Gesetzentwurf

Ostfriesische Wiesen sollen keine Spekulationsobjekte werden

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 23.02.2022 10:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Licht am Horizont: Ein Gesetzentwurf soll die Flächenversorgung landwirtschaftlicher Betriebe verbessern. Foto: Büttner/dpa
Licht am Horizont: Ein Gesetzentwurf soll die Flächenversorgung landwirtschaftlicher Betriebe verbessern. Foto: Büttner/dpa
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Auch kleine Wiesen und Äcker sollen künftig im Verkaufsfall für landwirtschaftliche Familienbetriebe gesichert werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Was bedeutet das für Ostfriesland?

Ostfriesland - Die Preise für landwirtschaftliche Grundstücke scheinen sich etwas zu stabilisieren. Das geht aus dem jüngsten Grundstücksmarktbericht des Auricher Gutachterausschusses für Grundstückswerte hervor. Die Preissteigerung im Jahr 2021 hat demnach in der Region Friesland-Ostfriesland „nur“ noch drei Prozent betragen – allerdings auf Basis eines hohen Preis-Niveaus.

Was und warum

Darum geht es: Künftig sollen schon Wiesen und Äcker ab einem halben Hektar bei Verkäufen für Landwirte gesichert werden können.

Vor allem interessant für: Landwirte

Deshalb berichten wir: Weil die Preise für landwirtschaftliche Flächen in Ostfriesland wieder gestiegen sind und die Landesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

„Problem ist, dass viele Landwirte aus ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die hohen Preise zu zahlen“, berichtet Heinz-Hermann Hertz-Kleptow, der Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland (LHV). „In aller Regel sind die Preise im Bieterverfahren teuer geworden, zum Teil auch durch Kapital nichtlandwirtschaftlicher Investoren. Das aktuelle Zins-Niveau und die Suche nach Anlagevermögen trägt seinen Anteil dazu bei.“

Geldanleger konkurrieren mit Landwirten um Wiesen

Die niedrigen Zinsen machen also Äcker und Wiesen als Spekulationsobjekte attraktiv. Der LHV-Geschäftsführer verweist auf die dadurch seit „Jahren steigenden Marktpreise“. Das beschert Investoren wiederum die angestrebte Wertsteigerung, die ihr Vermögen auf keinem Bankkonto erzielen kann.

Die jüngste Preissteigerung für landwirtschaftliche Flächen bewertet Hertz-Kleptow als „gewisse Dämpfung“. Ob sich diese Entwicklung fortsetze, bleibe abzuwarten: „Fläche bleibt begrenzt und aus vielen Gründen gefragt.“ Aus dem Grundstücksmarktbericht geht hervor, dass sich die Kaufkosten für Äcker und Wiesen seit dem Jahr 2006 mehr als vervierfacht habe. Bis zum Jahr 2014 ging die Kurve besonders steil nach oben.

Ein Gesetzentwurf für landwirtschaftliche Familienbetriebe

Nach 15 Jahren Preisanstieg ist die niedersächsische Landesregierung im Februar 2022 auf die Idee gekommen, ein „Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft“ in den Landtag einzubringen. Es soll den „Flächenzugang der von Landwirten und ihren Familien geführten, landwirtschaftlichen Betriebe über Kauf und Pacht verbessern und einem Flächenerwerb durch Investoren entgegenwirken“, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung. Landwirtschafsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) erläutert darin: „Der Gesetzentwurf trägt den Entwicklungszielen und dem Entwicklungsbedarf der familiengeführten Betriebe Rechnung. Wir möchten dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Flächen vorwiegend Landwirten zugutekommen, die die Flächen auch selbst bewirtschaften!“

Der Gesetzentwurf sieht vor, „dass die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts auf einen halben Hektar abgesenkt werden“. Die angestrebte Wirkung: „Dadurch soll ein größerer Teil des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs durch die Genehmigungsbehörden überprüft werden können.“ Ziel sei es, „Erwerbskonkurrenzen zu Investoren aufzulösen“, erklärt die Landesregierung: „Schon ab einer Flächengröße von einem halben Hektar könnte die Genehmigung von Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen an Investoren versagt werden, das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht zur Flächenaufstockung von Landwirten ausgeübt werden und Landpachtverträge beanstandet werden.“

Ostfriesischer LHV-Geschäftsführer hofft auf Effekte

Die Freigrenze, bis zu der Flächenerwerbe nicht genehmigt werden müssten, liege bisher bei einem Hektar, schreibt die Regierung. Landpachtverträge müssten sogar erst ab zwei Hektar angezeigt werden. Auch das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen greife aktuell erst ab zwei Hektar. „Diese Vorgaben sollen“ – so der Gesetzes-Vorschlag der Landesregierung – „jeweils auf einen halben Hektar abgesenkt werden.“

Was könnte das für ostfriesische Landwirte bedeuten? „Die Änderung des Gesetzes könnte einen gewissen Effekt haben“, meint LHV-Geschäftsführer Hertz-Kleptow. Allerdings bestehe bereits jetzt die Möglichkeit für den Grundstücksverkehrsausschuss, „ab einem Hektar Flächengröße einen landwirtschaftlichen Nacherwerber zu suchen“. Und: „Ab zwei Hektar verläuft dieser Vorgang zunächst durch die Siedlungsbehörde, die in Kaufverträge eintritt.“

Mehr Zeit, um kaufwilligen Landwirt zu finden

Die Siedlungsbehörde versucht dann, die Grundstücke an Landwirte weiterzuverkaufen. Dadurch falle aber die Grunderwerbssteuer doppelt an, sagt Hertz-Kleptow und bedauert: „Hier sieht das Gesetz meines Wissens keine Änderung vor.“ Das könne künftig also auch Flächen ab einem halben Hektar „zusätzlich teuer“ machen.

Die „verlängerte Frist für die Nacherwerbersuche“, die der Gesetzentwurf vorsehe, sei allerdings zu begrüßen, sagt der LHV-Geschäftsführer. Bis dato muss die Siedlungsbehörde innerhalb von drei Monaten einen erwerbsbereiten Landwirt finden, so die Landesregierung. Diese Frist solle entfallen. Für Ostfriesland könne man festhalten, dass die Grundstücksverkehrsausschüsse schon bisher gute Arbeit leisten, betont Heinz-Hermann Hertz-Kleptow. „Sie sind sehr bemüht, Flächenverkäufe an landwirtschaftliche Nacherwerber zu leiten.“

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