Justiz
„Schwarzer Affe“: Camper soll Kind beschimpft haben
Ein 48-Jähriger soll auf einem Campingplatz an der Thülsfelder Talsperre ein Kind übel beschimpft haben. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte ungehalten.
Thüle/Cloppenburg - Mit einer übelsten rassistischen Beleidigung musste sich am Dienstag das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht beschäftigen. Angeklagt wegen der Tat war ein 48-jähriger Camper von einem Campingplatz an der Thülsfelder Talsperre. Er hatte nach Überzeugung des Gerichtes einen dunkelhäutigen Jungen bedroht und das Kind als „schwarzer Affe“ bezeichnet.
Dass das nicht nur im höchsten Maße moralisch verwerflich ist, sondern auch strafbar, musste der Angeklagte dann am Ende des Verfahrens erkennen. Das Gericht sprach ihn nämlich wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und Bedrohung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Tat ein Kind ist (Jugendschutzsache).
Kinder hatten zusammen gespielt
Angefangen hatte alles mit einem Fußballspiel. Der beschimpfte Junge hatte zusammen mit der Tochter des Angeklagten auf dem Campingplatz Fußball gespielt. Dabei gerieten die beiden in einen Streit über ein angebliches Foul. Die Tochter war dann zu ihrem Vater gelaufen und hatte von dem Streit berichtet. Der Vater, der jetzige Angeklagte, war dann sofort zum Fußballplatz gerannt, hatte den Jungen den Feststellungen zufolge bedroht, ihn als „schwarzen Affen“ beschimpft und ihm Schläge angedroht für den Fall, dass er seine Tochter nicht in Ruhe lasse.
Der Junge hatte das sofort seinem Opa erzählt. Keiner hatte auch nur einen Zweifel daran, dass es sich so zugetragen hatte, wie der Junge es schilderte. Der Angeklagte indes bestritt die Vorwürfe. Er habe den Jungen nicht beleidigt. Er habe zu diesem nur gesagt, dass er ihn beim nächsten Mal kopfüber in einen Mülleimer stecken würde, so der Angeklagte. Die Mülleimer-Version machte es aber auch nicht besser - abgesehen mal davon, dass das Gericht von der Beleidigung und der Bedrohung überzeugt war. Der Angeklagte zeigte sich dann über den Schuldspruch sehr ungehalten.