Justiz

Moormerland: Urteil gegen Brandstifter ist rechtskräftig

| 16.11.2021 14:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Moormerländer war mit dem Auricher Urteil nicht einverstanden. Bild: Pixabay
Der Moormerländer war mit dem Auricher Urteil nicht einverstanden. Bild: Pixabay
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen einen Brandstifter aus Moormerland überprüft – und keine Fehler entdeckt. Damit ist es rechtskräftig.

Karlsruhe//Moormerland/Aurich - Das Urteil wegen schwerer Brandstiftung gegen einen inzwischen 81 Jahre alten Moormerländer ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Entscheidung des Auricher Landgerichts überprüft und die Revision des Mannes als unbegründet verworfen. Das teilte das Auricher Gericht am Dienstag mit. Es hatte den Moormerländer Ende Mai zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen war er vorgegangen.

Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts hatte im Mai festgestellt, dass der Angeklagte Mitte November 2019 aus finanziellen Gründen einen Bungalow angezündet hatte. Verletzt wurde niemand. Die Mieter, die das Haus kaufen wollten, waren zu der Zeit nicht zu Hause. Der 81-Jährige als Miteigentümer hat nach Überzeugung des Gerichts Benzin aus einer mitgebrachten Persil-Flasche in den beiden Kinderzimmern verteilt und in Brand gesteckt. Die Flasche mit einem Restinhalt ließ er in der Küche zurück. Am Flaschengriff waren DNA-Spuren des Moormerländers sichergestellt worden.

„Verkaufsreue“ als Motiv

Das Feuer erstickte, bevor es das ganze Haus zerstören konnte. Durch die starke Verrußung war es aber unbewohnbar. Der Schaden belief sich auf 10.000 Euro. Ein Gutachter schloss einen elektrischen Defekt aus. Einen Dritten als Täter hatte die Kammer begründet ausgeschlossen. Als Motiv für die Brandstiftung nannte das Gericht „Verkaufsreue“. Der Rentner habe nachträglich bereut, den Kaufpreis des Hauses auf 150.000 Euro festgesetzt zu haben, obwohl das Gebäude wesentlich mehr wert war. Die Versicherungssumme betrug 241.000 Euro.

Nach Angaben des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof das Urteil nachgeprüft. Es hätten sich keine Rechtsfehler zum Nachteil des Moormerländers ergeben.

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