Prozess
Mutmaßliche Vergewaltigung: Angeklagter bricht sein Schweigen
Einem 28-jährigen Mann wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Nun hat er sein Schweigen gebrochen und vor Gericht ausgesagt. Außerdem wurde eine Gutachterin befragt.
Papenburg - In der Verhandlung um eine mutmaßliche Vergewaltigung am Hauptkanal in Papenburg hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. Eine Gutachterin nahm indes Stellung zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.
Knapp sechs Stunden dauerte am Mittwoch der Fortsetzungstermin am Amtsgericht in Papenburg. Dass die Gutachterin dabei eine gewichtige Rolle einnehmen würde, war im Vorfeld klar. Nicht vorhersehbar war indes die Stellungnahme des 28-jährigen Angeklagten.
Die Anklage:
Weil er eine junge Frau vergewaltigt haben soll, muss sich ein 28-Jähriger derzeit vor dem Amtsgericht Papenburg verantworten. Die Straftat soll sich im Februar 2020 ereignet haben. Laut Anklage habe er die junge Frau abends in einer Gaststätte in Papenburg kennengelernt. Im Verlauf des Abends soll der Angeklagte das mutmaßliche Opfer in eine Gasse am Hauptkanal gezerrt und zu Boden gedrückt haben. Hier soll er gegen den Willen der Frau sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Erst als die junge Frau sagte, sie habe ihre Periode, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben. Zu den am ersten Prozesstag Ende November vorgetragenen Vorwürfen schwieg der Angeklagte bislang.
Das sagt der Angeklagte:
Am Mittwoch brach er während des vierten Prozesstages jedoch sein Schweigen. Nachdem sein Verteidiger die Einlassung seines Mandanten angekündigt hatte, verlas der 28-Jährige seine schriftliche Stellungnahme, was er nach eigenem Bekunden eigentlich schon zu Prozessauftakt vorhatte. Sein Anwalt habe ihm zu diesem Zeitpunkt aber noch davon abgeraten.
„Alle gegen mich erhobenen Vorwürfe weise ich vehement zurück.“ Mit diesen Worten begann der Angeklagte seine Ausführungen. Gemeinsam mit seinem besten Freund, der während des vorherigen Verhandlungstermins vor zwei Wochen als Zeuge ausgesagt hatte, habe er am besagten Abend nur ein paar gesellige Stunden verbringen wollen. Die junge Frau, die ihn nun der Vergewaltigung bezichtigt, habe er erst an diesem Abend kennengelernt. Im Kern wiederholte er die Aussagen seines besten Freundes, der die Vorwürfe gegen den 28-Jährigen als „absurd“ bezeichnet hatte.
Der Angeklagte skizzierte einen Abend, an dem das mutmaßliche Opfer – mit dem der 28-Jährige zu fortgeschrittener Stunde zwischenzeitlich alleine am Hauptkanal unterwegs war – viel Geld in einer Spielhalle verloren habe. Ein Interesse an dem mutmaßlichen Opfer habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt. „Bis zu den Vorwürfen hatte ich ein perfektes Leben. Ich habe eine tolle Ehefrau und ein Umfeld, welches mir in dieser schweren Zeit zur Seite steht, was ich sehr zu schätzen weiß.“
Die Vorwürfe gegen ihn wurden erst in den Folgetagen vom mutmaßlichen Opfer erhoben. „Ich war komplett fertig mit der Welt und habe lange mit meiner Frau darüber gesprochen“, erinnerte sich der Angeklagte. Da der Versuch einer unmittelbaren Kontaktaufnahme zum mutmaßlichen Opfer gescheitert sei, habe er am folgenden Tag seinen jetzigen Anwalt kontaktiert – obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch kein Ermittlungsverfahren oder eine Anzeige gab.
Auf Nachfrage von Richter Gerhard Többen erklärte der 28-Jährige seinen sofortigen Gang zum Rechtsbeistand damit, da er den Vorwurf „verdammt ernst“ nehme und dieser ein ganzes Leben zerstören könne.
Das sagt die Gutachterin:
In ihrem Glaubwürdigkeitsgutachten attestiert die berufene Diplom-Psychologin dem mutmaßlichen Opfer ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. „Ihre Aussagen sind glaubhaft und erlebnisfundiert.“ Im gemeinsamen Gespräch habe sich die junge Frau detailliert an den Abend an sich und den mutmaßlichen Tathergang erinnern können. „Die getroffenen Aussagen waren stets gleichbleibend und logisch nachvollziehbar“, führte die Psychologin aus.
Auch die Tatsache, dass die junge Frau einen komplexen Hergang geschildert habe, stünde im Widerspruch zu einer Falschaussage. „Wenn einer lügt, wird diese möglichst einfach gestaltet, um sich im Falle einer erneuten Befragung nicht in Widersprüche zu verwickeln“, erklärte die Gutachterin.
Dass sich das mutmaßliche Opfer in der Vergangenheit und auch aktuell noch selbst verletze und psychologische Beratung in Anspruch nehme, habe keinen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der jungen Frau. „Wir haben es hier mit einer funktionsfähigen Zeugin zu tun, bei der es keine Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung gibt“, machte die Diplom-Psychologin deutlich.
So geht es weiter:
Da die angebliche Tat keiner gesehen hat, ist die Beweislage schwierig. Die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen stützen sich darauf, was sich an dem Abend vor oder nach dem schlimmen Vorwurf abgespielt hat. Hinzugekommen ist nun das psychologische Gutachten.
Kurz vor Ende des Prozesstages stellte der Anwalt des Angeklagten Eventualbeweisanträge, über die beim nächsten Verhandlungstermin am 3. Februar beraten wird. Wahrscheinlich werden während dieser Verhandlung auch die Plädoyers gehalten. Ob es auch zu einem Urteil kommen wird, ließ Richter Többen offen. Vorsorglich fragte er bei den Verhandlungsteilnehmern schon an, ob sie sich den 17. Februar für einen zusätzlichen Prozesstag freihalten können.