Gericht

„Tat wäre ohne Alkohol nicht passiert“

Kristina Müller
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Von Kristina Müller
| 04.02.2022 20:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Bei dem Prozess im Papenburger Amtsgericht ist nun ein Urteil gefällt worden. Archivfoto: Nobel
Bei dem Prozess im Papenburger Amtsgericht ist nun ein Urteil gefällt worden. Archivfoto: Nobel
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Seit Ende November vergangenen Jahres ist vor dem Amtsgericht in Papenburg über eine mutmaßliche Vergewaltigung verhandelt worden. Nun gibt es ein Urteil.

Papenburg - Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung am Hauptkanal in Papenburg ist nun am Papenburger Amtsgericht ein Urteil gesprochen worden. Seit Ende November vergangenen Jahres wird darüber verhandelt, ob ein heute 28-jähriger Mann im Februar am Hauptkanal eine junge Frau vergewaltigt hat. „Wir haben schon eine recht umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Többen zu Beginn. Am nunmehr fünften Prozesstag war es vor allem an der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertretung und dem Verteidiger, ihre Plädoyers zu verlesen.

Dies geschah jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da auch die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers, das beim letzten Prozesstag krankheitsbedingt fehlte, nicht öffentlich war. Eineinhalb Stunden lang zogen sich die Schlussvorträge hin, bevor das Gericht schließlich ein Urteil fällte.

Die Anklage

Die Straftat soll sich im Februar 2020 ereignet haben. Laut Anklage hat der 28-Jährige die junge Frau abends in einer Gaststätte in Papenburg kennengelernt. Im Verlauf des Abends soll der Angeklagte das mutmaßliche Opfer in eine Gasse am Hauptkanal gezerrt und zu Boden gedrückt haben.

Hier soll er gegen den Willen der Frau sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Erst als die junge Frau sagte, sie habe ihre Periode, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben.

Was bisher geschah

Der Angeklagte wollte sich nach Verlesen der Anklageschrift zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern und brach erst während des vierten Prozesstags sein Schweigen. Alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies er zurück und betonte, an dem mutmaßlichen Opfer habe er zu keinem Zeitpunkt Interesse gehabt. In seinen Schilderungen wiederholte er im Kern die Aussagen seines besten Freundes, der bereits am dritten Prozesstag ausgesagt und die Vorwürfe als „absurd“ bezeichnet hatte. Bei der Vernehmung konnte dieser sich noch sehr detailliert an die Nacht vor knapp zwei Jahren erinnern und schrieb sogar den Verlauf des Abends schriftlich nieder.

Die beste Freundin des mutmaßlichen Opfers, die am besagtem Abend ebenfalls zugegen war, allerdings zwischenzeitlich mit dem besten Freund des Angeklagten zu einem Schnellrestaurant aufbrach, schilderte dagegen unter anderem, wie ihre Freundin nach der angeblichen Tat weinend auf dem Ceka-Parkplatz zusammengebrochen sei und ihr unter Tränen immer wieder gesagt habe, dass sie das nicht gewollt habe. Zwei weitere Zeugen, darunter ein Bekannter und ein Mitarbeiter einer Gaststätte, stützten mit ihren Aussagen, die junge Frau habe noch am selben Abend von den sexuellen Handlungen berichtet, ebenfalls den Vorwurf der Vergewaltigung. Eine berufene Psychologin attestierte in ihrem Gutachten dem mutmaßlichen Opfer ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Dass sich die junge Frau in der Vergangenheit und auch aktuell noch selbst verletze und psychologische Beratung in Anspruch nehme, habe keinen Einfluss auf ihre Glaubwürdigkeit.

Das Urteil

Das Gericht sah den Vorwurf der Vergewaltigung als erwiesen an und verurteilte den 28-Jährigen, der bisher keine Vorstrafen vorwies, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 5000 Euro zur „Wiedergutmachung“ an die Geschädigte zahlen. In seiner Begründung bekräftigte Richter Többen, dass er und die Schöffen zu der Überzeugung gelangt seien, die Tat habe sich so wie in der Anklage geschildert tatsächlich auch ereignet. „Eine Sexualstraftat zeichnet sich häufig dadurch aus, dass es sich um ein Vier-Augen-Geschehen handelt und keine Zeugen zugegen sind.“ So sei es auch in diesem Fall gewesen. „Das stellt natürlich an eine Beweiserhebung erhebliche Anforderungen“, sagte der Amtsgerichtsdirektor.

Aus diesem Grund sei auch ein Glaubwürdigkeitsgutachten notwendig gewesen, an dem das Gericht jedoch keine Zweifel habe. Genau aus diesem Grund wies das Gericht auch die drei von der Verteidigung gestellten Eventualbeweisanträge zurück. Bei der Aussage des Angeklagten und vor allem seines besten Freundes hatte das Gericht Többen zufolge große Bedenken und bezeichnete das von Letzterem beschriebene als „gekünsteltes Geschehen“. Kritisch sei daneben auch zu sehen, dass der Angeklagte, nachdem eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum mutmaßlichen Opfer gescheitert sei, sofort seinen Anwalt kontaktiert habe – obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch kein Ermittlungsverfahren oder eine Anzeige gab.

Als Többen den Abend selbst noch einmal so wie angenommen nachzeichnete, merkte er an, dass alle Beteiligten Alkohol in erheblicher Menge konsumiert hätten, allerdings noch nicht in dem Maß, als dass eine verminderte Schuldfähigkeit infrage käme. Das Gericht sei aber auch der Überzeugung, dass die Tat nicht passiert wäre, wenn kein Alkohol im Spiel gewesen wäre. Aus diesem Grund habe es die Strafe auf das Mindestmaß beschränkt. Nichtsdestotrotz verwies Richter Többen auf das neue Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“, in dem einer Vergewaltigung nicht zwangsläufig eine Gewalteinwirkung vorausgehen, sondern lediglich der entgegenstehende Willen zum Ausdruck gebracht werden muss. Dass das Opfer mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden gewesen sei, habe es hinreichend zum Ausdruck gebracht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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