Justiz

Wasser und Strom abgestellt: Rabiater Vermieter verurteilt

Katja Mielcarek
|
Von Katja Mielcarek
| 21.02.2022 18:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Girmay Hadish ist einer der betroffenen Mieter und hatte dieser Zeitung Mitte Juni des vergangenen Jahres vorgeführt, dass in der Wohnung kein Wasser mehr fließt. Foto: Mielcarek/Archiv
Girmay Hadish ist einer der betroffenen Mieter und hatte dieser Zeitung Mitte Juni des vergangenen Jahres vorgeführt, dass in der Wohnung kein Wasser mehr fließt. Foto: Mielcarek/Archiv
Artikel teilen:

Der Vermieter, der im vergangen Sommer drei jungen Männern über Monate Strom und Wasser abgestellt hat, wurde in Leer wegen Nötigung verurteilt. Ob ihn die Strafe beeindrucken, ist offen.

Leer - Der Vermieter, der drei jungen Männern im vergangenen Sommer über Monate Wasser und Strom hatte abstellen lassen, hat eine Nötigung begangen. Zu diesem Schluss kam am Montag das Leeraner Amtsgericht, vor dem sich der 48-jährige Mann aus Oldenburg verantworten musste, der nach Aussage seines Anwalts noch „unzählige weitere Wohnungen und Häuser“ vermietet und verpachtet.

Was und warum

Darum geht es: Der Vermieter, der im Sommer drei jungen Männern über Wochen Strom und Wasser abgestellt hatte, wurde wegen Nötigung verurteilt. Die Strafe fiel niedrig aus.

Vor allem interessant für: Mieter, Vermieter, alle, die sich für den grauen Wohnungsmarkt interessieren

Deshalb berichten wir: Der Vermieter musste sich jetzt vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten.

Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de

Vor Gericht berichtete einer der Mieter, dass er und seine Mitbewohner am 28. Mai ohne Angabe von Gründen vom Hausmeister aufgefordert worden seien, innerhalb von drei Tagen auszuziehen. Drei Tage später sei ihnen ohne Ankündigung dann durch den Vermieter beziehungsweise dessen Hausmeister Strom und Wasser abgestellt worden. Bis zu ihrem Auszug am 1. September hätten sie weder sich waschen, noch die Toilette benutzen oder kochen können. Zur Erfüllung ihrer alltäglichen Bedürfnisse hätten sie zum Bahnhof oder zu Freunden gehen müssen.

Wasser aus Kanistern

„Es war sehr, sehr grauenhaft“, beschrieb eine Mitarbeiterin des Café International die Situation. Das Personal des Cafés habe die jungen Männer, die sie als „ordentlich und anständig“ beschrieb, unterstützt, ihnen als Sofortmaßnahme Wasser in Kanistern zur Verfügung gestellt, sie zur Polizei und zum Anwalt begleitet.

Der Vermieter soll auch das Waschbecken in der Wohnung zerschlagen lassen haben. Foto: privat/Archiv
Der Vermieter soll auch das Waschbecken in der Wohnung zerschlagen lassen haben. Foto: privat/Archiv

Der Angeklagte, dessen Anwalt und der Hausmeister des Gebäudes malten ein anderes Bild: Defekte Wasserleitungen in der Wohnung der drei Männer hätten dazu geführt, dass Wasser auf den Sicherungskasten und Verteilerkästen in dem Haus getropft sei. Die Situation sei gefährlich für alle Bewohner des Hauses gewesen, jederzeit hätte ein Feuer ausbrechen können. Um die Schäden zu beheben, die womöglich von den Mietern selber und unter Umständen sogar mutwillig verursacht worden seien, hätten die Männer ausziehen müssen. Angebotene Alternativwohnungen hätten die Mieter aber „aus Prinzip“ nicht angenommen. Außerdem hätten immer wieder unberechtigt andere Personen im Haus – teils in der Wohnung der Männer, teils im Keller – übernachtet und dort Drogen konsumiert. Die Situation „war nicht nur mit Worten zu regeln“, sagte der Angeklagte

Zu Sündenböcken gemacht

„Doch, die Situation war mit Worten zu regeln“, hielt ihm die Richterin entgegen. Sollten die Vorwürfe, die der Vermieter seinen Mietern macht, stimmen, rechtfertigten sie womöglich eine außerordentliche Kündigung, aber keinesfalls das Abstellen von Wasser und Strom. Sie sei aber davon überzeugt, dass der Vermieter seine Mieter hier zu „Sündenböcken“ mache. „Es ist bemerkenswert, dass Sie sich als Opfer darstellen, dessen Haus kaputtgemacht wird. Sie sind nicht das Opfer, Sie sind der Täter“, so die Richterin.

Sie ging in ihrer Urteilsbegründung hart mit dem Vermieter ins Gericht. Die auferlegte Geldstrafe fiel dann aber relativ niedrig aus. 30 Tagessätze à 40 Euro, also 1200 Euro, verhängte sie und ging damit über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die nur 25 Tagessätze à 40 Euro, also 1000 Euro beantragt hatte. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten, zu denen auch die Kosten für zwei Dolmetscher gehören.

Der Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung keine Angaben zu seinem Einkommen gemacht. In einem solchen Fall kann das Gericht entweder selber Erkundigungen einholen oder aber das Einkommen schätzen. In diesem Fall ging es offensichtlich von einem monatlichen Nettoeinkommen von 1200 Euro und damit einem Tagessatz von 40 Euro aus.

Ähnliche Artikel