Justiz

Entschuldigungs-Brief als Strafe nach sexistischer Beleidigung

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 15.03.2022 17:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht verurteilte den 16-Jährigen aus Garrel. Foto: Höffmann
Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht verurteilte den 16-Jährigen aus Garrel. Foto: Höffmann
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Anonymes Internet? Von wegen: Nach schweren Beleidigungen im Netz ist 16-Jähriger aus Garrel zum Verfassen eines handgeschriebenen Entschuldigungs-Briefes verurteilt worden.

Garrel/Cloppenburg - Wegen Bedrohung und Beleidigung im Netz hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht am Dienstag einen 16-jährigen Jugendlichen aus Garrel zum Verfassen eines handgeschriebenen Entschuldigungs-Briefes verurteilt. Eine Entschuldigung an das Opfer mit dem geliebten Handy ist nicht erlaubt.

Neben dieser erzieherischen Maßnahme muss der junge Angeklagte noch 300 Euro an einen gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der 16-Jährige hatte sich im Netz einer Gruppe Jugendlicher angeschlossen, in der sich bundesweit Jugendliche austauschten. Man kannte von dem jeweils anderen lediglich den Vornamen.

Üble sexistische Beleidigungen

Der Angeklagte will dann von einem Mädchen aus der Gruppe beleidigt worden sein. Er wusste aber nicht genau, welches Mädchen es gewesen war. Es gab auch Mädchen mit gleichem Vornamen. So suchte sich der 16-Jährige den Feststellungen zufolge ein Mädchen heraus und bedrohte und beleidigte es aufs Übelste sexistisch.

Dieses Mädchen hatte aber mit der ganzen Sache nichts zu tun gehabt. Das Mädchen hatte sich angesichts der heftigen Beleidigungen schockiert gezeigt. Es sprach mit seiner größeren Schwester. Sie kamen überein, Anzeige zu erstatten.

Anonymes Internet?

Anonymes Internet? Von wegen. Über den Vornamen fand die Polizei schnell zu dem jetzigen Angeklagten. Der soll sich dann überrascht gezeigt haben. Verfasser von Beleidigungen im Netz sind aber ermittelbar.

Im Verfahren hat der 16-Jährige ein Geständnis abgelegt. Er hätte sich auch schon entschuldigt, wenn er in der Gruppe nicht geblockt worden wäre, erklärte er. Doch dieses nachvollziehbare Verhalten der anderen Netzbenutzer sollte das Gericht nicht davon abhalten, den Angeklagten zum Verfassen eines richtigen Briefes zu verurteilen.

Dieses Medium wird von Jugendlichen als „Schneckenpost“ bezeichnet. Doch da muss der 16-Jährige nun durch. Es soll ihm zeigen, dass Beleidigungen im Netz strafbar sind und in jedem Fall verfolgt werden.

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