Justiz

Kleindealer kam mit blauem Auge davon

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 03.02.2022 15:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg verurteilte jetzt einen 18-jährigen Kleindealer aus Barßel wegen Rauschgifthandels. Der junge Mann kam glimpflich davon. Foto: Höffmann
Das Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg verurteilte jetzt einen 18-jährigen Kleindealer aus Barßel wegen Rauschgifthandels. Der junge Mann kam glimpflich davon. Foto: Höffmann
Artikel teilen:

Mit Drogen gehandelt hatte ein junger Mann aus Barßel. Seine von der Polizei befragten Kunden hatten ihn verraten. Jetzt stand er vor dem Jugendschöffengericht. Das fand zu einem eindeutigen Urteil.

Barßel/Cloppenburg - Im Alter von 16 Jahren hatte der junge Angeklagte aus Barßel Drogen verkauft. Heute ist er 18 Jahre alt und sagt, er habe dem Rauschgift abgeschworen. Deswegen kam er jetzt vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht mit einem blauen Auge davon. Das Gericht sprach den 18-Jährigen zwar wegen des Handels mit Rauschgift schuldig, verhängte gegen ihn aber nur eine Geldauflage von 600 Euro.

Das hätte ganz anders kommen können. Denn angeklagt war er wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift. Dieser Tatbestand ist mit einer hohen Strafe bedroht. Deswegen tagte in diesem Fall auch nicht nur die Einzelrichterin, sondern das Jugendschöffengericht mit einer Vorsitzenden Richterin und zwei Laienrichtern. Doch so schlimm, wie sich die Anklage noch anhörte, kam es für den Barßeler dann doch nicht.

Kein gewerbsmäßiger Handel

Gewerbsmäßiger Handel liegt dann vor, wenn ein Täter mit seinen Geschäften seinen Lebensunterhalt verdient. Davon konnte im jetzigen Verfahren aber keine Rede sein. Der Angeklagte hatte pro Drogengeschäft nur 1,50 Euro verdient. Das ist selbst für einen 16-Jährigen nicht so viel Geld, als dass man davon leben könnte. Deswegen sprach das Gericht den Angeklagten auch nicht wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift schuldig, sondern nur wegen einfachen Handeltreibens.

Das zog dann den Strafrahmen nach unten. Bei einem Schuldspruch im Sinne der ursprünglichen Anklage hätte der Angeklagte wohl mit einer Jugendstrafe - mit oder ohne Bewährung - rechnen müssen. Doch das ist jetzt vom Tisch.

Aufgeflogen war der Angeklagte ähnlich so, wie viele andere Dealer auch. Die Polizei hatte die „Kunden“ des Angeklagten kontrolliert. Diese Drogenkäufer hatten dann sofort erklärt, das Rauschgift von dem Barßeler bezogen zu haben. Heute ist der junge Mann den Feststellungen des Gerichts zufolge gefestigt. Er hat einen Ausbildungsplatz und konsumiert und verkauft keine Drogen mehr. Das wirkte sich im Verfahren strafmindernd aus.

Ähnliche Artikel