Schwerin

Lebenden Fisch als Köder benutzt? Ermittlungen gegen NDR-Moderator

Sebastian Lohse
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Von Sebastian Lohse
| 10.12.2021 19:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Hat NDR-Moderator Heinz Galling gegen das Tierschutzgesetz verstoßen? Foto: Uwe Rahn/SHZ
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Hat NDR-Moderator Heinz Galling gegen das Tierschutzgesetz verstoßen? Foto: Uwe Rahn/SHZ
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Nachdem die Tierschutzorganisation Peta dem Profi-Angler Heinz Galling Tierquälerei vorgeworfen hat, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Die Tierrechtler sehen sich bestätigt.

Der Fall Heinz Galling geht in die nächste Runde. Am Freitag bestätigte die Staatsanwaltschaft Schwerin auf Anfrage unserer Redaktion, dass ein Strafermittlungsverfahren gegen den NDR-Moderator eingeleitet wurde. Um den Ermittlungen nicht vorzugreifen, nannte eine Sprecherin aber keine weiteren Details. 

Ende November hatte die Tierschutzorganisation Peta Anzeige erstattet, da der Angel-Experte Heinz Galling einen lebenden Fisch vor laufender Kamera als Köder benutzt haben soll. Die Folge wurde Mitte November als Teil der beliebten Anglersendung „Rute raus, der Spaß beginnt!“ ausgestrahlt.

Peta fühlt sich bestätigt

Während sich der Sender nicht zu dem Fall äußert, sehen sich die Tierrechtler bestätigt. „Peta kommt als Teil der Zivilgesellschaft seiner Pflicht nach, hier bekannt gewordene Straftaten, Missstände, Unzulässigkeiten etc. bei der dafür vorgesehenen Behörde anzuzeigen. Dass sehr schnell ein entsprechendes Verfahren von der Staatsanwaltschaft Schwerin eingeleitet worden ist, spricht zunächst einmal für die Staatsanwaltschaft“, sagt Dr. Edmund Haferbeck. Der ehemalige Umweltdezernent der Stadt Schwerin und jahrelange Kommunalpolitiker der Grünen arbeitet seit 2004 für die Tierrechtsorganisation im Bereich Special Projects.

Mehrere Wissenschaftler, darunter eine Meeresbiologin, hätten das Bildmaterial analysiert. „Das hier aus Anglerkreisen selbst zugegangene Video wurde mehrfach angeschaut, sogar mit Zeitlupe. Wir sind zu der Entscheidung gekommen, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem noch lebenden Köderfisch gearbeitet wurde“, erklärt Haferbeck. Der Verdacht: Es sei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden.

Thema spaltet das Land

Das Thema bewegt nicht nur Angler im Land. Die zahlreichen Kommentare zu dem Fall in den sozialen Medien zeigen eine regelrechte Spaltung. „Richtig so, Peta sollte viel mehr Angler wegen der enormen Tierquälerei anzeigen“, ist beispielsweise als Kommentar auf der Facebook-Seite des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (SHZ) zu dem Thema zu lesen.

Ein Angler sieht das anders: „Ich bin Angler und absoluter Verfechter von Catch & Release (wenn ich den Fisch nicht essen möchte). Selbst das wird von einigen kritisiert. Ist egal, was man tut, es wird heutzutage alles kritisiert.“

Weiterlesen: So reagieren Angler auf die Anzeige gegen den NDR-Moderator

Ob sich der Verdacht, mit einem lebenden Köder geangelt zu haben, im Fall Heinz Galling bestätigen wird, bleibt abzuwarten. Auf der Website des NDR und auf Youtube ist die betroffene Folge „Den Steinhuder Hechten auf der Spur“ weiterhin abrufbar. Darin sagt Galling selbst, dass das Verwenden von Lebendködern mittlerweile verboten sei.

„Angeln ist immer Tierquälerei!“

Dass es nicht nur um den Köder geht, macht die Tierrechtsorganisation mit ihrer klaren Haltung deutlich: „Angeln ist immer Tierquälerei!“, sagt Dr. Edmund Haferbeck. Fische seien Wirbeltiere und damit vom Tierschutzgesetz geschützt. „Was die etwa sechs Millionen Angler in Deutschland mit diesen Tieren veranstalten - und zwar fast ausschließlich aus sportlichen, Wettkampf- und Freizeitgründen -, ist verwerflich.“

Peta habe es in den letzten zehn Jahren geschafft, die meisten Angelformen als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei den Justizbehörden durchzudrücken. „Hier gibt es sichtbare Sanktionserfolge“, zeigt sich Haferbeck zufrieden.

Der Landesanglerverband MV, der 45.000 Mitglieder in 600 Vereinen zählt, möchte sich weder zu dem aktuellen noch zu Fällen in der Vergangenheit äußern.

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