Polizei

Einbrecher bestehlen reihenweise Bauhöfe im Kreis

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 25.03.2022 11:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unter anderem Motorsägen sind gestohlen worden. Pixabay: Kettensäge
Unter anderem Motorsägen sind gestohlen worden. Pixabay: Kettensäge
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Drei Mal innerhalb weniger Wochen ist es passiert: Einbrecher stehlen Kettensäge, Motorsense und Co. aus Bauhöfen im Kreis Leer. Ist das eine Masche und wie weiß man, ob man Hehlerware kauft?

Landkreis Leer - Es war immer wieder der gleiche Ablauf: Einbruch in einen Bauhof, dann die teuren Geräte aus den Autos stehlen und weg. In den vergangenen Wochen häuften sich Einbrüche und Diebstähle aus Bauhöfen von Gemeinden im Landkreis Leer. In das Gebäude an der Sattlerstraße der Gemeinde Rhauderfehn ist in der Nacht zum 4. März eingebrochen worden, zwischen dem 9. und 10. März passierte Ähnliches in Bunde auf dem Bauhof-Gelände an der Boenster Straße. In der Zeit vom 11. bis 14. März gab es einen Einbruch in den Bauhof Moormerlands am Postweg.

Was und warum

Darum geht es: Innerhalb kurzer Zeit ist in mehrere Bauhöfe im Kreis Leer eingebrochen worden. Es sind zum Beispiel Motorsägen und Laubbläser ergaunert worden. Wie kann ich ausschließen, dass ich die versehentlich kaufe?

Vor allem interessant für: Diejenigen, die sich für Verbrechen und deren Aufklärung interessieren.

Deshalb berichten wir: Die Polizeimeldungen häuften sich, wir haken nach.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Jedes Mal erbeuteten die unbekannten Täter Kettensägen, Laubbläser oder Motorsensen. Zwar muten die Taten sehr ähnlich an, ob zwischen ihnen tatsächlich ein Zusammenhang bestehen könnte, wird allerdings derzeit noch im Rahmen ihrer Ermittlungen von der Polizei überprüft, teilt Polizeikommissar Marc-Levin Hüge von der Inspektion Leer/Emden mit. In allen Fällen war um Hinweise von Zeugen gebeten worden. Die Frage, ob Anwohner oder Passanten etwas gesehen haben, kann Hüge derzeit nicht beantworten, „aus ermittlungstaktischen Gründen“ macht er keine Angaben zu eingegangenen Hinweisen. Auch der Schaden, den die Einbrecher und Diebe verursacht haben, könne noch nicht beziffert werden, so Hüge.

Bekommt man die Werkzeuge vielleicht zurück?

Auch wenn der Schaden hoch sein mag, darauf sitzen bleiben müssen die Bauhöfe nicht unbedingt. „Grundsätzlich ist es so, dass ein Großteil hochwertiger Werkzeuge über sogenannte Identifikationsnummern verfügen“, erklärt Hüge. Neben der Seriennummer, die für ein bestimmtes Modell einer Baureihe identisch ist, sei die Identifikationsnummer eines jeden Gerätes individuell. So kann zum Beispiel „im Rahmen einer Kontrolle“ geklärt werden, ob der teure Gegenstand bereits als entwendet eingetragen und zur sogenannten „Sachfahndung“ ausgeschrieben wurde.

Der Frühling ist da und damit geht auch bald die Arbeit im Garten richtig los. Wenn man also nun eine Kettensäge kaufen möchte, muss man Angst haben, dass sie aus den Bauhöfen gestohlen worden ist? „Grundsätzlich ist bei Anzeigen auf Plattformen wie zum Beispiel ‚Ebay-Kleinanzeigen‘ stets Aufmerksamkeit geboten“, sagt der Polizist. Entsprechende Angebote sollten von möglichen Käuferinnen und Käufern ganz genau bewertet werden. Aber nicht nur die Angebote, auch den „Kontakt zum Verkäufer“ sollte man unter die Lupe nehmen. „Weiterhin ist es ratsam einen Garantieschein oder einen Kaufbeleg einzufordern.“

Was passiert, wenn es doch passiert?

Wer doch gestohlene Ware kauft, macht sich der Hehlerei schuldig. Laut Strafgesetzbuch gilt der Straftatbestand der Hehlerei als erfüllt, wenn jemand „eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern“. So erklärt es die Ratgeberseite anwalt.de. „Darauf stehen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.“

Unter anderem Motorsägen sind gestohlen worden. Pixabay: Kettensäge
Unter anderem Motorsägen sind gestohlen worden. Pixabay: Kettensäge

Doch was genau bedeutet das für den konkreten Fall eines Kleinanzeigen-Geschäfts? „Das entscheidende Wörtchen im § 259 StGB ist ,bereichern‘“, heißt es auf der Ratgeberseite. Hehlerei begehe derjenige, der Diebesgut ankauft oder absetzt, um daraus Profit zu schlagen. Dies kann nur dem vorgeworfen werden, der weiß, dass es sich bei der Ware um Diebesgut handelt (Vorsatz), oder aber dem, der dies zwar nicht genau weiß, aber die Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). Wem bedingter Vorsatz unterstellt werden kann, macht sich auch wegen Hehlerei strafbar. „Dies kann der Fall sein, wenn es sich um ein derart windiges Angebot handelt, dass der Käufer nach gesundem Menschenverstand hätte misstrauisch werden müssen.“ Zum Beispiel, wenn Neuware zu einem Bruchteil des eigentlichen Marktpreises angeboten wird. Wenn der Käufer ohne jede böse Absicht Diebesgut gekauft habe und danach erst seinen Fehler bemerkt hat, mache er sich nicht strafbar. „Es sei denn, dass er die Ware anschließend schnell weiter verkauft, um sie los zu werden“, heißt es weiter.

Behalten darf man die Ware so oder so nicht. Der Eigentümer bleibt der Eigentümer, auch wenn er bestohlen worden ist und bekommt hat ein Recht auf Herausgabe seiner Ware.

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