Justiz
Ex-Frau bedroht, Polizisten beschimpft: Saterländer verurteilt“
Ein Saterländer soll seine Ex-Frau bedroht und Polizisten beschimpft haben. Nun wurde der 59-Jährige wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Saterland/Cloppenburg. Wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 59 Jahre alten Mann aus dem Saterland zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Der Angeklagte und seine Ehefrau leben getrennt. Die gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter.
Den Feststellungen zufolge kam es auch nach der Trennung von Seiten des Angeklagten immer wieder zu Streitigkeiten. Meistens ging es ums Geld.
Auch am Tattag hatte der Angeklagte mit seiner Ex-Frau gestritten.
Angeklagter schrie: „Ik hau di dood!“
Der Angeklagte war nach Überzeugung des Gerichtes dabei dermaßen in Rage geraten, dass er seiner Ex-Frau entgegenschrie: „Ik hau di dood!“ Auch als er an dem Haus der Ex-Frau eine Glastür einschlug, schrie er: „Ik hau di dood!“. Das ging der Frau dann aber doch zu weit. Sie rief die Polizei. Zwei Polizistinnen und zwei Polizisten rückten an, konnten den Wüterich aber kaum bändigen. Dann wurden die Polizisten von dem Angeklagten aufs Übelste beleidigt. Was er genau gesagt hatte, war nicht ganz klar. Am Ende einigte man sich auf die Beschimpfung „Vollpfosten“.
Der Angeklagte soll aber ein Wort benutzt haben, was ähnlich klingt. Das wäre dann sexistische Beleidigung gewesen. Weil letztlich aber unter den vier Polizisten zwei männliche Kollegen waren, ging das Gericht nicht von einer sexistischen Beleidigung aus. So blieb es bei dem Schimpfwort „Vollpfosten“.
Im Verfahren hat sich der Angeklagte entschuldigt. Das alles täte ihm leid, sagte er. Die Vorsitzende Richterin nahm das entgegen. Sie mahnte aber: Das mit der Bedrohung: „Ik hau di dood“ sollte in Zukunft aber unterbleiben. Und Glastüren seien nicht einzuschlagen und Polizisten nicht zu beleidigen. Der Angeklagte solle sich zurückhalten, allein schon der gemeinsamen Kinder wegen. Der Angeklagte gelobte dann Besserung.