Justiz

Betrug: 48-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 29.03.2022 16:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht Cloppenburg wurde am Dienstag ein 48-Jähriger, der seine Lebensgefährtin - eine Saterländerin - betrogen hatte, zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt. Foto: Höffmann
Vor dem Amtsgericht Cloppenburg wurde am Dienstag ein 48-Jähriger, der seine Lebensgefährtin - eine Saterländerin - betrogen hatte, zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt. Foto: Höffmann
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Zuerst schien es Liebe zu sein. Doch dann bediente sich ein 48-Jähriger im Saterland am Geld seiner Lebensgefährtin. Jetzt stand der Mann vor Gericht. Das Urteil fiel eindeutig aus.

Saterland/Cloppenburg - Anfangs soll es noch Liebe gewesen sein. Doch dann entpuppte sich ein Saterländer als Betrüger, der die Konten seiner Lebensgefährtin plünderte. Am Dienstag verurteilte das Cloppenburger Amtsgericht den 48-Jährigen wegen Computerbetrugs und Untreue zu neun Monaten Haft. Wegen früherer Betrügereien verbüßt der Angeklagte aktuell ohnehin eine Haftstrafe, die erst im Jahr 2025 enden soll. Im Anschluss erfolgt nun die Vollstreckung der neun Monate Haft.

Die Tat zum Nachteil der Lebensgefährtin war den Feststellungen zufolge vor der Inhaftierung des Angeklagten passiert. Zum Zeitpunkt der Taten bewohnten der Angeklagte und seine Lebensgefährtin gemeinsam eine Wohnung im Saterland. Drei Monate ging das gut, da soll dann die Frau Unregelmäßigkeiten auf ihrem Konto entdeckt haben. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte mit der Kreditkarte seiner Lebensgefährtin zu Unrecht Geld von deren Konto abgehoben hatte.

Internetbestellungen von ihrem Konto bezahlt

Der 48-Jährige soll auch den E-Mail-Account seiner Lebensgefährtin genutzt haben, um sich im Internet Sachen zu bestellen, die dann die Frau bezahlen musste. Im Verfahren bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Er gab zu, Geld von dem Konto seiner Lebensgefährtin abgehoben zu haben, das sei aber so mit der Frau vereinbart gewesen. Und die Gegenstände, die er im Internet bestellt habe, seien für den gemeinsam Haushalt gewesen.

Also doch kein Schaden zum Nachteil der Frau? Das Gericht sah das ganz anders. Die Lebensgefährtin hatte den Angeklagten angezeigt. Im Gerichtssaal wiederholte sie ihre Anschuldigungen. Das Gericht schenkte ihr Glauben. So kam der Schuldspruch zustande. Strafschärfend fielen die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht. Für den Computerbetrug und die Untreue lobte das Gericht je sieben Monate Gefängnis aus, straff zusammengezogen zu einer Gesamt-Gefängnisstrafe von neun Monaten Gefängnis.

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