Kriminalität

Tote Ostfriesin: Wollte er sie ruhigstellen oder umbringen?

| | 03.05.2022 19:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Sandra Baumann. Foto: Dittrich/DPA
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Sandra Baumann. Foto: Dittrich/DPA
Artikel teilen:

Wie kam es dazu, dass ein Mann im Dezember in Brake eine Ostfriesin tötete? Der Angeklagte beteuert, er habe die Frau nur ruhigstellen wollen – und seine Anwältin spricht von Selbstmordfantasien.

Oldenburg - Der Angeklagte sitzt noch gar nicht im Gerichtssaal und noch nicht in einziger Zeuge ist gehört worden – und trotzdem ist an diesem Dienstagmorgen schon klar, dass der erste Verhandlungstag des Mord-Prozesses ein schwieriger werden wird. Richter Sebastian Bührmann, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts, würde die Sitzung gegen den Mann, der eine Ostfriesin ermordet und dasselbe bei einer Nachbarin in Brake versucht haben soll, gern eröffnen. Doch Bührmann darf nicht: Eine Schöffin, eine von zwei Laienrichtern, ist nicht ins Gericht gekommen. Und niemand kann die Frau am Telefon erreichen.

Erst zwei Stunden später als geplant geht es mit einem mühevoll gefundenen Ersatzschöffen los, und auch der Angeklagte, ein 34-Jähriger Mann aus Brake, wird nun von zwei Wachtmeistern in den Saal geführt: das Hemd blau-weiß kariert, das Haar geschoren. Der dichte, dunkle Bart ist trotz der FFP2-Maske gut zu erkennen. Abnehmen darf er die Maske nicht – sonst wird er in der Untersuchungshaft, in der er seit der Festnahme im Dezember sitzt, nach der Verhandlung in Quarantäne geschickt. Dem Angeklagten und seiner Rechtsanwältin gegenüber sitzen direkt vier Rechtsanwälte der Nebenklage. Sie vertreten etwa die Mutter der Toten und das andere Opfer.

Zwölf Zentimeter an der Kehle entlang

Der Oberstaatsanwalt verliest die Anklageschrift ruhig und sachlich, sie ist nicht lang: Der Angeklagte habe sich des heimtückischen Mordes und des versuchten heimtückischen Mordes schuldig gemacht. Er habe die 26 Jahre alte Ostfriesin gegen 3 Uhr des 10. Dezember mit einem Handtuch erstickt, als sie nach einvernehmlichem Sex schlafend in dessen Bett in Brake gelegen habe. Gegen 18.15 Uhr desselben Tages habe er auf dem Mehrfamilienhaus-Flur vor seiner Wohnungstür eine heute 26-jährige Nachbarin attackiert und sie in die Wohnung gezerrt. Mit einem Messer habe er ihr eine Verletzung über dem linken Auge zugefügt und etwa zwölf Zentimeter an ihrer Kehle entlang geschnitten. Er soll gesagt haben: „Du wirst nie wieder etwas sehen, du wirst nie wieder etwas sagen.“

Der Angeklagte lässt seine Anwältin sprechen – und schildern, wie es aus seiner Sicht dazu kommen konnte, dass er einen Menschen, den er schon lange kannte, in seiner Wohnung umbrachte. Seine Verlobte habe ihn mit dem gemeinsamen Sohn wenige Tage vor der Tat verlassen, nachdem es über Jahre immer wieder Streit, auch zwei Backpfeifen und am Ende ein Bobby-Car gegeben habe, das er durchs Zimmer an den Kopf der Frau geschleudert habe. Er habe sich mit Kokain trösten wollen – und mit der Ostfriesin. Er habe den Kontakt zuvor auf Druck seiner Verlobten abgebrochen, ihn aber nach der Trennung wieder aufgenommen. Einen Teil des Kokains hätten beide zusammen an dem Abend genommen, der für die Frau der letzte ihres Lebens werden sollte.

An der Wand stand: „Mord ist grausam“

Während die Anwältin all das erzählt, schütteln die Mutter der Verstorbenen und die Frau, der er fast die Kehle durchgeschnitten haben soll, immer wieder die Köpfe. Tränen laufen über die Wangen der beiden Frauen. Die Mutter der Bunderin hält oft die Hand ihres Anwalts. Doch die schmerzhaften Schilderungen von der anderen Seiten des Saales gehen weiter, jeder Angeklagte hat das Recht auf rechtliches Gehör. Und so schildert die Verteidigerin, wie ihr Mandant und die Ostfriesin im Bett gelandet seien, wie er ihr gesagt habe, sein Leben beenden zu wollen. Wie er die Frau bat, sich fesseln zu lassen, um ihn nicht allein zu lassen, während das Blut aus seinen aufgeschnittenen Pulsadern läuft.

Er sei ins Bad gegangen, um die Rasierklinge zu holen, die sein Leben habe beenden sollen – und dann sei es passiert: Die Frau sei aufgesprungen, auf den Balkon gerannt, habe geschrien, um auf sich aufmerksam zu machen. Er habe sie gepackt, ins Wohnzimmer gezerrt, sie ruhigstellen, nicht töten, wollen. Er habe ihr das Handtuch fest aufs Gesicht gedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt habe. Er habe sie aufs Bett gelegt und mit den vergehenden Minuten festgestellt, dass sie nie wieder atmen würde. Er habe sich daraufhin mit diversen Messern selbst verletzt, sei sogar ohnmächtig geworden. Tatsächlich fanden Beamte später reichlich blutverschmierte Messer in der Wohnung. Doch der mutmaßliche Täter hat überlebt, sein Opfer nicht.

An die Attacke gegen die andere Frau könne er sich – etwa wegen des Kokains – so gut wie gar nicht mehr erinnern, erklärt die Anwältin für ihren Mandanten. Die erste klare Erinnerung, sagt er auf Nachfrage des Gerichts, habe er aus dem Krankenhaus. Dazwischen, das ist bekannt, gab es einen Einsatz von Spezialkräften, die der Mann mit Hanteln beworfen haben soll, ehe sie ihn mit einer Elektroschock-Pistole niederstreckten. Den Beamten muss sich ein schreckliches Bild geboten haben: Als Richter Bührmann den Tatort anhand von Fotos beschreibt, kommt unzählige Male das Wort „Blut“ vor. Zudem sei die Wand neben der Leiche beschrieben worden: Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Und: „Mord ist grausam.“

Der Prozess wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt.

Ähnliche Artikel