Justiz
Für 70 Euro Beute geht es fünf Jahre ins Gefängnis
Das Landgericht Oldenburg schickt einen Tankstellenräuber für fünf Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte 70 Euro erbeutet.
Friesoythe/Oldenburg - Am 11. Juli vergangenen Jahres hat er eine Tankstelle in Friesoythe überfallen und 70 Euro erbeutet. Jetzt hat die 2. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richter Christian Weigmann den 26-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde am Dienstag des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig gesprochen.
Richter spricht von fataler Idee
Der zwei Jahre jüngere Bruder des Angeklagten, der als Fahrer des Fluchtautos Beihilfe zu der Tat geleistet hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davon. Der Hauptangeklagte habe sich im Vorfeld der Tat in einem desolaten Zustand befunden, sei obdachlos und verschuldet gewesen, so Richter Weigmann. Er bezeichnete es als „fatal“, auf welche Idee der 26-Jährige dann gekommen sei.
Der Überfall auf die Tankstelle sollte richtig Geld bringen. Der Angeklagte hatte dort zunächst eine Schachtel Zigaretten gekauft. Auf die Art wollte er die Räumlichkeiten auskundschaften. Dann ging er – kehrte unter dem Vorwand, die Zigaretten umtauschen zu wollen, aber wenig später wieder zurück. Der 26-Jährige trug eine FFP2-Maske und hatte sich eine Kapuze über den Kopf gezogen. Bewaffnet war er mit Pfefferspray. Er langte um einen Plexiglasschutz herum und sprühte dem Kassierer eine volle Ladung Pfefferspray direkt ins Gesicht.
Kasse zu – so gut wie keine Beute
Der Kassierer war dann unter Schmerzen geflohen, hatte aber zuvor noch die geöffnete Kasse zugeschlagen. Deshalb guckte der Angeklagte in die Röhre: Er konnte nur noch eine kleine Kassette mit 70 Euro Trinkgeld an sich nehmen.
Der 26-Jährige ist vorbestraft. Das wirkte sich in der Urteilsfindung strafschärfend aus. Vor dem Sitzungssaal wartete die hochschwangere Frau des inhaftierten Mannes. Ob er Hafturlaub bekommen könne, um bei der Geburt des Kindes dabei sein zu können, fragte er das Gericht. Dieser Wunsch des Angeklagten wurde nicht erfüllt.