Justiz

Verurteilter „Goldjunge“ steht wieder vor Gericht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 03.11.2021 18:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich ein Schortenser verantworten, der mit falschen Goldbarren gehandelt hatte. Nachdem er wegen Betrugs verurteilt worden war, verkaufte er übers Internet weiterhin vergoldete Ware. Foto: Fertig
Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich ein Schortenser verantworten, der mit falschen Goldbarren gehandelt hatte. Nachdem er wegen Betrugs verurteilt worden war, verkaufte er übers Internet weiterhin vergoldete Ware. Foto: Fertig
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Ein Schortenser hatte unechtes Gold im Internet angeboten und war wegen Betrugs verurteilt worden. Danach hatte er weiter Falschgold verkauft. Vor dem Landgericht Oldenburg gab er sich unschuldig.

Oldenburg/Schortens - Ein bundesweit als „der Goldjunge“ bekannt gewordener und wegen Betrugs verurteilter Schortenser steht ein zweites Mal vor Gericht. Wegen weiterer mutmaßlicher Betrügereien mit unechtem Gold muss er sich seit Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht verantworten.

Am ersten Verhandlungstag zeigte sich bundesweit als „der Goldjunge“ bekannt gewordene 27-Jährige aufsässig. Vermutlich, weil er erst kürzlich erfahren hat, dass das Urteil wegen früherer Betrügereien rechtskräftig geworden ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat seine Revision verworfen. Damit stehen für ihn schon mal drei Jahre Gefängnis fest.

Kleingedrucktes entscheidend

Und nun die neuen Taten. Es geht immer um die gleiche Frage. Hat der Angeklagte betrogen? Hat er Kunden durch seine Anzeigen auf dem Online-Marktplatz Ebay vorgegaukelt, dass es sich bei seinem falschen Gold um echtes handelt? Bei früheren Betrügereien hatten die Gerichte das so gesehen. Dass das angebotene „Gold“ unecht sei, habe er im Kleingedruckten aufgelistet. In den Überschriften aber habe er so getan, als ob es sich um echtes Gold und nicht um Billigmetall aus China handelt. Damit habe der 27-Jährige die Kunden getäuscht, so die Feststellungen der Gerichte bei den früheren Fällen. Betrug setzt Täuschung voraus. Diese Täuschung war gegeben. Deswegen war der Angeklagte auch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann war laut Anklage aber nach wie vor uneinsichtig. Selbst nach dem ersten Urteil hatte er demnach in fünf Fällen weiter Falschgold verkauft. Er soll zwischen April 2020 und Januar 2021 falsche Goldbarren und Krügerrandmünzen angeboten und damit über 40.000 Euro eingenommen haben.

Wieder will er unschuldig sein, will keinen betrogen haben. Er habe jetzt ganz deutlich in der Überschrift seiner Angebote das Wort „plated“ (überzogene und nur vergoldete Ware) verwendet und damit deutlich gemacht, dass die Barren nicht vollständig aus Gold seien. Dass das immer noch mit Betrug zu tun haben solle, könne er nicht verstehen.

Angeklagter unterstellt Kunden Gier

Die Anklage allerdings sieht in dem Umstand, dass der Angeklagte den englischen Begriff und nicht das deutsche Wort „vergoldet“ verwendet habe, eine weitere Täuschung der Kunden. Jeder verwende den Begriff „plated“ und keiner würde dafür bestraft, hielt der Angeklagte dagegen. „Es kann nicht ernsthafte Aufgabe eines deutschen Gerichts sein, den Verkäufer zu kriminalisieren und leichtfertige Käufer, die sich nicht auskennen, zu schützen“, meinte „der Goldjunge“. Seinen Kunden unterstellte er „Gier“. Sie könnten nicht einmal einen Anzeigentext richtig lesen. Er habe niemals gesagt oder suggeriert, dass es sich bei der angebotenen Ware um echtes Gold handeln würde, sagte der Mann. Und wenn die Geschädigten das so aussagen würden, seien sie von der Staatsanwaltschaft manipuliert worden. Bei einer weiteren Verurteilung muss er zusätzlich zu den drei mit weiteren Jahren im Gefängnis rechnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die neuen Fälle beim Landgericht und nicht beim Amtsgericht angeklagt, weil die Strafgewalt eines Amtsgerichtes zur Ahndung der Taten nicht ausreichen soll. Ein Amtsgericht kann nur Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen.

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