Justiz

Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Leer: Noch immer keine Anklage

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 06.02.2022 12:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat noch nicht entschieden, ob sie im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung Anklage erheben wird. Foto: Archiv
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat noch nicht entschieden, ob sie im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung Anklage erheben wird. Foto: Archiv
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Vor einem halben Jahr hatte die Meldung einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung die deutsche Öffentlichkeit aufgeschreckt. Bis heute gibt es weder eine Anklage noch eine Einstellung des Verfahrens.

Leer - Es kommt nicht oft vor, dass die 36.000-Einwohner-Stadt Leer bundesweit Schlagzeilen macht. Ende Juli des vergangenen Jahres war das der Fall, als eine Nachricht neben Bild, RTL oder Süddeutsche nahezu alle großen und kleinen Zeitungen, Radio- und Fernsehsender und nicht zuletzt das Internet aufschreckte: Drei junge Männer sollten eine 16-Jährige geschlagen und vergewaltigt haben. Ein halbes Jahr später ist weder Anklage erhoben noch das Verfahren eingestellt worden. Die Ermittlungen laufen noch, heißt es aus der Staatsanwaltschaft Aurich.

Was und warum

Darum geht es: Ein gutes halbes Jahr nach einer möglichen Gruppenvergewaltigung in Leer ist bisher weder Anklage erhoben, noch das Verfahren eingestellt worden.

Vor allem interessant für: alle, die damals entsetzt über die angeklagte Tat waren

Deshalb berichten wir: Wir wollten wissen, wie der Stand der Dinge ist und warum es so lange dauert, bis entschieden ist, ob überhaupt Anklage erhoben wird.

Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de

Das Entsetzen war riesig, die Schlagzeilen auch, als im letzten Sommer die Nachricht von der möglichen Gruppenvergewaltigung die Runde machte. Das Wörtchen „mutmaßlich“ oder der Hinweis, dass es sich zunächst noch um Verdächtige und noch nicht sicher um Täter handelt, fehlte in den meisten Beiträgen nicht, ging aber in der allgemeinen Empörung beinahe unter.

Haft, Freilassung, Haft, Freilassung

Die drei jungen Männer waren nach der möglichen Tat zunächst festgenommen worden, nach wenigen Tagen aber vom zuständigen Richter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Aurich Beschwerde eingelegt – mit Erfolg. Die Verdächtigen wurden wieder in Untersuchungshaft genommen.

Die Untersuchungshaft sei das „schärfste Schwert“, das während der Ermittlungen eingesetzt werden könnte, erklärt Jan Wilken, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich. Dies könne nur dann Anwendung finden, wenn ein dringender Tatverdacht bestehe, das heißt „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass der Verdächtige einer Straftat überführt werden kann.

Gutachterin sät Zweifel

Von einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ einer Verurteilung ging die Staatsanwaltschaft zwei Monate später dann nicht mehr aus: Ende September wurden die drei Männer wieder freigelassen. Was dazu geführt hatte, sagt Wilken nicht. Nach Information der Redaktion hatte ein Vorbericht einer Gutachterin, die das mutmaßliche Opfer untersucht hatte, erste Zweifel am geschilderten Ablauf des möglichen Tatabends gesät.

Das fertige Gutachten liegt inzwischen vor und hatte den Anwalt eines der Verdächtigen veranlasst, eine Einstellung des Verfahrens zu fordern. Zwischenzeitlich hatte auch es Anzeichen gegeben, dass die Staatsanwaltschaft Aurich noch im Januar entscheiden könnte, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Daraus wurde nichts. Die zuständige Staatsanwältin habe sich entschieden, zwei Zeugen noch einmal zu hören, so Wilken.

Verteidigung fordert Einstellung

„Aus Sicht der Verteidigung gibt es überhaupt kein Verständnis dafür, dass das Verfahren noch nicht eingestellt wurde“, sagt Rechtsanwalt Folkert Adler aus Leer, der einen der Verdächtigen vertritt. Das Gutachten sei aus seiner Sicht so eindeutig, dass der Anklagevorwurf nicht aufrecht zu erhalten sei.

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob die Staatsanwalt Anklage erhebt? Jan Wilken könnte sich vorstellen, dass das in etwa einem Monat der Fall sein werde, sagt er. Festlegen wolle er sich aber nicht. Wenn sich bei den aktuell laufenden Zeugenvernehmungen beispielsweise Hinweise auf neue Zeugen ergäben, müssten die womöglich auch noch gehört werden, was dann weitere Zeit in Anspruch nehme.

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