Osnabrück

Was dürfen Rentner von der Ampel-Koalition erwarten?

Uwe Westdörp
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Von Uwe Westdörp
| 04.11.2021 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Genau betrachtet erweisen sich längst nicht alle Rentenpläne der möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP als wegweisen und sinnvoll, so die Analyse der Deutschen Rentenversicherung Bund. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Genau betrachtet erweisen sich längst nicht alle Rentenpläne der möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP als wegweisen und sinnvoll, so die Analyse der Deutschen Rentenversicherung Bund. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
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Was dürfen Rentnerinnen von Rentner von der angehenden Ampel-Koalition erwarten? Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) analysiert die bisher bekannten Pläne - und stößt sich vor allem an einem Projekt.

Über allem steht ein Lob. Alexander Gunkel, Vorsitzender des DRV-Bundesvorstands, bescheinigt SPD, Grünen und FDP mit Blick auf deren Sondierungspapier einen deutlichen Willen zu „Gestaltung und Weiterentwicklung“. Nicht alle absehbaren rentenpolitischen Projekte sind aus seiner Sicht aber sinnvoll, so zum Beispiel die angedachte Einrichtung eines Kapitalstocks von zehn Milliarden Euro. Besonders da gibt es viele offene Fragen. Und natürlich hat die Rentenversicherung auch spezielle Wünsche. Ein Überblick.

Regelaltersgrenze: „Es wird keine (…) Anhebung des gesetzlichen Rentenalters geben“, heißt es im Sondierungspapier. Diese Festlegung ist nach den Worten von Gunkel wenig überraschend und gut nachvollziehbar. Er verweist darauf, dass die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erst 2031 beendet sein wird. Und er betont: „Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie die Situation auf dem Arbeitsmarkt nach Abschluss dieses Anhebungsprozesses aussehen wird, wie sich die Lebenserwartung bis dahin entwickelt, wo der durchschnittliche tatsächliche Rentenbeginn dann liegen wird.“ Fazit: Eine Festlegung dazu bereits in der laufenden Legislaturperiode sei nicht nötig und nicht sinnvoll.

Rentenniveau: SPD, Grüne und FDP betonen: „Wir werden (…) die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent sichern. Es wird keine Rentenkürzungen (…) geben.“ Gunkel lobt, dies stärke das Vertrauen in die Rentenversicherung. Zugleich geht die Festlegung aber auch nicht über das geltende Recht hinaus. Schon jetzt sind Rentenkürzungen ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 den Wert von 48 Prozent nicht unterschreiten. Allerdings ist ein solches Absinken in der neuen Legislaturperiode auch gar nicht zu befürchten, so die aktuellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung. Und was nach Ablauf dieser Legislaturperiode gewollt ist, lässt sich nach den Worten von Gunkel „den gewählten Formulierungen nicht eindeutig entnehmen“.

Altersvorsorge für Selbständige: Die Parteien erklären recht allgemein, sie wollten „die Absicherung der (Solo-)Selbständigen“ verbessern. Der Rentenversicherung reicht das nicht. Sie drängt auf klare und grundlegende Entscheidungen. Gunkel: „Nach wie vor ist das Risiko, im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, bei vormals Selbständigen fast doppelt so hoch wie bei zuvor Beschäftigten. Eine verpflichtende Altersvorsorge von Selbständigen, wie es sie in praktisch allen anderen europäischen Ländern gibt, sollte deshalb auch in Deutschland endlich verwirklicht werden.“

Kapitaldeckung in der Rentenversicherung: Bisher finanziert sich die Rentenversicherung vor allem aus Beiträgen und zu einem kleineren Teil aus Steuermitteln. Künftig soll auch der Kapitalmarkt eine Rolle spielen. Die angehenden Koalitionsparteien haben vereinbart, „zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung“ einzusteigen. Dazu soll in einem ersten Schritt aus Haushaltsmitteln ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro gebildet werden. Gunkel reagiert abwehrend: „Wir haben keine Forderung erhoben, diesen Kapitalstock zu bekommen.“ Er verweist vor allem darauf, dass der Zeitraum zum Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks je nach Zielsetzung sehr begrenzt sei. „Solle die bisherige Haltelinie beim Beitragssatz von 20 Prozent eingehalten werden, müsste der Kapitalstock bereits 2027 genutzt werden.“

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Auch die Höhe des Kapitalstocks wirft laut Gunkel Fragen auf: „Selbst wenn man über 10 Jahre hinweg stets 10 Milliarden Euro jährlich einem Kapitalstock der Rentenversicherung zuführt, würden die Mittel auch bei einer Rendite von 8 Prozent jährlich im Jahr 2032 noch nicht einmal ausreichen, um die Gesamtausgaben der allgemeinen Rentenversicherung für vier Monate zu decken oder den Beitragssatz mit den Erträgen aus dem Kapitalstock um mehr als nur 0,5 Prozentpunkte zu mindern.“ Dementsprechend gering seien dann auch die Möglichkeiten zur langfristigen Rentenniveau- und Beitragssatzstabilisierung.

Der Vorstandschef warnt zugleich davor, Beitragsmittel für den weiteren Aufbau des Kapitalstocks zu verwenden. „Dies wäre entweder mit einer zusätzlichen Belastung der Beitragszahler verbunden oder ginge zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner.“ Beides solle aber ja gerade durch den Kapitalstock vermieden werden.

Kritisch greift Gunkel auch die Ankündigung auf, wonach es der Rentenversicherung ermöglicht werden soll, „ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen“. Unklar sei etwa, auf welche „Reserven“ sich diese Aussage beziehe: Auf die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage oder aber auf den geplanten Kapitalstock von 10 Milliarden Euro. Wichtig wären nach den Worten von Gunkel zudem auch Festlegungen, „in welchen Anlagearten und nach welchen Kriterien die Anlage erfolgen darf“.

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