Urteil gefallen Lebenslange Haft für Doppelmord in Delmenhorst
Im Oktober letzten Jahres tötete ein 34-Jähriger seine Frau und ihren vermeintlichen Liebhaber. Nun wurde er dafür vom Oldenburger Landgericht verurteilt.
Delmenhorst/Oldenburg - Es war heimtückischer Mord in voll schuldfähigem Zustand und das gleich zweimal. Im Delmenhorster Doppelmordprozess ist der Angeklagte jesidischen Glaubens (34) aus Delmenhorst am Freitag zu einer lebenslangen Gesamt-Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis unmöglich macht. Damit bestätigte die Kammer den Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte am 3. Oktober vorigen Jahres einen vermeintlichen Nebenbuhler (23) in einer Sportsbar in Delmenhorst mit 29 Messerstichen getötet. Wenig später verletzte er seine Ehefrau (27) in der gemeinsamen Wohnung vor den Augen der achtjährigen Tochter mit 21 Messerstichen so schwer, dass diese zwei Tage später verstarb. Die Taten kämen einer Hinrichtung gleich, sagte der Staatsanwalt. Laut Gutachten litt der Angeklagte unter einem Eifersuchtswahn. Er meinte, seine Ehefrau würde ihn betrügen, was aber gar nicht stimmte.
Verwandte lobten den Mord
Zwei Menschen seien ohne Grund und Anlass gestorben, so Richter Sebastian Bührmann. Viel Raum hatte in dem Verfahren die Frage eingenommen, ob der Angeklagte aufgrund seines Wahns vermindert schuldfähig war und er deswegen statt lebenslang im Gefängnis in der Psychiatrie untergebracht werden müsse. Richter Bührmann wies das zurück. Der Wahn sei nur der Anlass für die brutalsten Taten gewesen, die Durchführung aber gesteuert und planvoll.
Nach den Feststellungen hat sich der Angeklagte vor den Taten planvoll mit seinen Brüdern und Cousins an einem Kiosk getroffen. Nach jesidischer Vorstellung ist Untreue eine Sünde, untreue Personen hätten den Tod verdient, hieß es. Gemeinsam seien die Taten dann besprochen worden. Alle fuhren zur Sportsbar, die Verwandten lobten den Mann nach der Tat. Anschließend fuhr der Angeklagte alleine zu seiner Ehefrau. Nach den Taten dreht der Angeklagte ein triumphales Video und spricht von der Wiederherstellung der beschmutzten Ehre.
Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine verminderte Schuld plädiert und knapp 13 Jahre Haft nebst Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie beantragt. Die Nebenkläger dagegen zeigten sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Nun folgt noch ein Verfahren: Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Verwandten des Angeklagten Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben. Der Prozess sollte ebenfalls vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer stattfinden. Das wird jetzt aber wohl nicht mehr möglich sein, weil die Kammer im jetzigen Verfahren schon Feststellungen zu einer möglichen Tatbeteiligung der Verwandten getroffen hat. Sie könnte befangen sein. Eine entsprechende Selbstanzeige werde man in die Wege leiten, so Richter Bührmann gestern.