Polizei

Zerstörung und Nazi-Symbole: Hier ermittelt der Staatsschutz in Ostfriesland

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 09.02.2022 08:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Täter müssen bei ihrem nächtlichen Treiben brachiale Gewalt angewandt haben, um die Grabsteine von ihren Sockeln zu kippen. Foto: Gettkowski/Archiv
Die Täter müssen bei ihrem nächtlichen Treiben brachiale Gewalt angewandt haben, um die Grabsteine von ihren Sockeln zu kippen. Foto: Gettkowski/Archiv
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Brachiale Gewalt auf dem jüdischen Friedhof in Bunde, Hakenkreuze werden auf Gehwege geschmiert: In mindestens zwei Fällen ist der Staatsschutz in der Region aktiv. Wie gehen die Beamten vor?

Bunde - Ende November haben Unbekannte auf dem jüdischen Friedhof in Bunde mit brachialer Gewalt gewütet. „Aufgrund des Ausmaßes der Zerstörungen an den Grabsteinen muss hier von einer politisch motivierten Straftat ausgegangen werden“, sagte Bodo Gideon Riethmüller, der beim Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen für die jüdischen Friedhöfe in Ostfriesland zuständig ist. Zehn Grabsteine waren regelrecht von ihren Betonsockeln heruntergebrochen worden.

Als das Hakenkreuz auf dem Gehweg entdeckt wurde, war es schon verblichen. Foto: Wieking/Archiv
Als das Hakenkreuz auf dem Gehweg entdeckt wurde, war es schon verblichen. Foto: Wieking/Archiv
Der Staatsschutz ermittelt. Das gilt ebenfalls für einen Vorfall in Rhauderfehn. Hier wurde ein Hakenkreuz auf den Gehweg geschmiert. Laut Anwohnerin ist es dort zwischen Weihnachten und Neujahr vergangenen Jahres hinterlassen worden. Erst in den vergangenen Tagen sind in Leer Hakenkreuze an weitere öffentliche Stellen geschmiert worden. Die verbotenen Symbole wurden in der Ledastraße auf einer Treppe und an einem Bushaltestellenhäuschen an der Ziegeleistraße in Bingum hinterlassen. In den neuesten Fällen sucht die Polizei derzeit Zeugen. Wegen der Vorfälle in Bunde und Rhauderfehn ermittelt der polizeiliche Staatsschutz der Polizeiinspektion Leer/Emden. Wie geht dieser nun vor?

Was und warum

Darum geht es: Mehrere Fälle beschäftigen derzeit den Staatsschutz in der Region. Unter anderem sind Unbekannte auf dem jüdischen Friedhof in Bunde mit brachialer Gewalt vorgegangen. In Rhauderfehn wurde ein Hakenkreuz auf den Gehweg geschmiert. Zufall?

Vor allem interessant für: Die, die sich für die Wahrung von Werten in der Gesellschaft interessieren.

Deshalb berichten wir: Wir wollten wissen, wann man von geschmacklosen Streichen ausgehen kann und wann Antisemitismus hinter solchen Taten stecken könnte.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Gibt es bereits Ermittlungserfolge?

„In beiden Fällen liegen derzeit keine Erkenntnisse zu Tatverdächtigen vor“, teilt der Staatsschutz mit. Eine Statistik dazu, in wie vielen Fällen der Staatsschutz 2021 tätig war, gibt es noch nicht.

Wie unterscheidet man geschmacklose Streiche von Antisemitismus?

Eine generelle Unterscheidung sei nicht möglich, teilt der Staatsschutz mit. Es komme auf die jeweiligen Ermittlungsergebnisse, die Tatumstände, -orte und Gelegenheitsstrukturen an. Ein Beispiel: In einer ganzen Serie von Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien durch Jugendliche wurden auch Propagandadelikte durch das Aufschmieren verbotener Symbolik aus dem Dritten Reich begangen. „Der oder die Täter sind sich der historischen und auch rechtlichen Hintergründe zu besagter Symbolik in den seltensten Fällen in vollem Umfang bewusst.“

Wenn man dieses Beispiel betrachte, würden die Beamten das eher als typisch „jugenddelinquenter Vandalismus“ bewerten und so auch an die Staatsanwaltschaft berichten. Jugenddelinquenz ist etwas anderes als Jugendkriminalität. Es meint eher ein auf die Jugendphase begrenztes, abweichendes Verhalten.

Auch die Schmierereien in einer solchen Tatserie seien aber ein Verstoß gegen den Paragraf 86a Strafgesetzbuch. Deshalb werden sie als Offizialdelikte und als Staatsschutzdelikte geführt, an das LKA gemeldet und dort in den entsprechenden Statistiken erfasst.

Es gebe allerdings auch eindeutigere Fälle: Zum Beispiel deute „aufgeschmierte verbotene NS-Symbolik auf einer Gedenktafel für den Standort einer ehemaligen Synagoge“ recht deutlich auf eine tatbezogene, antisemitische Motivation des Täters oder der Täter hin.

Wie sind die ostfriesischen Fälle einzuschätzen?

„Ein verfassungswidriges Zeichen vor allem mit dem Wissen um den geschichtlichen Hintergrund zu verwenden, ist keine Kleinigkeit“, teilen die Beamten mit. Auch wenn ein geschmiertes Zeichen auf einem Gehweg erst einmal minderschwer wirken könne, komme hier ein Straftatbestand zum Tragen. Das Verwenden dieser Zeichen ist eine Straftat nach Paragraf 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und hat als Strafmaß eine Freiheitsstraße von drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge. Das Schänden oder Zerstören von Grabmalen wird nach Paragraf 168 StGB – Störung der Totenruhe – verfolgt und hat das gleiche Strafmaß. „Grundsätzlich stufen wir all diese Vergehen als hoch ein“, unterstreicht der Staatsschutz.

Sind das Zufälle?

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Leer/Emden seien einzelne Personen wohnhaft, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, teilt der Staatsschutz mit. Diese seien in der jüngeren Vergangenheit strafrechtlich und auch allgemeinpolizeilich nicht nennenswert in Erscheinung getreten. „Eine existierende, handlungsfähige und -willige ‚rechtsextremistische Szene’ mit einer lokalen Agenda sei in diesem Sinne nicht existent.“

Die Straftaten aus dem Bereich Volksverhetzung oder Propagandadelikt im Bereich der Polizei Leer/Emden sei von Erst- und/oder Einzeltätern aus Unkenntnis begangen worden. Sie hätten die historischen und rechtlichen Hintergründe ihres Handelns nicht überblicken können und meist aus „Gedankenlosigkeit“ oder zur „Provokation“ begangen.

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