Gesundheit
Teil-Impfpflicht lässt viele Fragen offen
Nachweis gefordert: Bald gilt eine Impfpflicht im medizinischen Bereich. Symbolfoto: Hermes
Am 15. März gilt die Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege. Matthias Hermeling vom St.-Pius-Stift Cloppenburg sagt: „Ich weiß nicht, wie wir dann unsere Bewohner versorgen sollen.“
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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