Berlin
Tanzverbot an Ostern: Diese Regeln gelten in Niedersachsen und Bremen
Jedes Jahr zu Ostern gibt es Empörung bei feierfreudigen Menschen über das Tanzverbot. Dabei legt jedes Bundesland unterschiedliche Regeln fest, wann und wo gefeiert werden darf. So sieht es in Bremen und Niedersachsen aus.
Für gläubige Christen ist es ein wichtiger Feiertag, für Partyfans eine verpasste Möglichkeit, an einem freien Tag in Diskotheken feiern zu gehen. Denn alljährlich gilt in Niedersachsen und Bremen zum Osterfest ein ausgewiesenes Tanzverbot. Vor allem der Karfreitag wird im Christentum als „stiller Feiertag“ begriffen, um an den Tod und die spätere Auferstehung Jesu Christi zu gedenken - eine Zeit der Trauer und des Innehaltens.
Das Tanzverbot erstreckt sich in Niedersachsen von Gründonnerstag ab 5 Uhr bis in den kompletten Karsamstag hinein. Insgesamt darf hier also 67 Stunden lang nicht gefeiert und getanzt werden. Erst in der Nacht auf Ostersonntag wird das Verbot ab 0 Uhr wieder aufgehoben. Laut dem Feiertagsrecht des Landes Niedersachsen bezieht sich das Verbot auf alle öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Doch ab wann ist ein öffentliche Tanzveranstaltung als solche zu werten? Die Regelung sieht vor, dass eine Veranstaltung als öffentlich gilt, wenn jeder Mensch einen Zutritt bekommt, egal ob mit oder ohne Bezahlung. Damit sind insbesondere Clubs, Diskotheken und Gaststätten gemeint.
Allerdings sind private Feiern im Vereins- oder Familienkreis auch über die Osterfeiertage weiterhin erlaubt. Das gleiche gilt für Konzerte und Aufführungen, die sich als Kunstdarbietungen und nicht als reine Tanzveranstaltung definieren. Zudem müssen diese Ereignisse die Ernsthaftigkeit des Osterfests berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass in den entsprechenden Räumen keine Getränke ausgeschenkt werden dürfen.
In Bremen ist das Tanzverbot über Ostern nicht ganz so streng festgelegt wie in Niedersachsen. Hier ist das Tanzen am Karfreitag von 6 bis 21 Uhr verboten, da dieser Tag laut dem Bremer Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage ein stiller Feiertag ist. Das hat zur Folge, dass Veranstaltungen mit Schankbetrieb, die über die gewöhnliche Gastronomie hinausgehen, nicht erlaubt sind. Dies gilt auch für gewerbliche und nicht gewerbliche Veranstaltungen mit Musik sowie Umzüge. Die Leidenszeit ist in der Hansestadt vergleichsweise aber nur von kurzer Dauer. Ab 21 Uhr darf theoretisch das komplette Osterfest durchgefeiert werden.
Übrigens: Das Bundesland mit dem strengsten Tanzverbot in Deutschland ist Hessen. Hier gilt die Regelung am Gründonnerstag von 4 bis 24 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag ganztägig sowie am Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 4 bis 12 Uhr.
Am Gründonnerstag gedenken Christen des letzten Abendmahls, das Jesus Christus im Kreise seiner Jünger verbrachte. Nach christlichem Glauben beginnt an diesem Tag das Leiden und Sterben ihres Messias. Der darauffolgende Karfreitag ist im Christentum ein Tag der Trauer, denn laut Überlieferung der Bibel wurde Jesus an diesem Tag in Jerusalem gekreuzigt. Entsprechend verbringen Gläubige diesen Moment als Zeit der Buße und des Fastens. Am Ostersonntag schließlich feiern gläubige Christen die Auferstehung von Jesus Christus. Zum Brauch gehört unter anderem, ein Osterfeuer oder eine Osterkerze anzuzünden. Der Ostmontag ist gewissermaßen eine Ergänzung zum Ostersonntag, um an die Auferstehung zu erinnern.