Kindesmissbrauch Kinderschutz vor Datenschutz

Marion Trimborn
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Ein Kommentar von Marion Trimborn
| 01.06.2022 17:50 Uhr | 0 Kommentare
Ein Junge kauert sich auf seinem Bett zusammen. Aufsichtspersonen in Vereinen oder Kirchen können bisher nur strafrechtlich belangt werden, wenn sie sexuellen Missbrauch von Kindern absichtlich ermöglichen. Symbolfoto: Armer/DPA
Ein Junge kauert sich auf seinem Bett zusammen. Aufsichtspersonen in Vereinen oder Kirchen können bisher nur strafrechtlich belangt werden, wenn sie sexuellen Missbrauch von Kindern absichtlich ermöglichen. Symbolfoto: Armer/DPA
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Wieso können pädophile Täter so lange unentdeckt agieren? Viele schauen weg. Oft steht den Ermittlern der Datenschutz im Weg. Das muss sich ändern – und zwar sofort.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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