Kriminalität
Getötete Ostfriesin: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Im Dezember soll ein 34-Jähriger in Brake eine junge Mutter aus Bunde umgebracht und eine weitere Frau mit einem Messer im Gesicht verletzt haben. Die Akten liegen jetzt beim Landgericht Oldenburg.
Brake/Oldenburg/Bunde - Im Fall der in einem Mehrfamilienhaus in Brake getöteten 26-Jährigen aus Bunde hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Der 34-Jährige Angeschuldigte soll die junge Mutter am 10. Dezember in seiner Wohnung erstickt haben. Eine zum Tatzeitpunkt 25 Jahre alte Nachbarin soll er später am Tag im Treppenhaus mit einem Messer angegriffen haben – und zwar „in der Absicht, diese ebenfalls zu töten“, so Pressesprecher und Staatsanwalt Matthias Rennecke. Die Frau habe flüchten können, aber erhebliche Schnittverletzungen davongetragen – unseren Informationen zufolge unter anderem an einem Augenlid.
Thomas Stein, ebenfalls Pressesprecher und Staatsanwalt, hatte gegenüber der Redaktion bereits bestätigt, dass sich der mutmaßliche Täter und die Ostfriesin den Ermittlungen zufolge bereits „einige Jahre“ gekannt hätten. Der Mann war einige Zeit nicht vernehmungsfähig gewesen, weil er sich nach seinen mutmaßlichen Taten allem Anschein nach selbst Verletzungen zugefügt hatte. Zum Polizeieinsatz in dem Mehrfamilienhaus war es nach einem Notruf wegen lauter Schreie im Treppenhaus gekommen. Vor Ort fanden die Beamten zunächst die Brakerin, nahmen dann den Verdächtigen fest und stießen am Ende auf die Leiche der Ostfriesin. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
„Sie war so ein tolles Kind, so eine tolle Frau“
Zu den möglichen Motiven hat sich die Staatsanwaltschaft bislang nicht geäußert, allerdings einige Gerüchte zur Tat selbst ausgeräumt: In einigen Medienberichten hatte es geheißen, dass die Ostfriesin erstochen worden sein soll – was sich schnell als falsch herausstellte. Eine weitere Behauptung, dass die Brakerin durch die Messerstiche erblindet sein soll, war ebenfalls falsch. Laut Stein hatte sich die Frau noch am Tag der Einlieferung selbst aus dem Krankenhaus entlassen. Was stimmt, ist, dass die Bunderin ein zur Tatzeit zweieinhalbjähriges Mädchen hinterlassen hat. Die Mutter der Toten hatte der Redaktion über ihre Tochter gesagt: „Sie war so ein tolles Kind, so eine tolle Frau.“ Sie werde niemals mit deren Tötung abschließen können.
Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist nun das Oldenburger Landgericht am Zug, wo mit dem Eingang der Anklage das sogenannte Zwischenverfahren begonnen hat. In diesem muss das Gericht entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet – es also zum Prozess kommt – oder ob es das Verfahren vorläufig einstellt. Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung ist der sogenannte hinreichende Tatverdacht. Der liegt immer dann vor, wenn nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Torben Tölle, Richter und Pressesprecher am Landgericht Oldenburg, schreibt auf Nachfrage: „Eine Entscheidung über die Frage der Zulassung der Anklageschrift und Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht getroffen.“