Osnabrück

2Gplus in Niedersachsen: Testpflicht entfällt nach Booster-Impfung

| 03.12.2021 11:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Für Menschen in Niedersachsen mit Booster-Impfung könnte die Testpflicht im Zuge der sogenannten 2Gplus-Regel kurzfristig entfallen. Foto: Christian Charisius/dpa
Für Menschen in Niedersachsen mit Booster-Impfung könnte die Testpflicht im Zuge der sogenannten 2Gplus-Regel kurzfristig entfallen. Foto: Christian Charisius/dpa
Artikel teilen:

In weiten Teilen Niedersachsens gilt derzeit die 2Gplus-Regel, sprich: Auch Geimpfte müssen sich testen lassen. Ab Samstag entfällt diese Pflicht aber zumindest für Menschen mit einer Booster-Impfung.

Das teilte die Landesregierung am Freitag kurzfristig mit. In einer Mitteilung aus dem Gesundheitsministerium hieß es, Menschen mit einer Auffrischungsimpfung seien „von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.“

Ein Restaurant- oder Friseur-Besuch ist dann beispielsweise wieder ohne frischen Corona-Test möglich. Das Vorzeigen eines Impfnachweises inklusive Booster-Impfung werde übergangsweise geduldet. Kommende Woche soll der Beschluss der Landesregierung dann noch in die entsprechende Corona-Verordnung des Landes eingearbeitet werden.

Angesichts steigender Infektionszahlen und voller Krankenhäuser greift in Niedersachsen mittlerweile fast überall die sogenannte 2Gplus-Regel, die trotz vollständiger Impfung eine Testpflicht vorschreibt. Dies hatte für Unmut gesorgt.

Regierungssprecherin Anke Pörksen berichtete am Freitag von zahlreichen Beschwerden, die die Landesregierung erreicht hätten von Menschen, die bereits die Auffrischungsimpfung erhalten hätten und das Vorgehen als ungerecht empfänden.

Große Empörung über Testpflicht

Erschwerend kam hinzu, dass landesweit viele Teststationen zuletzt geschlossen worden sind. Das sorgt bei den verbliebenen Einrichtungen für lange Warteschlangen, in denen gleichsam Ungeimpfte wie Geboosterte stehen. „Das bedauern wir ausdrücklich“, sagte Pörksen. 2Gplus mute gerade denjenigen, die sich vorbildlich in dieser Pandemie verhalten hätten, viel zu.

Die neue Regelung soll nun die Testkapazitäten entlasten. Zudem reagiere man „auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist“, so das Gesundheitsministerium. Die Ausnahme von der Testpflicht solle direkt nach der Booster-Impfung gelten.

Das gilt für Genesene

Für Menschen, die mit dem Einmal-Impfstoff von „Johnson & Johnson“ geimpft wurden, gilt die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung. Auch Genesene müssen zwei Impfungen nachweisen können, damit die Testpflicht entfällt.

Regulär Doppelt-Geimpfte müssen sich indes weiter testen lassen. Die neue Regelung solle einen zusätzlichen Anreiz schaffen, sich boostern zu lassen, sagte Sprecherin Pörksen. Die Booster-Quote liegt in Niedersachsen derzeit bei 14,1 Prozent. In der Altersgruppe der Niedersachsen ab 60 Jahren liegt sie bei knapp unter 30 Prozent.

Tests für Altenheimbesuche weiter nötig

Am Nachmittag präzisierte die Landesregierung: Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen müssten auch nach einer Auffrischungsimpfung weiterhin einen negativen Testnachweis vorweisen. Wichtig: Mit „Besuchern“ sind keine Patienten gemeint, sondern Menschen, die etwa einen Angehörigen besuchen wollen. Da es sich bei dieser Regelung um Bundesgesetzgebung handelt, könne das Land sie nicht einfach außer Kraft setzen, hieß es aus dem Sozialministerium.

Eine weitere Besonderheit gilt demnach für diejenigen, die sich nach einer vollständigen Impfserie mit Corona infiziert haben und ihren Impfschutz dann sechs Monate nach der Infektion auffrischen lassen. Bis zur Auffrischungsimpfung gelte auch für diese Personen weiterhin 2Gplus.

Weiterlesen: Niedersachsen: Dann kommt die 2G-Regel im Einzelhandel

Ähnliche Artikel