Kolumne: Intern
Alles dürfen wir nicht schreiben
Die Leser wollen immer alles wissen. Alle Details, alle Beteiligten, alle Betroffenen – vor allem, wenn sie sich Sorgen machen. Das ist verständlich, aber der Berichterstattung sind Grenzen gesetzt.
Kürzlich veröffentlichten wir ein sehr lesenswertes Interview mit zwei jungen Frauen, die ein paar Tage vorher in einer Leeraner Disco mutmaßlich mit K.o.-Tropfen vergiftet worden waren. Was wir nicht schrieben, war, um welches Lokal es sich handelt. Das wiederum erzürnte einen Leser, Vater einer 18-jährigen Tochter, der uns schrieb, dass er „als zahlender Abonnent der OZ (erwartet), dass die Disco beim Namen genannt wird“. Ich kann das gut verstehen, auch ich habe eine Tochter, aber so einfach ist das leider nicht.
Hier prallen mehrere Interessen aufeinander: Die des besorgten Vaters, aber eben auch Persönlichkeitsrechte. Und die besagte Disco war nur der Schauplatz der verbrecherischen Aktion. Dass die Betreiber dafür Verantwortung tragen, steht erst einmal nicht im Raum. Im Zweifelsfall wäre die Nennung geschäftsschädigend gewesen - und nicht rechtens.
Also sind wir bei solchen Themen zurückhaltend. Was nicht heißt, dass wir nicht nachhaken. Denn „die Frage, die sich anschließt, ist, ob die Diskothek auch für die Personen, die vor der Diskothek auf den Einlass warten, Sorge tragen müsste“, so formulierte es unser Presserechtsanwalt, den ich um eine Einschätzung des Interessenskonflikts bat. Wenn wir nun also die Betreiber befragen, ob und wie sie sich um die Sicherheit ihrer Gäste kümmern, dann nennen wir natürlich den Namen der Disco. Schließlich haben die Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme. Das ist der Unterschied zwischen seriösem Journalismus und unbewiesenen Behauptungen, wie sie in sozialen Medien wie Facebook abgesondert werden.
Diese Zurückhaltung gilt auch bei Straftaten, wie der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung vor einigen Wochen in Leer. Die Ermittlungen laufen noch, und kein Journalist und schon gar kein empörter Bürger weiß, was tatsächlich geschehen ist. Bis dies ein Gericht in einem Prozess geklärt hat, gelten die drei verdächtigen jungen Männer als unschuldig. Dies wird in der heutigen, aufgeheizten Stimmungslage leider oft vergessen.
Kontakt: j.braun@zgo.de