In Brake getötete Bunderin Ob die Hinterbliebenen Schmerzensgeld bekommen, ist ungewiss
Weil er sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemühe, bekommt ein Totschläger Strafrabatt. Ob der Mann, der eine Ostfriesin tötete, wirklich zahlt, ist fraglich.
Oldenburg/Brake/Bunde - Der Mann, der im Dezember in Brake eine junge Mutter aus Bunde mit einem Handtuch erstickt hatte und eine Nachbarin mit einem Messer hatte töten wollen, muss dem Opfer der Messer-Attacke sowie der Mutter und der Tochter der Toten Schmerzensgeld zahlen. Dazu hatte sich der vom Landgericht Oldenburg zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags und versuchten Mordes Verurteilte bei Gericht verpflichtet. Dafür und für den Versuch einer Entschuldigung – die die Mutter der Toten ablehnte – gab es von der Schwurgerichtskammer Rabatte bei der Höhe der Strafe. So sieht es das Gesetz vor. Ob die Hinterbliebenen beziehungsweise das Opfer tatsächlich etwas davon haben werden, ist allerdings fraglich.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hatten die Opfer-Anwälte zuvor mit der Verteidigerin des 34-jährigen Täters in einem sogenannten Vergleich ausgehandelt. Die Frau, die der Mann mit einem Messer an Auge, Kehle und Hand schwer verletzt hatte und nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte töten wollen, soll 10.000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Für die Mutter und die kleine Tochter der Getöteten sind jeweils 3500 Euro Schmerzensgeld fällig. Dazu kommen Bestattungskosten in Höhe von 10.000 Euro und für die Tochter regelmäßige Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich 200 Euro bis Ende 2030 und anschließend monatlich 300 Euro bis zu ihrem 16. Geburtstag.
„Was ist ein Leben wert?“
Zur Wahrheit gehört aber auch eine Ziffer im Vergleich, die für die Opfer nichts Gutes erahnen lässt: Dort steht, dass der Täter etwa wegen der Untersuchungshaft und der sich anschließenden Gefängnisstrafe finanziell derzeit nicht in der Lage sei, die Zahlungen tatsächlich zu leisten. Rechtsanwalt Michael Keimer, der Mutter und Tochter der Verstorbenen in den Prozess beraten und vertreten hatte, sagte in seinem Plädoyer in Richtung des Angeklagten: „Wir wissen doch alle, dass Sie pleite sind.“ Die Chance, dass tatsächlich Geld fließe, schätzte er als so gut wie nicht vorhanden ein. Am Ende sei das aber ohnehin unbedeutend, schließlich sei eine Mutter und Tochter tot. „Was ist ein Leben wert?“, stellte der Jurist in den Raum.
Richter Sebastian Bührmann, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer, sagte nach der Urteilsverkündung: „Uns ist klar, dass Sie in der Haft nicht viel Geld verdienen können, aber ein wenig können Sie schon verdienen.“ Wenn er in ein paar Jahren zufällig die Hinterbliebenen oder die vom Täter verletzte Frau treffe, hoffe er, dass sie ihm berichteten, vom Verurteilten zumindest mal 50 Euro überwiesen bekommen zu haben. In seinem ganzen Leben habe sich der Täter nur auf sich selbst konzentriert, selbst nach der Tat sei es für ihn immer darum gegangen, sich selbst in ein besseres Licht zu rücken. Er habe selbst nach vielen Vorstrafen noch nie Verantwortung für sein Handeln übernommen. „Sie haben es nicht verstanden“, so der Richter. Wenn nun zumindest geringe Summen gezahlt würden, sei das schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
Und am Ende war es Totschlag
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