Justiz

Sande: Wehrlose Discobesucherin im Auto missbraucht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 12.04.2022 18:37 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde in Oldenburg. Foto: Dittrich/DPA
Verhandelt wurde in Oldenburg. Foto: Dittrich/DPA
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Ein Wilhelmshavener hat eine Besucherin einer Disco in Sande missbraucht. Die Frau war angetrunken, er bugsierte sie in ein Auto. Er wurde dafür bestraft.

Sande//Oldenburg - Wegen sexuellen Übergriffs mit Gewaltanwendung ist ein 21-jähriger Angeklagter aus Wilhelmshaven noch mit einer Art Vorbewährung davongekommen. Dieses Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes ist am Montag zwar vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden, doch auf ihn warten noch weitere Verfahren. Im aktuellen Fall ging es um eine Sexualstraftat. Der Angeklagte hatte sich nachts vor einer Diskothek in Sande aufgehalten. Dort sah er eine junge Frau, die auf dem Boden kniete. Sie war angetrunken, ein Bekannter kümmerte sich um sie.

Als der Bekannte fortging, um die Jacken aus der Diskothek zu holen, nutzte der 21-Jährige nach Überzeugung des Gerichts die Situation aus. Er brachte die junge Frau in ein Auto, in dem sein Bruder am Steuer saß. Der Angeklagte nahm mit der angetrunkenen Frau auf der Rückbank Platz. Sie war damit quasi gefangen, konnte sich nicht mehr wehren und wurde dann während der Fahrt von dem Angeklagten sexuell missbraucht. Sie wurde irgendwann ohnmächtig. Die Polizei soll dann das Auto gestoppt haben. Im Prozess hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Die junge Frau sei freiwillig mit ins Auto gekommen, sagte der 21-Jährige.

Bruder vor Verfahren bewahrt

Er und die junge Frau seien küssend zum Auto gekommen, erklärte sein Bruder vor Gericht. Das mutmaßliche Opfer bestritt das heftig. Sie sei weder freiwillig zum Auto gegangen noch mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen. Das Amtsgericht in Wilhelmshaven hatte ihr auch geglaubt und den Angeklagten schuldig gesprochen – von der Verhängung einer Jugendstrafe aber noch abgesehen. Zunächst sollte zwei Jahre lang geschaut werden, wie sich der Angeklagte benimmt.

Das kommt einer Art Vorbewährung gleich. Doch die hat sich seit dem Prozess vor dem Oldenburger Landgericht quasi erledigt. Dort wurde bekannt, dass der Wilhelmshavener sich nicht zum letzten Mal wegen einer Straftat verantworten musste. Deshalb zog er seine Berufung gegen das Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes wegen der Sexualstraftat wieder zurück. Damit stehen die zur Tat getroffenen Feststellungen fest. Seinem Bruder ersparte er damit ein Verfahren wegen Falschaussage. Denn dass die junge Frau küssend mit dem Angeklagten zum Auto gegangen sein soll, glaubte sowieso keiner.

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