Osnabrück
Tiefschlag für Kurzarbeiter: Urlaub kann gekürzt werden
                                        
                                        
                                        
                
            Kurzarbeiter rettet in Krisen viele Jobs. Das Bundesarbeitsgericht hat nun aber ein Urteil gefällt, dass zu Lasten von Kurzarbeiter geht. Weil sie auf weniger Arbeitstage kommen, kann man ihnen anteilig den Urlaubsanspruch kürzen, so das Gericht. Foto: Jens Büttner/dpa
    Schlechte Nachricht für Kurzarbeiter, die während der Corona-Krise wochen- oder monatelang nicht gearbeitet haben: Ihr Urlaubsanspruch kann bei der sogenannten Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden. Ein Kommentar.
                            Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
                        
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