Justiz
Geldstrafe für uneinsichtigen Autofahrer
Ein 42 Jahre alter Friesoyther ist wiederholt ohne gültigen Fahrerlaubnis gefahren. Der Mann sieht das jedoch anders. Er war der Meinung, in seiner Heimat ein Russland einen Führerschein zu besitzen-
Friesoythe/Cloppenburg - Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 42 Jahre alten Mann aus Friesoythe zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Der Angeklagte nimmt mit seinem Auto ständig am Straßenverkehr teil, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das sagen zumindest Staatsanwaltschaft und Gericht.
Der Angeklagte selbst sieht das allerdings völlig anders. Er habe nicht nur eine Fahrerlaubnis, er habe sogar eine internationale Fahrerlaubnis, meint er. Das Problem: Der Angeklagte kann nicht nachweisen, dass er überhaupt eine hat. Er behauptet aber, zumindest in Russland eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Doch das nützt ihm in Deutschland so erst einmal gar nichts.
Bereits im Mai 2021 verurteilt
Weil der Angeklagte fest davon überzeugt ist, eine Fahrerlaubnis zu haben, war er ständig mit seinem Auto unterwegs gewesen, so auch Anfang dieses Jahres. Bei einer Kontrolle konnte der 42-Jährige dann allerdings keine vorzeigen. Deswegen wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Mai dieses Jahres kam es zu einem Prozess vor dem Cloppenburger Amtsgericht. Der Angeklagte wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 350 Euro verurteilt.
Zwei Monate nach diesem Urteil war der Angeklagte wieder mit seinem Auto unterwegs gewesen und gleich zweimal kontrolliert worden. Wegen dieser Fahrten ist er nun zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden.
Verkehrsbehörde übernimmt den Fall
So kann es den Feststellungen zufolge nicht weitergehen. Die Sache muss geklärt werden. Hat der Angeklagte in Russland eine Fahrerlaubnis oder nicht? Und dürfte der 42-Jährige damit in Deutschland fahren?.
Mittlerweile hat sich der Angeklagte eine Fahrerlaubnis aus Russland schicken lassen. Die soll nun geprüft werden. Sollte sie echt sein, kann der Angeklagte die russische Fahrerlaubnis vielleicht auf eine deutsche umschreiben lassen. Das alles soll nun aber die Verkehrsbehörde regeln. Deswegen hat das Gericht die gesamten Akten des Falles an diese Behörde geschickt.