Berlin
Zwei Wochen nach der Geburt: Familienministerin fordert bezahlte „Väterzeit“
Für Mütter stellt sich die Frage nach Sonderurlaub nach der Entbindung nicht. Die Ampel möchte nun durchsetzen, dass auch Väter die Möglichkeit haben, nach der Geburt zu Hause zu bleiben.
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Die erste Zeit mit Baby ist anstrengend. Über Mutterschaftsurlaub muss in Deutschland daher nicht diskutiert werden: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach ist die Mutter von der Arbeit freigestellt. Ein Äquivalent für Väter gibt es hierzulande bisher allerdings noch nicht. Doch das könnte sich laut den Plänen der Ampel-Koalition schon bald ändern.
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Bundesfamilienministerin Anne Spiegel hat sich noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, dass Väter künftig nach der Geburt eines Kindes eine bezahlte „Väterzeit“ von zwei Wochen in Anspruch nehmen können. „Mir liegt es am Herzen, dass Väter keinen Urlaub nehmen müssen, um nach der Geburt beim Baby sein zu können“, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Aktuell sei es noch so, dass Väter sich „mit Mühe ihren Urlaub zusammenkratzen“ müssten, um nach der Geburt beim Neugeborenen und der Mutter sein zu können. Genau an dieser Stelle würden die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP ansetzen, erklärte Spiegel.
Im Koalitionsvertrag der drei Parteien heißt es dazu: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“ Laut Spiegel beträfe eine Neuerung vor allem Väter. Hintergrund ist, dass Mütter unmittelbar nach der Geburt ohnehin dem Mutterschutz unterliegen.
Aus Spiegels Sicht ist es überfällig, auch eine Art „Väterschutz“ einzuführen - wenn auch nur für eine kurze Zeit. „Die Zeit nach der Geburt ist eine ganz besondere Zeit im Leben. Eltern und Neugeborene sollten füreinander Zeit haben“, betonte Spiegel. Zwei Wochen seien „ein überschaubarer Zeitraum und gleichzeitig ein wichtiges familienpolitisches Zeichen“.
In der EU wurde vor zweieinhalb Jahren von den Mitgliedstaaten die sogenannte Work-Life-Balance-Richtlinie beschlossen. Deutschland müsste diese zum 2. August 2022 in nationales Recht umsetzen. Sie sieht unter anderem „die Einführung von Vaterschaftsurlaub, den der Vater beziehungsweise der zweite Elternteil eines Kindes um den Zeitpunkt der Geburt für mindestens zehn Tage nehmen kann, die zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet werden“ vor.
Eltern hätten dadurch zudem einen Anspruch auf vier Monate Elternurlaub. Davon sind zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar und werden vergütet.
Doch lange wollte die Bundesregierung unter Ex-Kanzlerin Merkel die Richtlinie nicht in deutsches Recht umsetzen. Die Begründung: Die bestehenden Gesetze, die sich auf Elterngeld und Elternzeit beziehen, reichen bereits aus.
An den Plänen, Väter nach der Geburt bezahlten Urlaub nehmen zu lassen, hatte es jüngst bereits Kritik gegeben - vor allem vonseiten der Arbeitgeber. „Die derzeit geltenden und gerade erst ausgeweiteten Regelungen zur Elternzeit sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten, bevor über neue Instrumente nachgedacht wird“, hatte etwa der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, vor einigen Wochen im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ angemahnt. Von den Gewerkschaften kam dagegen Zuspruch.
Spiegel kündigte an, mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern darüber das Gespräch suchen zu wollen. Auch die Perspektive von Beschäftigten, Gewerkschaften und Verbänden wolle sie einfließen lassen, sagte die Ministerin. Die Details - etwa dazu, wer genau die Kosten für diesen „Väterschutz“ künftig übernehmen soll - würden noch geklärt.