Rasche Entschädigung
Bei Wolfsrissen sind jetzt die Förster gefragt
Hat ein Wolf ein Schaf getötet, dauerte es bisher oft Monate, bis dessen Eigentümer vom Land entschädigt wurde. Das soll sich ändern und zwar mit Hilfe der Profis in Sachen Waldbau und Holzernte.
Ostfriesland - Nutztierhalter, deren Schafe, Rinder oder Ponys von einem Wolf getötet oder verletzt wurden, mussten bisher oft monatelang auf eine Entschädigung vom Land warten. Das soll sich ändern. Künftig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes Niedersachsen für die Feststellung eines Wolfsrisses zuständig. Das Verfahren zur Genehmigung sogenannter Billigkeitsleistungen wurde gestrafft, Bezirksförster kümmern sich nun um die Dokumentation von Raubtier-Attacken. Diese Aufgabe nahmen in der Vergangenheit ehrenamtlich tätige Wolfsberaterinnen und Wolfsberater wahr.
Was und warum
Darum geht es: In Niedersachsen gibt es immer mehr Wölfe. Bislang wandten sich Nutztierhalter an ehrenamtliche Wolfsberater, wenn sie einen Riss melden mussten. Jetzt rufen sie den Bezirksförster an oder wählen eine Hotline.
Vor allem interessant für: Nutztierhalter und für diejenigen, die sich freuen, dass es den Wolf wieder bei uns gibt.
Deshalb berichten wir: Tötet ein Wolf ein Schaf, Rind oder ein anderes Nutztier, wird deren Eigentümer vom Land entschädigt. Oft dauert es jedoch Monate, bis das Geld überwiesen wird. Deshalb wird das Verfahren zur Feststellung einer Wolfsattacke verkürzt. Die Autorin erreichen Sie unter: schneider-b@zgo.de
Jetzt macht das in Ostfriesland und Friesland Erich Delfs aus Glansdorf (Gemeinde Rhauderfehn). Er ist Bezirksförster und Ansprechpartner für rund 320 private Waldbesitzer in den Landkreisen Leer, Aurich, Wittmund und Friesland sowie in den Städten Emden und Wilhelmshaven: Holzernte, Waldbau, Waldschutz und Wegebau bestimmten bisher seinen Arbeitsalltag. Nun gehört auch der Wolf dazu. Zu seiner neuen Aufgabe mag sich Delfs nicht äußern.
Eine Hotline für Nutztierhalter
Das übernimmt Wolfgang Ehrecke, Sprecher der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg: „In der Regel ist künftig das Rissprotokoll der Försterinnen und Förster für den Ausgleich der finanziellen Schäden ausschlaggebend, nicht mehr das Ergebnis einer relativ zeitaufwändigen Laboranalyse genetischen Materials.“ Die Neuordnung solle das Entschädigungsverfahren deutlich verkürzen. Gewebeproben, Haare, Blut- oder Speichelreste, würden dennoch weiterhin an den Kadavern gesichert, um bestimmen zu können, ob der Wolf, der einen Schaden angerichtet habe, einem bestimmten Rudel zugeordnet werden könne.
Wer einen Riss melden muss, kann die eigens dafür eingerichtete zentrale LWK-Rufnummer 0511/36651500 wählen. Diese gelte auch nach Feierabend und an den Wochenenden, so LWK-Sprecher Ehrecke. Wer wisse, welche Bezirksförsterei für ihn zuständig sei, könne sich direkt dort melden. Die einzelnen Standorte seien im Internet auf der Seite „Kartendarstellung der Bezirksförstereien in Niedersachsen“ dargestellt.
Förster werden geschult
Wie sich die Neuordnung zur Rissbegutachtung in der Praxis bewährt, muss sich erst noch zeigen. In den zurückliegenden Wochen wurden bereits viele Bezirksförster auf ihre neue Aufgabe vorbereitet, auch Erich Delfs aus Glansdorf. Die Schulung erfolgt in vier Modulen. Drei davon sollen praktischer Art sein und die Amtsträger befähigen, zu beurteilen, ob ein Riss von einem Wolf verursacht worden ist oder nicht und ob ein ausreichender Herdenschutz bestand.
„In der aktuellen Startphase haben zunächst die Försterinnen und Förster in Nord- und Ostniedersachsen, wo die Wölfe besonders aktiv sind, diese spezielle Fortbildung erhalten“, sagt Wolfgang Ehrecke von der Landwirtschaftskammer. Bis sämtliche 130 Bezirksförsterinnen und - förster qualifiziert seien, übernähmen weitergebildete Forstfachleute die Rissbegutachtungen. Deren Einsatz werde ebenfalls über die Hotline koordiniert.
Mehr Informationen Mitte März
Die sechs in Ostfriesland ehrenamtlich tätigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind den Wolf dennoch nicht los. Sie vermuten, dass sie für die Wildtierrisse zuständig bleiben. Genaueres wüssten sie jedoch nicht, sagt eine Wolfsberaterin. Namentlich genannt werden möchte sie nicht. Über die weiteren Aufgaben werde man am 19. März informiert.
Niedersachsens Umweltmister Olaf Lies erklärt die Änderung der Zuständigkeiten so: „Die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere in Niedersachsen ist von acht in 2012 auf etwa 230 Übergriffe in 2021 angestiegen.“ Das könne man vom Umfang und der emotionalen Belastung dem Ehrenamt nicht mehr zumuten. Gleichwohl komme den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und -beratern bei der Aufklärung und der Beratung der Bevölkerung im Umgang mit dem Wolf eine zunehmend wichtigere Funktion zu. Mit der wachsenden Population steige die Notwendigkeit, vor Ort den Menschen zuzuhören und den Informationsfluss zu befördern. In Niedersachsen gebe es aktuell 39 Rudel, ein Wolfspaar und zwei residente Wölfe.
Seit Anfang 2020 kümmert sich die Landwirtschaftskammer bereits um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz und um die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen. „Im vergangenen Jahr wurden Weidetierhaltenden rund 4,6 Millionen Euro für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zugesprochen und 3,5 Millionen Euro für bereits erfolgte Maßnahmen ausgezahlt“, erläutert Jantje Ziegeler von der Landwirtschaftskammer. Festgestellte Wolfsrisse seien mit 117.000 Euro kompensiert worden.