Kriminalität

Staatsanwaltschaft klagt mutmaßliche Schleuser aus Leer an

| | 08.12.2021 19:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Ermittler hatten in Leer an mehreren Orten zugeschlagen. Archivfoto: Wolters
Die Ermittler hatten in Leer an mehreren Orten zugeschlagen. Archivfoto: Wolters
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Vier mutmaßliche ostfriesische Kriminelle sollen sich vor Gericht verantworten, findet die Staatsanwaltschaft Aurich. Pro geschleuster Person sollen die Männer bis zu 10.000 Euro verdient haben.

Aurich - Die Staatsanwaltschaft Aurich hat vor dem Landgericht Aurich Anklage gegen vier mutmaßliche Schleuser aus Ostfriesland erhoben. Das bestätigt Jan Wilken, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage der Redaktion. Den – unseren Recherchen zufolge syrischen – Männern wird vorgeworfen, in diesem und vergangenem Jahr bei fünf Taten 13 Personen ins Land geschleust zu haben. Laut Wilken sollen die Angeschuldigten pro geschleuster Person 6000 bis 10.000 Euro verdient haben – insgesamt also zwischen 78.000 und 130.000 Euro. Ein 34-Jähriger soll der Kopf der Bande sein. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die anderen drei Angeklagten gelten als Mittäter und sollen ihn bei der Organisation unterstützt haben. Sie sind in Freiheit.

Konkret vorgeworfen werden den Angeschuldigten das bandenmäßige Einschleusen von Ausländern. Dafür sieht das Aufenthaltsgesetz Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Dazu kommt der Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren. Laut Wilken sollen die Männer den Geschleusten Ausweise anderer Menschen überlassen haben. Das wird laut Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geahndet. Die Zentrale der Täter lag laut Wilken in Ostfriesland, Informationen der Redaktion zufolge ganz konkret in Leer. Dort, in Warsingsfehn in der Gemeinde Moormerland und im rheinland-pfälzischen Schweich hatte es am 14. Juli dieses Jahres große Razzien gegeben – mit rund 260 Beamten, darunter Spezialkräfte der Bundespolizei.

Ermittler bestätigen Recherchen

Im Fokus der Ermittler stand damals der 34-jährige Hauptverdächtige, zu dem Wilken aus Datenschutzgründen auch jetzt keine näheren Angaben macht. Während er damals direkt in die Untersuchungshaft kam, kamen seine mutmaßlichen Mittäter nach der Vernehmung durch die Beamten wieder auf freiem Fuß. Kurz nach der Tat und auch während der bundespolizeilichen Ermittlungen war stets von zehn Komplizen die Rede gewesen. Warum nun lediglich drei Mittäter in der Anklageschrift auftauchen, ist unklar. Möglich ist, dass die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichend war. Offiziell bestätigt werden von Wilken inzwischen unsere Recherchen, dass Ermittler zwei der jetzt Angeklagten schon im Februar auf dem Radar hatten.

In Passau und Dresden waren im Februar zwei in Leer gemeldete Syrer festgenommen worden, nachdem sie versucht hatten, nachts sechs andere Syrer ohne Pässe in Bayern über die österreichische Grenze zu schmuggeln. Der Audi Q7, mit dem sie unterwegs waren, rutschte von der Straße. Die Passlosen wurden zurückgeschickt, die mutmaßlichen Schleuser kamen in Untersuchungshaft – einer in Passau, der andere auf der Flucht in Dresden. Später wurden sie allerdings wieder laufen gelassen. „Ja, die Fälle bei uns und in Passau hängen auf jeden Fall zusammen“, bestätigt Wilken unsere Informationen. Zwei der jetzt vorm Landgericht Aurich angeklagten Männer seien „auch in Passau dabei gewesen“. Die Tat – in den Akten unter Fall 5 geführt – ist Teil der aktuellen Anklage. In Aurich sei man zuständig, weil sich die Zentrale der kriminellen Organisation in Ostfriesland befunden habe.

Verdächtige kamen wieder auf freien Fuß

Mit diesen bestätigten Informationen steht fest: Die Justiz hatte die mutmaßlichen Passau-Täter im Gefängnis unter Kontrolle, hat sie allerdings wieder freigelassen. Wieder auf freiem Fuß, sollen die direkt wieder straffällig geworden sein. Die Staatsanwaltschaft Passau hatte uns bereits im August mitgeteilt, dass die Haftbefehle vom Amtsgericht Passau außer Vollzug gesetzt worden waren. Auf unsere Anfrage nach dem Grund hatte uns das Gericht allerdings nicht geantwortet. Als uns Ende September neue Erkenntnisse vorlagen, fragten wir erneut in Bayern nach – und bekamen die Antwort, dass wegen der laufenden Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Passau zuständig sei, die aber den Fall zu der Zeit bereits nach Aurich abgegeben hatte. Und: Per Gesetz haben die Staatsanwaltschaften mit der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls gar nichts zu tun, sondern ausschließlich die Gerichte.

Wann es in der Sache am Landgericht Aurich zum Prozess kommen könnte, ist derzeit noch unklar. Laut Gerichtssprecher Stefan Büürma ist bislang keine Verhandlung terminiert worden. Der Redaktion ebenfalls nicht bekannt ist beispielsweise, wie die mutmaßlichen Kriminellen mit den zu schleusenden Personen in Kontakt getreten sein sollen und wie genau die Bezahlung abgelaufen sein soll. Staatsanwalt Wilken macht dazu aktuell keine Angaben.

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