Justiz
Kind gewürgt? Stiefvater zahlt Schmerzensgeld im Gerichtssaal
Hat ein Stiefvater aus Barßel seinen fünfjährigen Stiefsohn gewürgt? Der Fall konnte nicht ganz geklärt werden. Der Tatverdächtige zahlte Schmerzensgeld noch im Sitzungssaal.
Barßel/Cloppenburg - Die Anklage klang heftig: Ein Stiefvater (45) aus Barßel soll seinen fünfjährigen Stiefsohn als erzieherische Maßnahme gewürgt haben. Indes: Der unglaubliche Fall ließ sich nicht gänzlich klären. Nun bekommt der Fünfjährige zwar 500 Euro Schmerzensgeld, ansonsten aber stellte das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht das Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Angeklagten am Donnerstag ein. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Tat ein Kind war (Jugendschutzsache).
Der Junge war in Ungnade gefallen, weil er in der gemeinsamen Wohnung eine Wand beschmutzt haben soll. Nun soll der Angeklagte den Jungen ergriffen und ihn gewürgt haben. Als die Kindesmutter vom Einkaufen zurückkam, stellte sie rote Streifen am Hals des Kleinen fest. Die Mutter ging mit dem Kind zum Arzt. Der stellte Einblutungen fest. Das soll nicht das erste Mal gewesen sein, dass dem Jungen etwas passiert ist. Früher hatte der Junge auch ein blaues Auge und andere Verletzungen schon gehabt.
Mutter trennte sich vom Angeklagten
Der Mutter reichte es. Um ihren Sohn zu schützen, trennte sie sich von dem Angeklagten. Wer letztlich dem Jungen die Verletzungen zugefügt hat, ist nicht klar. Auch das mutmaßliche Würgen bereitete Probleme. Der Angeklagte schilderte im Verfahren einen anderen Geschehensablauf. Er habe sich über die Wandverschmutzung geärgert. Dann habe er den Fünfjährigen im Nacken gepackt und ihn an die Stelle mit der Verschmutzung „geführt“. Geschlagen habe er nicht.
Um den Fall aufzuklären, musste dann der Fünfjährige als Zeuge aussagen. Der Junge soll davon gesprochen haben, dass „Papa schon richtig böse“ gewesen sei und er an seinen Hals gefasst habe. Was aber war genau passiert? Rührten die roten Streifen am Hals des Kleinen von einem Würgen her oder von einem Nackengriff?
Das konnte letztlich nicht aufgeklärt werden. Über ein Schmerzensgeld wurde dann nachgedacht. Der Junge hatte - so oder so - etwas Schlimmes erlebt. Der Angeklagte überwies dann noch im Sitzungssaal 500 Euro an den Fünfjährigen. Als das Geld auf dem Konto gutgeschrieben war, stellte das Gericht das Verfahren gegen den Angeklagten ein.