Justiz
Cloppenburger beleidigt erst Polizisten, dann Richterin
Ein 18-jähriger Cloppenburger soll in Anwesenheit der Polizei eine Richterin zutiefst sexistisch beleidigt haben. Nun stand er vor dem Amtsgericht Cloppenburg – aber nicht deswegen.
Cloppenburg - Ein 18-jähriger aus Cloppenburg soll gegenüber Polizeibeamten die Jugendrichterin am Amtsgericht zutiefst sexistisch beleidigt haben. Nun musste sich der junge Mann vor eben dieser Richterin verantworten. Im Prozess vor dem Gericht in Cloppenburg ging es um den Vorwurf der Beleidigung, allerdings nicht um den zum Nachteil der Richterin. Dann hätte sie das Verfahren nicht führen dürfen.
Im jetzigen Verfahren ging es „nur“ um die Beleidigung von Polizeibeamten, wofür sich der 18-Jährige eine sechsmonatige Betreuungs-Weisung einfing. Die mutmaßliche Beleidigung der Richterin war nicht mit angeklagt. Angefangen hatte alles mit einer Randale, die der Angeklagte in seiner Wohnung veranstaltet haben soll. Wegen des Lärms hatten Nachbarn die Polizei gerufen.
Beamte „durchbeleidigt“
Als die Beamten eintrafen, wurden sie den Feststellungen zufolge von dem 18-Jährigen „durchbeleidigt“. Alles, was ihm an Beleidigungen einfiel, soll er den Polizisten an den Kopf geworfen haben, und auch die Drohung, er werde die Wache anzünden. Unter den Beleidigungen waren auch sexistische Beleidigungen. Im Zuge dieser sexistischen Beleidigungen soll sich der Angeklagte dann auch die Cloppenburger Jugendrichterin zur Brust genommen haben.
Dreimal hatte diese Richterin den Angeklagten schon verurteilt. Im Zuge der Beleidigung der Richterin soll der 18-Jährige auch damit gedroht haben, die Richterin sexuell anzugehen. Nun stand er vor ihr. Zunächst wurden dann die Beleidigungen der Polizeibeamten abgearbeitet. Dann aber wurde der Angeklagte doch gefragt, was es mit der Beleidigung ihrer eigenen Person auf sich habe. Das habe er niemals getan, beteuerte der Angeklagte. Die Polizeibeamten hatten der Richterin das aber erzählt. Ob er meine, dass sich die Polizeibeamten das ausgedacht hätten, wurde der Angeklagte gefragt. Das aber konnte sich der 18-Jährige dann doch nicht vorstellen.