Verwaltung

Leer: Neues Umsatzsteuergesetz wirbelt bei Stadt einiges durcheinander

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 22.03.2022 15:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Stadtwerke Leer sollen von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem Eigenbetrieb der Stadt werden. Foto: Wolters
Die Stadtwerke Leer sollen von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem Eigenbetrieb der Stadt werden. Foto: Wolters
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Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zwingt die Stadt Leer zum Handeln. Würden die Stadtwerke beispielsweise jetzt nicht zum Eigenbetrieb der Stadt gemacht, käme es die Stadt teuer zu stehen.

Leer - Noch sind die Leeraner Stadtwerke eine Anstalt öffentlichen Rechts und damit recht unabhängig von der Stadtverwaltung. In Zukunft sollen sie zu einem Eigenbetrieb der Stadt werden – darin sind sich die Verantwortlichen von Stadt und Stadtwerke einig. Was steckt dahinter?

Warum sollen die Stadtwerke ihre Betriebsform ändern?

Ab dem kommenden Jahr tritt eine Änderung im Umsatzsteuergesetz in Kraft. Danach müsste die Stadt für alle Leistungen, die sie von den Stadtwerken – und damit auch vom Baubetriebshof – in Anspruch nimmt und die auch von anderen Firmen auf dem freien Markt angeboten werden, Umsatzsteuer zahlen.

Im Jahr käme nach ersten Schätzungen so etwa eine halbe Million Euro zusammen. Wenn die Stadtwerke zum Eigenbetrieb der Stadt werden, kann die Stadt sich die Steuer sparen.

Was ändert sich für die Mitarbeiter und Bürger?

Letztlich nichts, sagt Bürgermeister Claus-Peter Horst (parteilos). Die Verträge der Stadtwerke-Mitarbeiter seien schon jetzt an denen der städtischen Mitarbeiter orientiert, so dass keine Änderungen notwendig sein werden. Auch für die Bürger ändere sich nichts.

Will der Bürgermeister womöglich wieder Chef der Stadtwerke sein?

Das will er nicht, betont Claus-Peter Horst, der bis zum seinem Amtsantritt als Leeraner Bürgermeister im November des vergangenen Jahres selber Vorstand der Stadtwerke war. Im Gegenteil, die Stadtwerke seien ein gut funktionierendes Gebilde, das unter anderem von seinen gut eingespielten und kurzen Entscheidungswegen profitiere: „Da sollten sich Bürgermeister und Politik raushalten“, so Horst.

Deswegen habe eine Kanzlei den Auftrag, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, möglichst viel der bisherigen Macht und Kompetenzen weiter in der Hand des Vorstands der Stadtwerke zu lassen. Sollte etwas bei den Stadtwerken gehörig schief laufen, könnten Bürgermeister und Stadtwerke aber eingreifen. Das sei allerdings auch heute über den Vorstandsrat, dem er vorsitze, schon so, betont Horst. „Es bleibt so weit möglich alles beim Alten“, sagt Edgar Behrendt, Pressesprecher der Stadtwerke: „Die Stadtwerke haben nach wie vor eine eigene Wirtschaftsführung mit Zuständigkeit und Verantwortung für wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und personelle Angelegenheiten.“

Hätte es nicht gereicht, nur den Baubetriebshof an die Stadt zu geben?

Die Stadtwerke hätten sich als Gesamtmodell bewährt, das man nicht auseinanderreißen solle, sagt Horst. Ähnlich drücken es der Stadtwerke-Vorstand Timo Kramer und Prokurist Thomas Keller aus: „Es gibt sehr viele im Laufe der Jahre gewachsene Schnittstellen zwischen den vier Infrastrukturbereichen der Stadtwerke.“ Auch die Stadtwerke nähmen die Dienste des Baubetriebshofes in Anspruch. Blieben sie eine AöR, müssten sie in Zukunft Umsatzsteuer für Aufträge zahlen, die sie an den Baubetriebshof vergeben.

Die Stadtwerke sollen sogar zusätzlich den technischen Bereich der Straßenplanung, der heute noch Teil der Stadtverwaltung ist, übernehmen, kündigt der Bürgermeister an. Heute könne es passieren, dass an einer Baustelle zwei verschiedene Baufirmen aktiv sind, so Horst: eine für die Arbeiten im Bereich der Stadtwerke und eine für Arbeiten in der Verantwortung der Stadtverwaltung.

Sind noch weitere Bereiche der Stadt von der Gesetzesänderung betroffen?

Definitiv, sagt Bürgermeister Horst. Derzeit werde überprüft, wo sich die Gesetzesänderung auswirke und wie damit umgegangen werden könne. Das könnten beispielsweise ein Buchverkauf der Stadtbibliothek oder das Aufstellen von Straßenschildern für private Veranstaltungen sein. „Wir müssen als Stadt alles einmal prüfen, um gegebenenfalls Steuerforderungen für Leistungen auch zu zahlen. Da werden in diesem Jahr noch einige Bekanntgaben kommen“, so Horst.

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