Berufung zurückgezogen  28-Jähriger in Papenburg wegen Vergewaltigung verurteilt

Kristina Müller
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Von Kristina Müller
| 18.05.2022 11:08 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Papenburg verhandelt. Foto: Archiv
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Papenburg verhandelt. Foto: Archiv
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Nach einem langwierigen Prozess am Amtsgericht in Papenburg steht das Urteil nun fest. Das wollte der Angeklagte zunächst anfechten.

Papenburg - Wegen Vergewaltigung ist am Amtsgericht Papenburg im Februar 2022 ein 28-Jähriger verurteilt worden. Nachdem dieser zunächst Berufung eingelegt hatte, ist das Urteil nun doch rechtskräftig.

Über fünf Prozesstage zog sich die Verhandlung hin. Im Februar 2020 soll der heute 28-Jährige am Hauptkanal in Papenburg eine junge Frau vergewaltigt haben. Laut Anklage lernten sich die beiden in einer Gaststätte in Papenburg kennen. Im Verlauf des Abends soll der Mann das mutmaßliche Opfer in eine Gasse am Hauptkanal gezerrt, zu Boden gedrückt und gegen den Willen der Frau sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Das Amtsgericht verurteile den bis dato nicht vorbestraften 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich sollte er 5000 Euro zur „Wiedergutmachung“ an die Geschädigte zahlen. Das Urteil wollte der Mann zunächst anfechten und legte Rechtsmittel ein. Damit wäre der Fall an das Landgericht Osnabrück gegangen.

Berufung zurückgenommen

Wie der Anwalt der jungen Frau nun mitteilt, hat der Angeklagte die Berufung zurückgenommen, sodass das Urteil des Schöffengerichts Papenburg damit rechtskräftig ist. „Wegen der rechtskräftigen Verurteilung und der dabei getroffenen tatsächlichen Feststellungen schuldet der Angeklagte der Nebenklägerin wegen der stattgefundenen Vergewaltigung ein angemessenes Schmerzensgeld“, heißt es vom Anwalt.

Darüber sei bereits zwischen den Parteien verhandelt und Einigkeit erzielt worden. Demnach habe sich der 28-Jährige verpflichtet, der jungen Frau ein Schmerzensgeld „im oberen vierstelligen Bereich“ zu zahlen. Mit der nun auch außergerichtlichen Vergleichslösung in Bezug auf die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche sei der Vorgang sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zum Abschluss gekommen, heißt es von dem Anwalt.

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