Osnabrück  Durchsuchungen in Ministerien: So zofft sich Justiz in Osnabrück

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 20.05.2022 17:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eine Abbildung von Justitia im Landgericht Osnabrück: Eine dortige Kammer hatte die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl für unrechtmäßig erklärt. Nun wird auch die Maßnahme im Bundesfinanzministerium überprüft. Foto: David Ebener
Eine Abbildung von Justitia im Landgericht Osnabrück: Eine dortige Kammer hatte die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl für unrechtmäßig erklärt. Nun wird auch die Maßnahme im Bundesfinanzministerium überprüft. Foto: David Ebener
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Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zweier Ministerien kurz vor der Bundestagswahl durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück artet immer mehr zur Schlammschlacht innerhalb der Osnabrücker Justiz aus. Es geht um die Frage, wie unbefangen Richterinnen Beschlüsse gefasst haben.

Nachdem zunächst das Landgericht die Maßnahme als Steilvorlage für Querdenker abkanzelte, schlägt nun das kritisierte Amtsgericht zurück und stellt die Unbefangenheit der Richterinnen am Landgericht in Frage. Das geht aus einem aktuellen Beschluss hervor, der unserer Redaktion vorliegt.

Die Vorhaltung ist pikant: Eine der Richterinnen, die die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung eines SPD-geführten Bundesministeriums in Abrede stellte, saß vormals für die SPD im Landtag von Niedersachsen. Der Vorgang im Überblick:

Der Verdacht: Im August 2021 stellte das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwaltschaft zwei Durchsuchungsbeschlüsse aus: Sie berechtigten die Ermittler, beim damals von Olaf Scholz (SPD) geleiteten Bundesfinanzministerium sowie dem Bundesjustizministerium vorstellig zu werden.

In den Häusern vermutete die Staatsanwaltschaft Unterlagen, die für ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Financial Intelligence Unit (FIU) – die Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls – von Interesse sein könnten. Es steht nach wie vor der Verdacht im Raum, dass Unbekannte im Umfeld der FIU Geldwäsche-Hinweise nicht an zuständige Stellen weitergeleitet hat.

Die Ermittlungen richten sich gegen Unbekannt und dauern bis heute an. Wie sich später allerdings herausstellen sollte, befanden sich die in den Ministerien gesuchten Unterlagen längst im Besitz der Ermittler.

Die Durchsuchungen: Anfang September 2021 klingelten die Ermittler in den beiden Ministerien – und damit kurz vor der Bundestagswahl. SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz hatte zu diesem Zeitpunkt ausweislich der Umfragen beste Siegchancen.

Die Durchsuchungen selbst, so heißt es aus informierten Kreisen, verliefen ruhig. Die Ministerien hätten sich kooperativ verhalten. Umso größer war dafür die öffentliche Empörung, als die Maßnahmen bekannt wurden.

SPD-nahe Kreise vermuteten eine Kampagne gegen Scholz. Es wurde auf die CDU-Mitgliedschaft des leitenden Staatsanwalts in Osnabrück verwiesen, dessen Ermittler das Scholz-Ministerium durchsuchten. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) wies die Vorwürfe zurück. Bis heute gibt es dafür keinen Beleg.

Die erste Beschwerde: Das Bundesjustizministerium legte zeitnah beim Amtsgericht Osnabrück Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss ein, das Finanzministerium von Scholz zunächst nicht. In einem bemerkenswerten Beschluss zerlegte die 12. Große Strafkammer am Landgericht Osnabrück den Durchsuchungsbeschluss komplett.

Die Durchsuchung sei “weder erforderlich noch angemessen” gewesen, befand die Kammer und wurde mit Blick auf den Zeitpunkt der Maßnahme noch etwas deutlicher: Die von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht angeordnete unrechtmäßige Durchsuchung sei geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.

Die Maßnahme habe Querdenkern und anderen Staatsfeinden in die Karten gespielt, so die Kammer. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich gegen die deutliche Kritik aus dem Landgericht. Höchste Justizkreise in Niedersachsen zeigten sich nicht unbedingt über den Beschluss selbst sehr wohl aber über den Tonfall verwundert.

Die zweite Beschwerde: Im Windschatten der erfolgreichen Beschwerde durch das Justizministerium, reichte dann auch das Finanzministerium Beschwerde ein. Dies hatte sich zunächst zurückgehalten. In Politkreisen wurde dies damit begründet, Kanzler Olaf Scholz nicht unnötig in den Fokus rücken zu wollen.

Das Amtsgericht informierte am Freitag über die Beschwerde und darüber, auch diese an das Landgericht weitergereicht zu haben. Das Amtsgericht hält die Durchsuchungsbeschlüsse weiterhin für rechtens. Und nicht nur das: Der zuständige Amtsrichter nutzt die Gelegenheit, um ordentlich gegen die Kammer am Landgericht auszuteilen, die den Beschluss zum Justizministerium zerrissen hatte.

Die Retourkutsche: Der Richter stellt darin fest, dass die Verweise der Landgerichts-Kammer auf Querdenker “derart abwegig” seien, “dass sich jede weitere Auseinandersetzung damit erübrigt.” In den Äußerungen der Richterinnen werde jedoch deutlich, “dass sich die Mitglieder der 12. Großen Strafkammer bei ihrer abschließenden Bewertung von Emotionen haben leiten lassen. Dies begründet die Besorgnis, dass auch die übrigen Ausführungen der 12. Großen Strafkammer nicht auf einer unbefangenen Prüfung beruhen.”

Die Feststellungen des Amtsrichters zur möglicherweise nicht gegebenen Unbefangenheit sind pikant. Der Kammer am Landgericht gehört ein ehemaliges Mitglied der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen an.

Dass ausgerechnet diese Kammer nun den Beschluss überprüfte, in dem zumindest manche eine Kampagne gegen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz erkennen wollten, sorgte weit über die Osnabrücker Justiz hinaus für Verwunderung. Aktuell ist es nicht ausgeschlossen, dass erneut diese Kammer auch die Durchsuchung des damals von Scholz geführten Finanzministeriums prüft.

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