Respekt statt Schläge
Seit 70 Jahren keine Ohrfeigen mehr für Lehrlinge
Was vor 70 Jahren rechtens war, ist heute undenkbar: eine körperliche Züchtigung von Auszubildenden. Bis Ende Dezember 1951 galt das Züchtigungsrecht für Lehrherrn. Lehrlinge von damals erinnern sich.
Ostfriesland - Eine Ohrfeige vom Chef fürs Zuspätkommen. Ein Schlag mit der Hand in den Nacken, weil eine Arbeit misslungen ist: Bis vor 70 Jahren war es Lehrherrn erlaubt, Auszubildende körperlich zu züchtigen. Am 27. Dezember 1951 wurde die Gewerbeordnung in Deutschland jedoch geändert. Seitdem ist es gesetzlich verboten, Lehrlingen gesundheitlich Schaden zuzufügen.
Was und warum
Darum geht es: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. So steht es im Grundgesetz. Das galt bis Ende 1951 nicht für Lehrlinge.
Vor allem interessant für: alle, die gegen Gewalt sind und sich für die Geschichte Deutschlands interessieren
Deshalb berichten wir: Am 27. Dezember 1951 wurde in Deutschland das Züchtigungsrecht für Lehrherrn abgeschafft. Wir sprachen mit Menschen, die damals in der Lehre waren. Die Autorin erreichen Sie unter: schneider-b@zgo.de
„Zu Recht“, kommentiert Dirk Bleeker, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland in Aurich, die Abschaffung des Züchtigungsrechts. Im Berufsbildungsgesetz sei seitdem festgeschrieben, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden dürfen. Vielmehr solle auf ihre seelische und geistige Entwicklung positiv Einfluss genommen werden. Sie sollten dazu befähigt werden, sich unter den sich rasch ändernden Voraussetzungen einer modernen Wirtschaft auf technischem, organisatorischem und gesellschaftlichem Gebiet zurechtzufinden und ihre Chancen optimal zu nutzen.
Friedrich Wiebesiek aus Ditzum erzählt
„Als ich in die Lehre kam, wurde darüber so nicht geredet“, sagt Friedrich Wiebesiek aus Ditzum. Mit 15 habe er seine Ausbildung begonnen, zu Hause im Betrieb seines Vaters Karl Wiebesiek Schmied gelernt. „Wir hatten immer zwei, drei Lehrlinge. Eins hinter die Ohren gab es nie, für keinen von uns“, erzählt der heute 85-Jährige. Aber die Jüngeren hätten den Älteren gehorchen müssen.
Friedrich Wiebesiek beendete seine Lehre im März 1954 mit Auszeichnung. Dreieinhalb Jahre später machte er seinen Meister. Damals sei er der jüngste Schmiedemeister in Ostfriesland gewesen. 1960 übernahm er den Betrieb des Vaters, legte ein Jahr später noch eine Meisterprüfung als Gas- und Wasserinstallateur ab und kümmerte sich fortan selbst um die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses. „Man muss respektvoll miteinander umgehen“, so Wiebesick. Das gelte für die Lehrlinge gegenüber dem Ausbilder und umgekehrt. Entscheidend sei, was man im Elternhaus gelernt habe.
Mehr loben statt schimpfen
Ähnlich argumentiert Hermann Behmann aus Hollen. Der Bäckermeister lernte seinen Beruf ebenfalls beim Vater. „Er war streng. Aber Schläge habe ich nie bekommen. Das gab es bei uns nicht“, so Behmann. Alle hätten viel arbeiten müssen, für wenig Geld. Im ersten Lehrjahr habe er vier D-Mark im Monat verdient, im zweiten sechs und im dritten acht. Feierabend habe man gehabt, wenn alles erledigt gewesen sei. „Wir haben doch nicht auf die Uhr geschaut“, sagt der Handwerksmeister. Er selbst habe Wert darauf gelegt, seine Auszubildenden immer auch zu loben. „Damit erreicht man mehr als mit Schimpfen“, ist der 84-Jährige überzeugt.
Auch seine Frau Inge erinnert sich an eine gute Ausbildungszeit. Bestrafungen habe sie nie kennengelernt. Die 83-Jährige stammt wie ihr späterer Mann aus Hollen, erlernte den Beruf der Bäckereifachverkäuferin jedoch in Bonn. „Keine Ahnung, warum ich meine Lehre so weit weg von zu Hause gemacht habe. Wahrscheinlich war ich vom Arbeitsamt dorthin vermittelt worden“, sagt Inge Behmann. Sie habe in der Bäckerei Peter Zimmermann gelernt. „Morgens um 6.30 Uhr musste ich als erstes die Brötchen austragen. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer gehörte zu unserer Kundschaft.“ Sonntags gehörte das Fegen des Ladens zu ihren Aufgaben als Lehrmädchen. Erst danach hatte sie frei. „Ob das richtig oder falsch war, diese Frage habe ich mir nie gestellt. Das war eben so.“
Konflikte wegen unbeliebter Arbeit
Das Fegen eines Ladens oder das Aufräumen einer Werkstatt gehörten durchaus zur Ausbildung dazu, so Bastian Wehr, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Leer-Wittmund. Gleichwohl sorgten diese Aufgaben hin und wieder für Konflikte. „Die Auszubildenden heute beziehen sich häufig auf ihre Rechte, beispielsweise wenn es sich um unbeliebte Nebentätigkeiten in der Ausbildung handelt. Dies ist für einige Betriebe eine Herausforderung“, sagt Wehr.
„Bei Problemen sollte man generell erst einmal das persönliche Gespräch suchen“, rät Dirk Bleeker von der Handwerkskammer in Aurich. Handwerksunternehmen und deren Auszubildende könnten sich aber auch an die Kammer wenden, die beratend zur Verfügung stehe. „Oder an den Lehrlingswart der jeweiligen Innung“, ergänzt Bastian Wehr von der Kreishandwerkerschaft. Probleme ließen sich eventuell wegmoderieren, ehe es zur Kündigung komme.
Anders als in der betrieblichen Ausbildung durfte in der Schule weiterhin der Rohrstock geschwungen werden. 1957 räumte der Bundesgerichtshof Lehrern sogar ein generelles Gewohnheitsrecht zum Prügeln ein. Die Richter hielten maßvolle Schläge auf die Hand für in Ordnung. Erst 1973 wurde in Deutschland das Züchtigungsrecht für Pädagogen abgeschafft. Seit dem Jahr 2000 dürfen Eltern ihre Kinder nicht mehr schlagen. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, heißt es im Gesetz.