Gericht

Neun Jahre Gefängnis für Räuber aus Varel

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 07.12.2021 16:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Oldenburger Landgericht hat einen Räuber aus Varel zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Foto. Archiv
Das Oldenburger Landgericht hat einen Räuber aus Varel zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Foto. Archiv
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Ein Vareler überfiel die Betreiberin einer Pizzeria in deren Fahrzeug, stieß die Frau aus dem Auto und schleifte sie 500 Meter weit hinter sich her. Dafür muss der 41-Jährige für neun Jahre ins Gefängnis.

Varel/Oldenburg - Ein 41 Jahre alter Mann aus Varel soll am 11. Dezember vergangenen Jahres die Betreiberin einer Pizzeria in deren Fahrzeug überfallen, die Frau aus dem Auto gestoßen und sie anschließend 500 Meter weit am Anschnallgurt hinter sich her geschleift haben. Das Urteil gegen den Mann ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes hatte unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann den Vareler im Juni dieses Jahres zu knapp neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Kammer hatte das äußerst brutale Gesamtgeschehen als räuberischen Angriff auf Kraftfahrer, schweren Raub, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie als gefährliche Körperverletzung gewertet. Glück für den Angeklagten: Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Mordes hatte die Kammer fallen gelassen. Nach gut 500 Metern hatte der Angeklagte den Anschnallgurt gelöst, so dass das Opfer schwer verletzt befreit war. Das wertete die Kammer als einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch einer Tötung, der sich strafbefreiend auswirkte.

„Horrorfahrt“ für die 40-Jährige

Es blieben aber alle anderen Tatbestände. Unvorstellbares Leid hatte die 40-Jährige erlitten. Richter Bührmann sprach in der damaligen Urteilsbegründung von „einer Horrorfahrt mit unsäglichen Schmerzen“. Der Angeklagte hatte der 40-Jährigen am Tatabend aufgelauert, als sie mit den Tageseinnahmen zu ihrem Auto ging. Die Frau war schon angeschnallt gewesen, da sprang der mit einem Messer bewaffnete Angeklagte in das Fahrzeug. Er bedrohte die 40-Jährige, raubte ihr die Tageseinnahmen und stieß sie aus dem Auto. Die 40-Jährige hing noch am Anschnallgurt fest. Trotzdem hatte der Angeklagte Gas gegeben. Die Frau wurde außerhalb des Fahrzeugs gut 500 Meter weit mitgeschleift.

Trotz des Umstands, dass der Tatvorwurf des versuchten Mordes vom Tisch war, hatte der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Im Verfahren hatte er angegeben, vor der Tat massiv Kokain und Heroin konsumiert zu haben. Er wollte offenkundig auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinaus. Doch den Gefallen tat ihm das Gericht nicht, im Gegenteil. Der Angeklagte wurde als voll schuldfähig eingestuft. Der Bundesgerichtshof hat nun die Überzeugung, Feststellungen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer in vollem Umfang geteilt. Deswegen war die Revision des Angeklagten auch zu verwerfen gewesen.

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