Analyse

„Judensterne“ bei Corona-Demos – Staatsanwälte sollen ermitteln

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 01.02.2022 17:44 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Bei einer Demonstration gegen Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung trägt ein Teilnehmer eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern aus der Nazi-Zeit erinnert, mit der Aufschrift „Ungeimpft“. Das ist ein Fall für die Justiz. Foto: Gateau/dpa
Bei einer Demonstration gegen Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung trägt ein Teilnehmer eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern aus der Nazi-Zeit erinnert, mit der Aufschrift „Ungeimpft“. Das ist ein Fall für die Justiz. Foto: Gateau/dpa
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Extremistische Corona-Impfgegner propagieren, sie würden verfolgt wie Juden in der Nazi-Zeit. Die Justizministerin hält das für Volksverhetzung – und fordert ein engagiertes Einschreiten der Justiz.

Ostfriesland - Wenn in diesen Tagen gelbe Davidsterne in der Optik der „Judensterne“ aus der Nazi-Zeit auf deutschen Straßen zu sehen sind, hat das nichts mit dem Holocaust-Gedenktag in der vergangenen Woche zu tun. Manche Gegner von Corona-Schutzmaßnahmen tragen sie bei Demonstrationen oder „Spaziergängen“ auf ihrer Kleidung, wobei statt des Wortes „Jude“ beispielsweise das Wort „ungeimpft“ aufgedruckt ist.

Damit erwecken selbsternannte „Querdenker“ und andere Impfgegner den Eindruck, als seien die Corona-Regeln für Ungeimpfte mit der Juden-Verfolgung der Nazis vergleichbar. Dabei ist das Gegenteil richtig: Mit den Einschränkungen für Ungeimpfte in der Pandemie soll politisch erreicht werden, dass Menschenleben gerettet werden – während die Ausgrenzung der Juden während der Nazi-Diktatur politisch darauf abzielte, Menschenleben massenhaft zu vernichten.

Der Holocaust wird extrem verharmlost

Bei den „Ungeimpft“-Sternen handelt es sich also um eine demagogische Instrumentalisierung des schlimmsten Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Damit wird die Ermordung von Millionen Juden, die mit industriellen Methoden erfolgte, extrem verharmlost. Für derartigen Geschichtsrevisionismus gibt es Regelungen im Strafgesetzbuch, den Paragrafen 130. Der Tatbestand heißt „Volksverhetzung“.

Die Rechtsprechung in Deutschland bezüglich der politisch missbrauchten Judenstern-Symbolik ist jedoch uneinheitlich.

Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen

Das Saarländische Oberlandesgericht entschied, nach einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, am 8. März 2021 zugunsten einer AfD-Politikerin: „Die Verwendung des ,Judensterns‘ unter Ersetzung des Worts ,Jude‘ durch die Wörter ,nicht geimpft‘ […] in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung […] und stellt auch keine Beleidigung der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden dar.“

Anders ausgefallen sind Urteile des Amtsgerichts Augsburg, des Landgerichts Augsburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München bezüglich eines AfD-Politikers. Bei ihm ging es um ein Plakat mit der Aufschrift „Hetze in Deutschland“. Darunter war ein Judenstern mit dem Zeitraum „1933 – 1945“ abgedruckt und ein AfD-Logo mit dem Zeitraum „2013 – ?“. Der Mann wurde wegen Volksverhetzung verurteilt – und dabei blieb es bis in die letzte Instanz Das Bayerische Oberste Landgericht hat die Revision des Angeklagten am 25. Juni 2020 als unbegründet verworfen – zeitlich also vor dem Urteil in Saarbrücken. Nach dem Urteil in Saarbrücken, am 21. September 2021, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers wegen des Münchener Urteils „nicht zur Entscheidung angenommen“.

Zwei Juristen – drei Meinungen

Eine solche Urteils-Lage kann den Grundsatz „zwei Juristen – drei Meinungen“ manifestieren. Entscheidend ist demokratiegemäß die letzte Gerichtsinstanz. Soweit kann ein Verfahren aber nicht kommen, wenn Staatsanwaltschaften aufgrund der uneinheitlichen Urteils-Lage schon gar nicht ermitteln oder zumindest keine Strafbefehle verhängen und keine Anklagen erheben. Das käme einem Freispruch ohne Gerichtsverhandlung gleich.

Um das zu verhindern, hat die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU), die früher als Richterin tätig war, ein Signal gesendet. Sie ließ am Holocaust-Gedenktag per Pressemitteilung verbreiten, wie sie Davidsterne auf der Kleidung, die das Wort „ungeimpft“ enthalten, juristisch bewertet: „Ich halte das für strafbar.“ Das gelte auch für die stilisierte Torbogen-Inschrift „Impfen macht frei“. Auf Toren von Konzentrationslagern (KZ), in denen Nazis Juden ermordet haben, stand: „Arbeit macht frei“.

Eine Weisung an die Staatsanwaltschaften

Die Feststellung der Justizministerin kommt einer Weisung an die Staatsanwaltschaften gleich. Denn die Ermittlungsbehörden sind – im Unterschied zu den Gerichten als Recht sprechender Instanz – nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Und Havliza erläutert: „Mit den drei Generalstaatsanwälten in Niedersachsen bin ich mir einig, dass diese Verhaltensweisen als Volksverhetzung verfolgt werden können.“ Denn: „Wer meint, die gegenwärtige Corona-Politik mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Juden gleichzusetzen, der verharmlost den Holocaust auf perfide Art und Weise.“ Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet habe entsprechende Verfahren mit Internetbezug bereits eingeleitet.

Die CDU-Politikerin erläuterte: „Die Justiz ist historisch gefordert, sich in der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten besonders zu engagieren.“

Norder AfD-Funktionärin leugnete Holocaust

Diese Aussage hat unsere Zeitung zu der Anfrage veranlasst, ob die Staatsanwaltschaft Aurich das aus Sicht des Justizministeriums beherzigt hat – bei ihren Ermittlungen gegen die Norder AfD-Funktionärin Julia Pilger. Die ostfriesische Ermittlungsbehörde hatte kürzlich einen Strafbefehl gegen die Rechtsextremistin erwirkt. Pilger hatte auf einer ihrer Internetpräsenzen einen Beitrag geteilt, in dem der Holocaust geleugnet wird. Zudem hatte sie einen Beitrag geteilt, in dem Holocaust-Leugner als „politische Gefangene der BRD“ heroisiert werden und deren Freilassung gefordert wird.

Die Norderin war bis im Sommer Schatzmeisterin des AfD-Kreisverbands Ostfriesland. Nachdem unsere Zeitung über ihre geschichtsrevisionistischen und rassistischen Internet-Aktivitäten sowie ihre Facebook-Freundschaften zu bundesweit bekannten Neonazi-Kadern berichtet hatte, trat sie zurück. Ende November teilte jedoch die AfD-Bundesgeschäftsstelle mit, dass Julia Pilger in den AfD-Kreisverband Wesermarsch gewechselt sei und dort wieder als Kreisschatzmeisterin fungiere.

Nur 1500 Euro Strafe für antisemitische Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Aurich kam zu dem Ergebnis, dass die AfD-Funktionärin Pilger sich der Holocaustleugnung und damit der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Dafür bekam sie aber nur eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro – per Strafbefehl, der ihr einen öffentlichen Gerichtsprozess ersparte. Außerdem setzten sich die 1500 Euro laut Staatsanwaltschaft nicht aus so vielen Tagessätzen zusammen, dass Julia Pilger jetzt als „vorbestraft“ gelten würde.

Ist das ein besonderes Engagement gegen antisemitisch motivierte Straftaten, wie es die Justizministerin fordert? Dazu könne sich das Ministerium nicht äußern, sagte ein Sprecher – mangels Aktenkenntnis im Fall „Julia Pilger“.

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