Barßeler verurteilt  13-jährige Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 31.05.2022 15:20 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg ist ein 17-jähriger Barßeler verurteilt worden. Archivfoto: Höffmann
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg ist ein 17-jähriger Barßeler verurteilt worden. Archivfoto: Höffmann
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Ein 17-jähriger Barßeler ist wegen Kinderpornografie verurteilt worden. Er hatte mehrere Mädchen erpresst.

Barßel/Cloppenburg - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzes von Kinderpornografie hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht am Dienstag einen 17-jährigen Jugendlichen aus Barßel schuldig gesprochen. Der Angeklagte muss sich nun einer Sexualtherapie unterziehen. Er hatte im Internet mehrere 13-jährige Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgerufen. Das, was der 17-Jährige getan hatte, nennt man Cyber-Grooming.

Von Cyber-Grooming spricht man, wenn eine Person über das Internet Kontakt mit Kindern aufnimmt, um sich deren Vertrauen zu erschleichen und sie später zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Der 17-Jährige spielte mit den Mädchen ein Spiel, bei dem man sich entkleiden muss. Hatte er das Vertrauen der Mädchen erlangt, bat er den Feststellungen zufolge um Nacktfotos.

Mit Nacktfotos erpresst

Hatte der Angeklagte die ersten Nacktfotos, erpresste er die Mädchen mit den Fotos. Er werde diese veröffentlichen, wenn sie ihm nicht weitere Fotos und Videos schicken würden. Die Mädchen mussten sich dann selbst schwerst sexuell missbrauchen, Videos davon erstellen und diese dem Angeklagten schicken. Die Eltern eines der Mädchen waren aus allen Wolken gefallen, als sie einen Blick auf das Handy ihrer Tochter warfen. Sie erstatteten sofort Anzeige.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung waren dann Hunderte von Bildern mit Kinderpornografie bei dem Angeklagten gefunden worden. Das war 2020. Und damit hatte der Angeklagte Glück gehabt. Denn der Gesetzgeber hat im März vorigen Jahren die Strafen wegen Besitzes von Kinderpornografie extrem verschärft und den Besitz von Kinderpornografie als Verbrechenstatbestand eingestuft. Seit März vorigen Jahres wird für den Besitz von Kinderpornografie in jedem einzelnen Fall mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft gedroht.

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