Nachbar beim Frühjahrsputz  Man muss nicht jeden Lärm ertragen

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 11.05.2022 15:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wenn man die Waschmaschine mittags anschmeißt, sollte man das am besten mit den Nachbarn abstimmen, damit es keinen Ärger gibt. Foto: Ortgies
Wenn man die Waschmaschine mittags anschmeißt, sollte man das am besten mit den Nachbarn abstimmen, damit es keinen Ärger gibt. Foto: Ortgies
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Beim Frühlings-Reinemachen kann es lauter werden. Muss ich es hinnehmen, wenn der Nachbar nachts die Waschmaschine anschmeißt oder am Wochenende die Terrasse absprüht?

Rheiderland - Die Sonne kommt im Frühjahr heraus und mit ihr der Putzlappen. Das Fensterputzen des Nachbarn stört wohl nur, wenn man sich unter Zugzwang gesetzt fühlt. So kann eine nächtlich ratternde Waschmaschine oder ein Hochdruckreiniger am Mittag können ganz anderen Ärger auslösen. Man muss sich nämlich nicht jeden Lärm gefallen lassen.

Was und warum

Darum geht es: Es ist sonnig und mit dem Frühjahr kommt auch der Putz: Hochdruckreiniger, Staubsauger und Waschmaschine im Dauerbetrieb: Man muss nicht jeden Lärm akzeptieren.

Vor allem interessant für: diejenigen, die eine große Reinemach-Aktion planen und die, die sie sich anhören müssen

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Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Es gibt sicherlich nicht für jede Putzarbeit eine Vorschrift, aber rechtlich steht eines fest: Der Sonntag ist zur Erholung da. An diesem Tag und an Feiertagen haben Gerätschaften, die großen Lärm verursachen, Sendepause. Kein Rasenmäher-Knattern, kein Hochdruckreiniger-Zischen. Insgesamt gibt es im niedersächsischen Gesetz 57 Maschinenarten, die zu bestimmten Zeiten schweigen müssen. Aber nicht nur das Land macht Vorschriften. Jede Kommune kann weitere Verordnungen erlassen, die die Einwohner vor Lärm schützen sollen. So ist zum Beispiel in Bunde in einer Satzung unter anderem geregelt, dass man seine Nachbarn in der Mittagsruhe und nachts nicht mit geräuschvollen Arbeiten belästigen darf. Daran scheint man sich gern zu halten: „Derzeit liegen keine Beschwerden vor“, sagt Bundes Bürgermeister Uwe Sap (SPD).

Auch laute Zeitgenossen: Waschmaschine und Staubsauger

Wenn der Nachbar nun also den Terrassen-Boden mit Hochdruck gereinigt hat, ist bei vielen noch lange nicht das Ende des Frühjahrsputzes erreicht. Wenn nun nachts die Waschmaschine angeschmissen wird, ist weniger die Frage, was Land und Kommune vorschreiben, hier lohnt sich unter Umständen ein Blick in die Hausordnung. „Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bei diesem Thema, immer wieder haben sogar Gerichte mit Waschmaschinen zu tun. Vorweg dazu etwas Grundsätzliches: Mieter haben ein Recht darauf, eine Waschmaschine in ihren eigenen vier Wänden zu nutzen“, heißt es dazu bei der Deutschen Anwaltsauskunft, dem Rechtsportal des deutschen Anwaltsvereines.

Theoretisch dürften Mieter aber auch innerhalb der Ruhezeiten waschen. Das sei dann der Fall, wenn die Geräusche „ortsüblich“, also nicht übermäßig laut, und „unvermeidbar“ sind, wie es im Rechts­deutsch heißt. Bei Berufstätigen, die viel arbeiten, könne dann eine Wäsche schon mal nach 22 Uhr durch die Trommel rotieren, „das müssen die Nachbarn auch mal aushalten.“ Dennoch sollten Mieter grundsätzlich versuchen, dass so etwas nur in Ausnahmefällen vorkommt.

Staubwischen mit Schwung

Viele knallharte Regeln gibt es im Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft nicht – abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nachts und mittags unter die auch Waschmaschinen und Trockner fallen, teilt der Bauverein Leer mit. Wenn es Einzelregelungen gibt, „formen diese sich meist erst, wenn sich jemand ärgert, die Sache vor Gericht geklärt werden muss“, so der Verein. Wer während der Ruhezeiten staubwischen möchte und dafür gerne das Radio ein bisschen aufdreht, sollte sich zurückhalten. Stereoanlagen und Co. sollten nur auf Zimmerlautstärke laufen.

Eine Frau säubert in einer Wohnung einen Teppich mit einem Staubsauger. Foto: Dittrich/dpa
Eine Frau säubert in einer Wohnung einen Teppich mit einem Staubsauger. Foto: Dittrich/dpa
Jede Hausordnung der Bauvereinsimmobilien beginne aus gutem Grund mit einem Appell: „Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz“, steht dort. „Der Bauverein setzt sich dafür ein, dass die Menschen miteinander reden, wenn sie etwas stört. Wir wollen verhindern, dass solche Konflikte sich hochschaukeln und vor dem Richter enden. Das kostet letztlich alle Geld und Nerven“, teilt der Verein mit. Es gebe eine Mitarbeiterin im Sozialmanagement, die die Ansprechpartnerin bei Ärger um Lärm und Co. ist.

Drückt man auf dem Land eher ein Auge zu, wenn es darum geht, wer wann seine Maschinen anschmeißen darf? „Einen großen Unterschied gibt es nicht“, heißt es vom Bauverein, der 1682 Wohnungen im Kreis Leer anbietet. Dafür unterscheide sich das Wohnen zum Beispiel in der Leeraner Innenstadt einfach nicht grundlegend genug vom Wohnen im Rheiderland. So gelte bei allen Häusern, dass laute Hauswirtschafts- und Handwerksarbeiten an Werktagen am Vormittag (8 bis 13 Uhr) oder am Nachmittag bis Abend (15 bis 20 Uhr) verrichtet werden sollen. „Familienfeiern und notwendige Reparaturarbeiten“, die in die Ruhezeiten fallen, sollten angekündigt werden. „Miteinander zu sprechen, kann viele Konflikte vermeiden. Das gilt beim Frühjahrsputz wie auch bei anderen lauteren Arbeiten“, heißt es vom Bauverein. Rücksicht auf die anderen sei das Wichtigste.

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