Verfahren
Zwei Jugendliche zünden in Garrel Scheune an
Wegen vorsätzlicher Brandstiftung ist ein 17 Jahre alter Jugendlicher verurteilt worden. Er hatte mit einem Mittäter in Garrel eine Scheune angezündet.
Garrel/Cloppenburg - Wegen vorsätzlicher Brandstiftung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 17-jährigen Jugendlichen aus Garrel zu einer sechsmonatigen Betreuungs-Weisung und einer Drogentherapie verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichtes hat der Angeklagte im März vorigen Jahres in Garrel zusammen mit einem Mittäter eine große Scheune in Brand gesetzt. Dadurch war ein hoher Sachschaden entstanden.
Mittäter verweigerte die Aussage
Im jetzigen Verfahren saß der 17-Jährige allein auf der Anklagebank. Der Mittäter ist weggezogen. Er muss sich wegen der Tat dort verantworten, wo er jetzt wohnt. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden gilt das Wohnort-Prinzip. Bei Erwachsenen dagegen gilt das Tatort-Prinzip. Sie müssen sich dort verantworten, wo die Tat passiert ist. Weil er weggezogen ist, konnte der Mittäter im jetzigen Verfahren gegen den 17-Jährigen nur als Zeuge gehört werden.
Im Prinzip verweigerte er die Aussage. Das konnte er, weil gegen ihn selbst ein Verfahren läuft. Die Aussage des Mittäters hätte sowieso nicht viel gebracht. Bezüglich der Brandstiftung soll er nur Blödsinn erzählt haben.
Angeklagter wehrt sich gegen Vorwurf
Blieb noch der 17-Jährige. Auch er wehrte sich gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung. Er gab zu, zusammen mit dem Mittäter in der Scheune gewesen zu sein. Weil es dort kein Licht gegeben habe, habe man eine Kerze mitgenommen.
Der Angeklagte will die Kerze in ein Glas gestellt und dann angezündet haben. Dann will er sich umgedreht haben. Nun soll die Kerze beziehungsweise das Glas umgefallen sein. Dadurch soll die Scheune in Brand geraten sein. Die Angeklagten wollen noch versucht haben, den Brand zu löschen, waren dann aber geflohen. Zeugen hatten die beiden Täter laufen sehen.
Mit der Unfall-Version beziehungsweise einer fahrlässigen Tat konnte sich der 17-Jährige im Verfahren nicht durchsetzen. Ein Brandermittler hatte die Version infrage gestellt. So, wie der Angeklagte den Geschehensablauf schildere, könne es nicht gewesen sein. Der Brandherd sei ein verkokelter Wäschehaufen gewesen. Ein Glas sei nicht gefunden worden. Damit stand für das Gericht eine vorsätzliche Brandstiftung fest.