Corona-Verordnung
Disco erteilt Ministerpräsident Weil Hausverbot
Die Maskenpflicht beim Tanzen in niedersächsischen Discos ist zurück. Weil die Betriebe so ohne Hilfen und anders als in Nachbarländern unwirtschaftlich arbeiten müssen, reagiert Deckers Disco.
Großefehn - Als womöglich erster und einziger Club in Niedersachsen hat Deckers Disco in Großefehn dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil Hausverbot erteilt. Sogar in Platin. Der SPD-Politiker war nie dort, hat sich dort ergo auch nie daneben benommen. Doch habe „nie ein Gast, ganz gleich was er dafür getan hat, unserer Lokalität in den letzten 50 Jahren so sehr geschadet“ wie Stephan Weil, sagt Betriebsleiter Hendrik Becker.
Auslöser dieser Aktion ist die bis zum 2. April geltende neue Corona-Übergangsverordnung des Landes, in der das Land durch leichte Nachschärfungen in den Formulierungen die Maskenpflicht in Diskotheken und Clubs wieder eingeführt hat. In der vorigen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diese Regel kassiert, weil sie „unangemessen“ sei und die wirtschaftlichen Schäden der Betriebe nicht ausreichend berücksichtige. Nun gilt aber wieder laut §4, Ziffer 4 der Verordnung: Zusätzlich zu 2G+ darf nur im Sitzen die Maske abgenommen werden, nur dann dürfen Gäste auch etwas trinken. Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei, hatte diese Entscheidung schon am Dienstag in der Landespressekonferenz angedeutet und sagte, Diskotheken seien da mit Saalbetrieben gleichzusetzen. Hendrik Becker widerspricht vehement: „Saalbetriebe haben in der Regel für alle Gäste gemäß ihrer Konzession Sitzplätze und haben dadurch ganz andere Wertschöpfung an den Tischen. Auch durch Essen, was serviert wird. Wir haben beim besten Willen 90 Sitzplätze, aber eine Konzession für 900 Gäste. Ich kann ja nicht 840 Gästen sagen, Ihr dürft nichts trinken, weil Ihr keinen Sitzplatz habt.“ Das Sozialministerium hingegen betont auf Nachfrage, dass „die Gleichstellung der Diskotheken mit anderen gastronomischen Betrieben aus Sicht der Landesregierung eine angemessene und rechtssichere Lösung“ sei.
Land steht mit der Regelung alleine da
Niedersachsen ist gemeinsam mit Sachsen-Anhalt das einzige der 16 Bundesländer, das den Disco-Gästen eine grundsätzliche Maskenpflicht im Gehen, Stehen und Tanzen auferlegt. „Da das Land Niedersachsen mit dieser Regelung aber ziemlich alleine steht, hat der Bund die Hilfen für Unternehmen bei freiwilliger Schließung ab März aufgehoben. Das bedeutet das Land möchte uns zur Umsetzung seines Kurses dazu zwingen, unwirtschaftlich zu öffnen“, sagt Becker. „Wir können und wollen von Gästen keine horrenden Preise nehmen, nur um irgendwie zu überleben. Die Dorfjugend hat nicht viel Geld, wir wollen da fair sein. Es wäre ja auch kein Problem, wenn man sagt, das Infektionsrisiko in Discos ist hoch, wir ordnen die weitere Schließung an, um die Ausbreitung des Virus auszubremsen. Dann bekämen wir aber wenigstens noch Überbrückungshilfe“, sagt Becker. „Auch zusätzliche Auflagen wären ja kein Problem, so lange aber wir die Chance haben, auch wirtschaftlich zu arbeiten.“
Das „Team Vorsicht“, wie Pörksen die niedersächsische Landesregierung unlängst genannt hatte, sei ja ein generell verantwortungsvoller Ansatz. „Das passt aber nicht zur Scheißegal-Einstellung gegenüber unseren Betrieben. Denn die jetzige Regelung ist für uns der Weg in die Insolvenz. Entweder wir öffnen und keiner kommt und wir erleiden Verluste – oder wir schließen, kriegen aber keine Hilfen und zehren dann auch die immer schmaler werdenden Ersparnisse auf. Das kann es doch nicht sein!“ Das Wirtschaftsministerium in Hannover betont auf Nachfragen, zumindest die Fixkosten – Strom, Heizung, Miete etwa – könne man sich auch bei freiwilligen Schließungen erstatten lassen, sobald die Umsätze um 30 Prozent unter denen von 2019 liegen.
Wäre es aus Sicht der Landesregierung keine Option, vielmehr den Discotheken den Betrieb vorerst wieder zu verbieten, um diese aber vor weiteren Verlusten zu schützen? Oliver Grimm, Sprecher des Sozialministeriums, sagt: „Nein. Aus solchen wirtschaftlichen Erwägungen heraus können keine Schließungen angeordnet werden. Es geht bei allen Maßnahmen immer darum, der Gefahr durch das Virus angemessen, verhältnismäßig und damit möglichst rechtssicher zu begegnen.“
„Ich erlebe das als respektlos“
Der Großefehner regt sich auch auf, dass die neue Übergangsverordnung wieder kurz vor Toresschluss überhaupt unterzeichnet wurde. „Ich erlebe das schon auch als respektlos uns gegenüber, weil wir bis zur letzten Minute nicht wissen, nach welchen Regeln wir eventuell öffnen können oder dürfen, aber auch wir haben doch Planungen. Wir haben eingekauft, wir haben den Laden geschmückt, wir haben Leute besorgt, denen wir jetzt absagen müssen, weil es so für uns keinen Sinn hat zu öffnen. Wir haben Leute zurückgeholt, die dafür andere Nebenjobs gekündigt haben – und müssen denen jetzt erklären, dass nur eine Woche später alles schon wieder hinfällig ist.“
Das Sozialministerium hingegen argumentiert: „In der Vergangenheit hat sich leider wiederholt gezeigt, dass Veranstaltungen in Diskotheken auch mit Testpflicht zu sogenannten ,Superspreader-Ereignissen‘ mit vielen Infizierten geworden sind.“ Stand Jetzt werde es ab dem 2. April keine gesonderten Auflagen oder Einschränkungen für den Betrieb von Diskotheken mehr geben. „Möglich wären entsprechende Vorgaben nur noch unter Anwendung der sogenannten Hotspot-Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Ob und wo diese Regelungen in Niedersachsen dann angewandt werden, kann Stand heute noch nicht beurteilt werden“, so Grimm.
„Das schafft echte Verdrossenheit“
Auch Uwe Janssen, Betreiber der Diskothek Aurum in Aurich-Middels, zeigt sich konsterniert. „Ich bin maßlos enttäuscht. Und dass Niedersachsen hier einen strengen Einzelweg geht und unsere Branche vor Probleme stellt, die es in fast keinem anderen Bundesland aktuell so gibt, ist eine unfaire Wettbewerbsverzerrung. Und dass man sich auch um das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes herumwindet, zeigt, wie wenig Wertschätzung unsere Branche in den Augen der Landespolitik genießt.“ Die Maske beim Tanzen „ist leider ein K.o.-Kriterium bei unseren Gästen – muss sie beim Tanzen aufbleiben, kommt fast keiner – und damit brechen uns ohne Ersatz die Einnahmen weg“.
Erich Wagner (Wiesmoor), Vorsitzender des Dehoga Ostfriesland, sagt: „Immer wieder zu erleben, dass Politik Entscheidungen trifft, die willkürlich erscheinen, kein Fingerspitzengefühl für die Branche zeigen, frustriert. Dass man Verordnungen durchdrückt, ohne mit den Branchen und Verbänden nach gesunden Mittelwegen zu suchen, das schafft echte Verdrossenheit. Das sorgt für Verlust von Wirtschaftskraft, für Abwanderung von Gästen – und das ohne Not.“
Becker hatte kurz sogar darüber nachgedacht, eine „Klappstuhl-Party“ zu veranstalten: „Die Idee war, dass jeder Gast, der sich einen Klappstuhl mitbringt, freien Eintritt bekommt und sich seine eigene Sitzgelegenheit mitbringt – und ein Zeichen in Richtung der Klappstühle in der Politik, die die Regeln erlassen haben. Wir haben die Idee aber sein lassen, weil das ordnungsrechtliche Schwierigkeiten hätte bringen können.“