Rechtsstreit vor Landgericht
Emder AfD-Professor scheitert mit Klage gegen syrische Ex-Studentin
Der Emder Professor Reiner Osbild, ein AfDler, hat vor Gericht gegen eine syrische Ex-Studentin verloren, von der er Schmerzensgeld wollte. Ihr Anwalt bewertete das als gescheiterten Einschüchterungsversuch.
Hamburg/Ostfriesland - „AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin.“ Das hat Rechtsanwalt David Werdermann am Freitagnachmittag per Pressemitteilung verkündet. Er vertritt die Syrerin Bjeen Alhassan, die an der Hochschule Emden/Leer studiert und in der Öffentlichkeit Diskriminierungserfahrungen mit einem Professor geschildert hat. Es handelt sich um Professor Dr. Reiner Osbild, der jahrelang als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostfriesland firmierte.
Osbild versuchte vor dem Landgericht Hamburg, der jungen Frau mehrere Äußerungen untersagen zu lassen. Obendrein wollte er 25.000 Euro Schmerzensgeld, weil er seinen „Ruf geschädigt“ sah. Seine Klage ist jedoch vollständig abgewiesen worden, wie das Landgericht Hamburg auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt hat. Die Kosten des Verfahrens trage der unterlegene Kläger – also der Professor. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig, es könne Berufung eingelegt werden.
Christlicher Fundamentalist versus Integrationspreisträgerin
Bjeen Alhassan wurde bundesweit bekannt, als sie im Jahr 2020 von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem Nationalen Integrationspreis ausgezeichnet wurde. Sie betreibt ehrenamtlich mit dem Verein „Transfer of Knowledge“ (auf Deutsch: Wissenstransfer) das Projekt „Lernen mit Bijin“. Das ist eine Facebook-Gruppe, in der sie Frauen aus Syrien Tipps für den Alltag in Deutschland gibt. Im Jahr 2021 verlieh Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) der ehemaligen Emder Studentin die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Ihr Rechtsanwalt erinnerte in der Pressemitteilung daran, dass Professor Osbild „in der Vergangenheit unter anderem durch rassistische und christlich-fundamentalistische Äußerungen in Erscheinung getreten“ sei. Unsere Zeitung hatte unter anderem darüber berichtet, dass er muslimische Geflüchtete in einem Vortrag als Teil eines „satanischen Generalangriffs“ dargestellt hatte. Der Professor hat zudem Personen, die er als politische Gegner betrachtet, im Internet beispielsweise als „IQ-defizitär“ oder als „Versager“ beleidigt.
AfD-Chef als Erstprüfer der Masterarbeit – schadete das der Note?
„Nach Abschluss des Studiums äußerte sich Bjeen Alhassan in verschiedenen Medien sowie über Social Media über Diskriminierung an der Hochschule und ihre Erfahrungen mit Professor Osbild, der ihre Masterarbeit betreut hatte“, schrieb Anwalt Werdermann. „Konkret beanstandete er die Äußerung Alhassans, sie habe an der Hochschule Emden/Leer mit Osbild Diskriminierungserfahrungen gemacht, und die Äußerung, es habe ihr bei der Note geschadet, dass ihr Erstprüfer bei der Masterarbeit AfD-Vorsitzender gewesen sei.“
„Die Klageabweisung beruht vor allem auf der in der mündlichen Verhandlung diskutierten weiten Fassung des Klageziels“, erklärte das Landgericht Hamburg. Danach sollte der Beklagten ihre Äußerungen „wörtlich und sinngemäß“ untersagt werden. „Dem Kläger geht es hierbei nicht lediglich um die Untersagung bestimmter Äußerungen in einem bestimmten Kontext, sondern weitergehend darum, der Beklagten zu untersagen, mit entsprechenden Äußerungen einen bestimmten Eindruck zu erwecken, ohne auf den jeweiligen Kontext der Äußerungen abzustellen“, erläuterte das Gericht. „Ein so weit gehender Unterlassungsanspruch“ wäre nach Auffassung der Kammer nur denkbar bei Äußerungen, die „in jedem denkbaren Zusammenhang unzulässig sind, was hier aber nicht der Fall ist“. Die Klageabweisung ist laut Landgerichts-Pressestelle „deshalb die Folge, ohne dass die Kammer die einzelnen Äußerungen der Beklagten in ihrem jeweiligen Kontext überhaupt bewerten musste“.
Rechtsanwalt: „Osbild ist mit Einschüchterungsversuch gescheitert“
Bjeen Alhassan sagte nach dem Urteil: „Nach einem nervenaufreibenden Rechtsstreit kann ich endlich aufatmen. Das Landgericht hat bestätigt, dass ich über meine Diskriminierungserfahrungen sprechen darf. Ich hoffe, dass ich andere Betroffene von Diskriminierung ermutigen kann, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Rassismus darf keinen Platz an Hochschulen haben.“
Ihr Rechtsanwalt erklärte: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit, die aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist. Professor Reiner Osbild ist mit dem Einschüchterungsversuch gegen seine ehemalige Studentin gescheitert. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die AfD, die sich sonst gerne als Opfer einer angeblichen ‚cancel culture‘ inszeniert, selbst versucht, Kritiker*innen mundtot zu machen.“
Studierende fordern Kampf gegen Diskriminierung an Hochschulen
Werdermanns Pressemitteilung enthielt auch eine Stellungnahme von Daryoush Danaii, Vorstandsmitglied im Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften: „Zu oft wird geschwiegen, zu oft werden Diskriminierungen und Rassismus unter den Teppich gekehrt, auch von Hochschulleitungen. Die Hochschulen und die hochschulpolitischen Organisationen sowie Institutionen selbst müssen sich der Realität stellen und Rassismus und Diskriminierung bekämpfen. Wir sind froh, dass Bjeen Alhassan den Mut hatte, über ihre Erfahrungen zu sprechen und freuen uns mit ihr über das Urteil des Landgerichts.“
Unsere Zeitung hatte Ende März darüber berichtet, dass die Hochschule Emden/Leer keine Antidiskriminierungsstelle hat, wie sie von der „AG gegen Rechts“ an der Hochschule gefordert wird. Professor Osbild hat übrigens auf Anfrage ebenfalls eine Stellungnahme zu dem Urteil angekündigt. Sie ist aber bis Freitag um 19.45 Uhr noch nicht eingegangen.
Tut die Emder Hochschulleitung genug gegen Diskriminierung?
Verliert AfD-Professor gegen syrische Ex-Studentin vor Gericht?