Kriminalität

Getötete Ostfriesin: Angeklagter ist voll schuldfähig

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 05.05.2022 14:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Braker ist wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Foto: Dittrich/DPA
Der Braker ist wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Foto: Dittrich/DPA
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Der Mann, der in Brake eine Ostfriesin getötet haben soll, ist voll schuldfähig. Das bescheinigt ein psychiatrisches Gutachten.

Brake/Oldenburg - „Voll schuldfähig“: Das ist das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens im Braker Mordprozess. Vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes konnte der Sachverständige am Donnerstag keine Anhaltspunkte feststellen, die auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit hindeuten könnten. Vor dem Hintergrund der Anklage (heimtückischer Mord und versuchter heimtückischer Mord) würde damit im Falle einer Verurteilung wegen Mordes einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den 34-jährigen Angeklagten aus Brake nichts mehr im Wege stehen.

Der Angeklagte soll am 10. Dezember vorigen Jahres in seiner Braker Wohnung eine 26-jährige Bekannte, die schon geschlafen haben soll, mit einem Handtuch erstickt haben. Wenige Stunden später soll er dann eine Nachbarin, mit der er Streit hatte, in seine Wohnung gezerrt mit Messerstichen am Auge und Hals schwer verletzt haben. An die Attacke zum Nachteil der Nachbarin will sich der Angeklagte gar nicht erinnern können. Und bezüglich der getöteten Bekannten hatte er im Verfahren komplett konträr zur Anklage eine Geschichte erzählt, die der Psychiater überhaupt nicht nachvollziehen konnte. Der Braker will unter Kokaineinfluss gestanden und seine Bekannte quasi aus Versehen getötet haben. Eigentlich habe er sich umbringen wollen. Und um dafür moralische Unterstützung zu erfahren, habe er die Bekannte fesseln wollen, damit sie nicht weglaufen könne.

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Psychiater ist von der Geschichte des Angeklagten nicht überzeugt

Die Bekannte habe aber laut geschrien. Um sie ruhig zu stellen, habe er ihr dann ein Handtuch aufs Gesicht gedrückt. Plötzlich sei die Frau tot gewesen, so der Angeklagte, der im Prozess vieles über seine Verteidigerin vortragen lässt. Der Psychiater konnte der Geschichte des Angeklagten allerdings nicht viel abgewinnen. Eine Blutentnahme habe gezeigt, dass nur ein kleiner Rest von Kokain im Blut nachgewiesen worden sei. Und einen Selbstmord mit moralischer Unterstützung habe er auch noch nicht erlebt.

Auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat spreche gegen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Der Braker habe noch alles genau reflektieren und einen Brief schreiben können, so der Gutachter. Der Psychiater bescheinigte dem zwölffach wegen Körperverletzung vorbestraften Angeklagten eine „deutlich aggressive Seite“. Das hatte am Donnerstag auch eine frühere Partnerin des Angeklagten bestätigt. Sie sei häufig geschlagen und mit einem Messer bedroht worden, sagte die Zeugin. Nach den Taten hatte sich der Angeklagte in seiner Wohnung verbarrikadiert. Einer Polizistin gegenüber, die aus dem Treppenhaus heraus mit ihm sprach, hatte der angeblich lebensmüde Angeklagte erklärt, bezüglich einer Festnahme Angst vor einer Erschießung zu haben. Die Polizei aber schoss nur mit einem Taser.