Kindesmissbrauch Kinderschutz vor Datenschutz
Ein Junge kauert sich auf seinem Bett zusammen. Aufsichtspersonen in Vereinen oder Kirchen können bisher nur strafrechtlich belangt werden, wenn sie sexuellen Missbrauch von Kindern absichtlich ermöglichen. Symbolfoto: Armer/DPA
Wieso können pädophile Täter so lange unentdeckt agieren? Viele schauen weg. Oft steht den Ermittlern der Datenschutz im Weg. Das muss sich ändern – und zwar sofort.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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