Osnabrück

Bistum Osnabrück: Warum findet der Missbrauchsfall Merzen kein Ende?

Stefanie Witte
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Von Stefanie Witte
| 02.02.2022 11:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 8 Minuten
Das Meiste läuft hinter dicken Mauern ab: Strafrecht bedeutet in der Kirche etwas anderes als im Rest der Welt. Foto: Imago-Images/PantherMedia
Das Meiste läuft hinter dicken Mauern ab: Strafrecht bedeutet in der Kirche etwas anderes als im Rest der Welt. Foto: Imago-Images/PantherMedia
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Einer der größten Missbrauchsfälle im Bistum Osnabrück wird jetzt ein Fall für den Papst. Seit mehr als drei Jahren findet das Verfahren keinen Abschluss. Das lange Warten zermürbt alle Beteiligten. Warum geht es nicht vorwärts?

Vor mehr als drei Jahren, kurz vor Weihnachten, treten in Merzen Mitglieder der Bistumsleitung vor die Gemeinde. Sie informieren über schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer des kleinen Ortes nördlich von Osnabrück. Es geht um sexuelle Gewalt gegen Kinder. Zwei Betroffene hatten sich beim Bistum gemeldet.

Zu diesem Zeitpunkt, im Dezember 2018, hat die Kirche das Verfahren bereits abgeschlossen. Das Bistum hatte die Aussagen der Betroffenen aufgenommen, den Beschuldigten angehört und den Fall an den Vatikan gemeldet. Von dort hieß es: Der Bischof von Osnabrück möge über die Bestrafung des Priesters entscheiden, der zu dem Zeitpunkt in einem katholischen Altenheim lebte. Ein weiteres Verfahren lehnte die Glaubenskongregation laut Bistum mit Verweis auf Alter und Gesundheit des Beschuldigten ab.

Strafrechtlich ist der Priester nie verurteilt worden. Die Vorwürfe gegen ihn sind nach weltlichem Recht verjährt. Deswegen muss er auch in diesem Text weiterhin als mutmaßlicher Täter bezeichnet werden.

Die Kirche ist jedoch nicht an Verjährungsfristen gebunden und kann den Priester gemäß ihren internen Regeln bestrafen. Der Bischof von Osnabrück untersagt ihm Ende 2018 alle öffentlichen Auftritte. Er dürfe nie mehr in Merzen auftreten, noch dort beerdigt werden. Damit hätte das Ganze beendet sein können.

Aber nachdem das Bistum selbst den Fall öffentlich gemacht hat, melden sich weitere Opfer.

Die Kirchenleitung in Osnabrück wendet sich erneut an die Glaubenskongregation im Vatikan. An diese zentrale römische Behörde werden mittlerweile alle Missbrauchsfälle weltweit gemeldet. Sie entscheidet, wie mit einem Fall umzugehen ist.

Und die Glaubenskongregation beschließt: Der Fall Hermann H. soll angesichts der neuen Vorwürfe neu aufgerollt werden.

Als die Akte H. wieder geöffnet wird, ist auch Andreas H., ein Neffe des beschuldigten Priesters, involviert. Er vertritt seinen Onkel gegenüber der Kirche, hat dafür eine Vollmacht. „Ich habe mich bewusst dazwischengeschaltet“, sagt der Neffe. Sein Onkel sei mit 88 Jahren nicht mehr in der Lage, sich alleine um den Prozess zu kümmern. Andreas H. betont, ihm gehe es nicht darum, die Vorwürfe abzuwehren. Aber: „Ich finde es wichtig, dass das Verfahren auf rechtsstaatliche Weise geführt wird.“

Auch wenn in der Kirche Führungspersonal in der Regel nicht gewählt wird und Gesetze nicht von einem Gläubigen-Parlament beschlossen werden, gibt es doch verbindliches Recht und sogar Gerichte im Kirchenstaat. Im Fall Hermann H. gäbe es drei Möglichkeiten, mit den Vorwürfen umzugehen.

Möglichkeit eins: ein ordentliches kirchliches Gerichtsverfahren. In Osnabrück kam das bisher einmal vor. Solche Verfahren werden in der Regel im Nachbarbistum durchgeführt. In einem solchen Strafprozess sind die Rollen ähnlich verteilt wie vor weltlichen Strafgerichten – es gibt Richter, Ankläger und Verteidiger.

Möglichkeit zwei: Wenn alle Fakten klar scheinen, etwa zuvor ein weltliches Gericht einen Täter verurteilt hat und derjenige gestanden hat, kann auf Aktenbasis entschieden werden.

Möglichkeit drei: In besonders schweren Fällen, etwa bei einer eindeutigen Vergewaltigung, kann der Fall ohne ordentliches Gerichtsverfahren direkt dem Papst vorgelegt werden.

Eine Information darüber, dass das Verfahren in Osnabrück wiederaufgenommen wird, erreicht jedoch zunächst offenbar weder den Priester, noch seinen Neffen. Erst im Februar 2020, also mehr als ein Jahr nachdem das Bistum den Fall öffentlich machte, wendet sich der Neffe schließlich selbst ans die Kirche. Er hatte in der Presse gelesen, dass der Bischof die Entlassung seines Onkels aus dem Klerikerstand beantragen wolle und bittet nun um Informationen.

Der Justiziar des Bistums, Ludger Wiemker, antwortet im März, man werde das Verfahren zu gegebener Zeit vorantreiben. Dazu muss man wissen, dass das Bistum Osnabrück nach einer Voruntersuchung keinen Schritt gehen kann ohne von der Glaubenskongregation dazu beauftragt worden zu sein. Zu einer Verzögerung durch Rom kommt die Pandemie, die persönliche Treffen erschwert.

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Im November 2020 setzen sich schließlich Andreas H. und die beiden Rechtsexperten des Bistums, der Justiziar Wiemker und Kirchenrichter Stefan Schweer zusammen. Schweer war für die Voruntersuchung zuständig und hält den Kontakt nach Rom. Die drei sprechen über die nächsten Schritte und die Vorwürfe gegen den Priester. Ein konstruktives Gespräch, so beschreiben es beide Seiten heute.

Andreas H. schreibt danach selbst an die Glaubenskongregation in Rom. Von dort antwortet ihm ein Verantwortlicher per Mail und erklärt, die Glaubenskongregation habe beschlossen, den Fall neu zu bewerten und dem Papst vorzulegen. Dazu brauche es noch die Stellungnahme des beschuldigten Priesters.

Im Bistum Osnabrück, das die gleichen Informationen bekommen hat, geht man nun davon aus, dass es eine weitere Anhörung braucht. „Wir glaubten, der Priester sei persönlich zu konfrontieren“, sagt Schweer. Ein Anhörungstermin wird für Juni 2021 vereinbart. Der kommt allerdings kurzfristig nicht zustande. Andreas H. hatte einen der beiden Ermittler, die das Bistum schicken wollte, mit Verweis auf mögliche Befangenheit abgelehnt und darum gebeten, jemand anderen zu schicken.

Daraufhin sagte Kirchenrichter Schweer den Termin ganz ab. Hätte man nicht einfach jemand anderen schicken können? Nein, sagt Schweer, es sei auch darum gegangen, dass der Neffe die Echtheit von Zeugenaussagen angezweifelt habe. Das Bistum will es nun auf andere Weise versuchen und beantragt kurz darauf in Rom, dass sich der mutmaßliche Täter schriftlich äußern darf.

Tatsächlich lag es hier wahrscheinlich weder am bösen Willen des Bistums, noch des Neffen: Andreas H. bekam Aussagen, mit denen sein Onkel konfrontiert werden sollte, auf denen Unterschriften fehlten. Manche Aussagen wurden nachgereicht, obwohl sie offenbar schon lange vorlagen.

Kirchenrechtler Schweer erklärt das so: Die Aussagen seien von unterschiedlichen Stellen im Bistum aufgenommen worden, zum Teil liegen geblieben oder zwecks Unterschrift per Post hin- und hergeschickt worden, damit Betroffene ihre Aussagen noch einmal gegenlesen können.

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Schweer ist wichtig: „Wir haben nichts zurückgehalten. Es sind Fehler passiert, aber daraus haben wir gelernt. Heute weiß jeder im Bistum, der mit solchen Fällen zu tun hat, dass alle Unterlagen sofort in die Fall-Akte gehören.“

Andreas H. ist wichtig: „Ich wollte das Verfahren nie aufhalten.“ Er fühle sich überfordert und nicht informiert, sagt H. Ihm gehe es nicht darum, zu verhindern, dass sein Onkel verurteilt werde, ihm gehe es darum, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt würden. „Für mich ist es ein gutes Ergebnis, wenn ein nachvollziehbarer Prozess geführt wurde. Dabei kann es nicht nur nach dem Gusto der Glaubenskongregation und des Bischofs gehen.“

Ist das realistisch? Im Kirchenrecht können Verjährungsfristen aufgehoben werden. Prozesse wirken wie weltliche Strafprozesse, sind aber wohl eher mit Arbeitsrecht zu vergleichen – die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen und es gelten Geheimhaltungsregeln. Opfer von Gewalt treten dementsprechend nicht als Nebenkläger auf, sondern als Zeugen. Sie haben kein Recht auf Informationen. Nicht einmal das Strafmaß ist klar – Täter seien „angemessen“ zu bestreifen, heißt es.

Der Fall Hermann H. scheint sich nun einmal mehr zuzuspitzen: Zu einem ordentlichen Prozess wird es aller Voraussicht nach nicht kommen. Die Glaubenskongregation hat das Verfahren gewissermaßen auf die Überholspur geschickt und will es direkt dem Papst vorliegen. Der soll in einem solchen Fall auf Aktenbasis urteilen. So etwas sei in „besonders schweren“ Missbrauchsfällen möglich.

Aber was heißt besonders schwer? Der Osnabrücker Kirchenrechtler Stefan Schweer sagt, das sei nicht genau definiert. Thomas Schüller, Kirchenrechtsprofessor an der Uni Münster, zieht einen Vergleich zu weltlichem Recht. Besonders schwere Fälle wären demnach etwa Vergewaltigungen, also das gewaltsame Eindringen in den Körper des Opfers.

Geht es in den Akten zum Fall H. um derartige Taten? „Ich darf nicht sagen, wie weit die Zeugenaussagen gehen“, sagt Kirchenrichter Stefan Schweer. Er halte es aber für gerechtfertigt, den Fall als besonders schwer einzustufen. Andreas H. widerspricht. Auf Handlungen, die in Richtung von Vergewaltigungen gehen, sehe er in den Akten keine Hinweise.

Mehr als vier Jahre nachdem sich die ersten Opfer beim Bistum Osnabrück gemeldet haben, ist heute weiterhin unklar, ob und wie der Fall zu einem Abschluss findet. Ein halbes Jahr nachdem das Bistum in Rom erbeten hatte, die Aussage des Priesters schriftlich einzuholen, hat die Glaubenskongregation dem nun zugestimmt.

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Andreas H., der Neffe, wünscht sich ein ordentliches Verfahren vor einem Kirchengericht, um die Vorwürfe möglichst transparent zu klären.

Stefan Schweer, der Kirchenrechtler, wünscht sich Definitionen zu Strafen, die man Tätern auferlegen kann, und, dass über Strafprozesse in der Kirche endlich in Deutschland entschieden wird – auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz. Mehr als drei Jahre für ein Verfahren, das sei einfach zu lang.

Am Rande einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Enthüllungen zum Erzbistum München, sprach auch der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode davon, dass ihm im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauch und entsprechender Strukturen „Transparenz“ wichtig sei. Im strafrechtlichen Umgang mit Tätern ist die allerdings nicht vorgesehen.

Was also wäre eine Lösung? Im Bistum Osnabrück gibt es eine Gruppe, die die Kirche in der Aufarbeitung, im Umgang mit Betroffenen und Tätern kontrollieren soll. Ihr Vorsitzender ist Thomas Veen, Präsident des Osnabrücker Landgerichts. Der Jurist sagt mit Blick auf den Fall H.: „Es braucht auch innerhalb der Institution unabhängige Gerichte. Das monarchische System der Kirche funktioniert nicht mehr.“

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