Osnabrück

Osnabrücker Verwaltungsgericht: Verkürzter Genesenenstatus ist verfassungswidrig

Nina Kallmeier
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Von Nina Kallmeier
| 04.02.2022 13:59 Uhr | 0 Kommentare
Ist die Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig? Foto: dpa
Ist die Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig? Foto: dpa
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Ist der Genesenenstatus von 90 Tage bald Geschichte? Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat die Verkürzung des Status für verfassungswidrig erklärt. Das sind die Konsequenzen.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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