Justiz

Hitlergruß bei Demo: Geldstrafe für Vieh-Exporteur

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 22.03.2022 14:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Durch solche Transparente fühlt sich der Angeklagte persönlich angegriffen. Foto: Archiv/Ortgies
Durch solche Transparente fühlt sich der Angeklagte persönlich angegriffen. Foto: Archiv/Ortgies
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War es ein Hitlergruß oder eine harmlose Geste? Das Amtsgericht Aurich hat für die Vorfälle rund um eine Mahnwache gegen Rindertransporte im März 2021 in Schirum eine eindeutige Bewertung gefunden.

Aurich - Er beschimpfte Teilnehmerinnen einer Mahnwache gegen Tiertransporte als Nazis und zeigte ihnen den Hitlergruß. Dieses Verhalten hat für einen Vieh-Exporteur aus dem Landkreis Aurich strafrechtliche Folgen. Das Amtsgericht Aurich verurteilte den 65-Jährigen am Dienstag wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 65 Euro (2600 Euro). Der Mann bestreitet die Vorwürfe. Er kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Immer wieder protestieren Tierschützer vor dem Gebäude des Vereins Ostfriesischer Stammviehzüchter (VOST) an der B 72 in Schirum gegen Rindertransporte in Länder wie Marokko und Usbekistan, die über das Veterinäramt des Landkreises Aurich abgewickelt werden. In den Ställen des VOST werden die Zuchtrinder auf den Transport vorbereitet. Tierschutzaktivisten behaupten, dass die Tiere unterwegs nur unzureichend versorgt würden. Jenseits der EU-Grenzen erwarte sie schwere Misshandlung.

Gegendemo nicht angemeldet

Durch Transparente mit Aufschriften wie „Von hier direkt in die Hölle“ machen Tierschutzorganisationen regelmäßig auf ihr Anliegen aufmerksam. Der Angeklagte fühlt sich durch solche Kundgebungen persönlich beleidigt und in seiner Existenz bedroht. Er sei kein Tierquäler, wird er nicht müde zu betonen. Daher wandte er sich am 16. März vergangenen Jahres mit einem eigenen Transparent gegen die Mahnwache zweier Tierschützerinnen in Schirum.

Im Nachhinein sei ihm klar geworden, dass er diese Gegendemo hätte anmelden müssen, sagte der 65-Jährige am Dienstag vor Gericht. Das habe er versäumt. Die Vorwürfe der Anklageschrift bestritt er jedoch erneut. Er habe niemanden beleidigt und auch nicht den Hitlergruß gezeigt. Der ausgestreckte Arm sei eine Geste gewesen, mit der er seine Aussagen unterstreichen wollte. Die Futtergrundlage für Rinder sei hierzulande wesentlich besser als in Marokko. „So hoch wächst der Mais“ habe er gesagt und dabei den Arm ausgestreckt. Das sei sofort missverstanden worden.

„Für mich war das eindeutig“

Eine der beiden Demonstrantinnen stellte es anders dar. Der Angeklagte habe sie und ihre Mitstreiterin als Nazis beschimpft. Er habe behauptet, sie seien ausländerfeindlich und gönnten den Marokkanern die Milch nicht. Der Mann habe aufrecht gestanden und den Arm schräg nach oben gestreckt. „Mein erster Gedanke war: Das ist ein Hitlergruß“, sagte die 39-Jährige. „Für mich war das eindeutig in dem Moment.“ Der Angeklagte sei sehr aufdringlich gewesen. „Ich hatte Angst.“ Daher hätten sie die Polizei gerufen.

Der 65-Jährige gab eine persönliche Erklärung ab. Eine nationalsozialistische Gesinnung liege ihm fern. Er sei schon mit 18 Jahren als Entwicklungshelfer in Afrika tätig gewesen und fördere mit einem Hilfsprojekt schulische Bildung in Westafrika. Mit dem Export von Zuchtvieh ermögliche er Familien in Marokko Arbeit und Einkommen.

„Der Arm war steil nach oben gereckt“

Das Zeigen des Hitlergrußes ist allerdings auch ohne rechte Gesinnung strafbar. Daher spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, ob der Angeklagte eine rechte Gesinnung hat oder nicht. Staatsanwältin Anja Maibaum zeigte sich in ihrem Plädoyer überzeugt, dass der 65-Jährige „die Geste in dem Bewusstsein gemacht hat, dass es sich um den Hitlergruß handelt“. Das sei auch von der viel befahrenen Bundesstraße aus gut zu erkennen gewesen. „Der Arm war steil nach oben gereckt.“

Verteidiger Dr. Ralf Kiehne bestritt das. Arm und Hand seien abgewinkelt gewesen. Er beantragte einen Freispruch. Strafrichter Schwarze folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin.

Unterdessen tritt der VOST Behauptungen entgegen, Rindertransporte seien für die Tiere eine Qual. Bei einem Thementag „Zuchtrinderexport“ am Standort Schirum will der Verein am 2. April geladenen Gästen zeigen, wie der Transport von Zuchtrindern abläuft. „Unser besonderes Anliegen ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Bild vom Ablauf von Tiertransporten zu machen“, heißt es in der Einladung, „zumal die Tiertransporte in den Medien immer wieder als Tierquälerei dargestellt werden.“

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