Solidaritätskundgebung
Tut die Emder Hochschulleitung genug gegen Diskriminierung?
Im Rechtsstreit mit dem AfD-Professor Dr. Reiner Osbild gab es eine Solidaritätskundgebung für seine ehemalige Studentin aus Syrien. Dort wurde Kritik an der Emder Hochschulleitung geäußert.
Hamburg/Ostfriesland - Beinahe wäre die Zivilgerichts-Verhandlung, in der es um Diskriminierungsvorwürfe gegen den Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild ging, auf den „Internationalen Tag gegen Rassismus“ gefallen. Dieser Gedenktag ist am Montag, 21. März – der Prozess war am Freitag vor dem Landgericht Hamburg.
Osbild will auf juristischem Weg durchsetzen, dass seine frühere Studentin Bjeen Alhassan nicht mehr öffentlich über „Diskriminierungserfahrungen“ mit ihm sprechen darf. Weil sie ihm damit Diskriminierungsvorwürfe macht, die der Professor zurückweist. Osbild firmierte Jahre lang als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostfriesland.
Verdammt Diskriminierung im Vier-Augen-Gespräch zum Schweigen?
Unabhängig davon, ob der AfD-Mann die Syrerin als Betreuer bei ihrer Masterarbeit diskriminiert hat oder nicht – der Rechtsstreit offenbart in grundsätzlicher Weise, wie schwierig es Opfer von Diskriminierung haben können, sich dagegen zu wehren. Wenn es in Vier-Augen-Gesprächen zu einer Diskriminierung kam, fehlen Zeugen. Darf man also Diskriminierungserfahrungen, für die es keine Zeugen gibt, nicht öffentlich thematisieren?
Auf eine frühere Anfrage unserer Zeitung hin erklärte das Landgericht Hamburg: „Wie immer bei der Würdigung von Beweismitteln müssen diese im Licht aller Umstände, in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor allem in Verbindung mit anderweitig belegten Indizien beurteilt werden.“ Solche Indizien könnten die Vorgeschichte, die Interessenlage oder das spätere Verhalten der Beteiligten sein. Das könne „auch bei Vier-Augen-Gesprächen durchaus aussagekräftig sein“.
Gegner mit Verfahren überziehen – die „Strategie der Rechten“
Die Anwälte von Bjeen Alhassan, haben eine Quellensammlung zusammengestellt. Darin verweisen sie unter anderem auf einen Vortrag von Osbild, in dem er muslimische Geflüchtete als Teil eines „satanischen Generalangriffs“ dargestellt hat. Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat nach „vorläufiger Würdigung“ den Eindruck gewonnen, dass eine Äußerung von Diskriminierungserfahrungen „zulässig sein dürfte“.
Alhassans Rechtsanwalt David Werdermann sagte am Freitag bei einer Solidaritäskundgebung für seine Mandantin vor dem Landgericht, dass es zur „Strategie der Rechten“ gehöre, Gegner mit kostenintensiven Verfahren zu überziehen.
Kundgebung: Redner kritisierten Diskriminierung an Hochschulen
Verschiedene Organisationen und Verbände erklärten bei der Kundgebung ihre „Solidarität mit Bjeen“ – darunter der „Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften“, die Jusos, die Grüne Jugend, der Bund ausländischer Studierender und die „AG gegen Rechts an der Hochschule Emden/Leer“.
Die Rednerinnen und Redner berichteten, dass Diskriminierung an Hochschulen weit verbreitet sei – es gebe „strukturellen Rassismus“. Ein Vertreter des Bundes ausländischer Studierender, der selbst Migratonshintergrund hat, sagte: „Ich weiß wie das läuft.“ Im Fall Alhassan wurde kritisiert, „wie wenig Unterstützung Bjeen von der Hochschulleitung bekommen hat“.
Antidiskriminierungsstelle an Emder Hochschule gefordert
Die Syrerin hatte sich – bevor sie ihre Vorwürfe öffentlich äußerte – an den damaligen Dekan des Fachbereichs Wirtschaft gewandt. In ihrer E-Mail vom 7. November 2019 schilderte sie verschiedene Diskriminierungserfahrungen – es ging dabei nicht nur um Professor Osbild. Der Dekan antwortete, dass ihm das Anliegen der zu diesem Zeitpunkt bereits ehemaligen Studentin „nicht eindeutig“ klargeworden sei.
Seine Kollegen aus dem Dekanat und der Prüfungskommission stünden „für ein Gespräch zur Verfügung, wenn Sie mit uns durch Sie wahrgenommene Missstände besprechen wollen“ – Missstände, die sie ja bereits in ihrer E-Mail dargelegt hatte. Bei der Kundgebung in Hamburg forderten Rednerinnen und Redner, dass an Hochschulen Antidiskriminierungsstellen eingerichtet werden – als niederschwelliges Angebot für Betroffene. Das verlangt auch die „AG gegen Rechts“ an der Hochschule Emden, für die Maike Richtler sprach.
Die Unterstützung von Studierenden gab Bjeen Alhassan Kraft
Die Hochschule Emden/Leer ist der Meinung, sie habe bereits eine Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle aller Art, wie ein Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Die „AG gegen Rechts“ weiß jedoch nur von einer Beschwerdestelle bezüglich sexueller Belästigung, wie Maike Richtler mitteilte (wir berichten noch).
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Die Studierenden bei der Kundgebung bedankten sich bei Bjeen Alhassan für ihren Mut, ihre Diskriminierungserfahrungen öffentlich zu thematisieren. Sie war per Mobiltelefon-Verbindung zugeschaltet und bedankte sich ihrerseits für die Solidarität. Die Unterstützung, auch in den sozialen Medien, habe ihr Kraft gegeben.